Hallöchen, ich bin in der 25+2.SSW und 16 Jahre alt. Ich wollte nur fragen wie das ist, wenn ich in Mutterschutz gehen würde, aber eine Arbeit geschrieben wird. Müsste ich dann in die Schule, oder müssten sie zu mir? Vielleicht muss ich sie aber auch nur nachschreiben? Ich weiß halt nicht wie das laufen würde, oder ob das eine Sache der Absprache sein würde. Vielleicht kann es mir ja jemand aus eigener Erfahrung oder aus einfaches wissen sagen? Ich bedanke mich jetzt schon mal! 😊
Liebe Grüße, Ash
An die Jugend Mamis
Zu dir kommt sicherlich keiner. Warum auch?
Im Mutterschutz darfst du ja auch nicht arbeiten, also gehe ich davon aus, du kannst dann nach dem Mutterschutz nachschreiben.
Im Mutterschutz darf man die 6 Wochen VOR der Geburt sehr wohl arbeiten. Somit hätte die TE die Möglichkeit die Arbeit mitzuschreiben.
8 Wochen NACH der Geburt ist es verboten beschäftigt zu werden.
Weiß ich, schrieb ich sogar weiter unten. Ich war jetzt von NACH der Geburt ausgegangen.
Das hier immer alle davon ausgehen man ist blöd. Unglaublich.
Huhu, du darfst im Mutterschutz selber entscheiden ob du die Arbeit zum Klausurtag schreibst oder nachschreibst. Beim Mutterschutz ist es bei der rein schulischen Ausbildung anders gefehlt, da darf die Schülerin das selber aussuchen, wenn sie möchte sogar den Mutterschutz auf Wunsch beenden (natürlich kann das jederzeit widerrufen werden)
LG
*anders geregelt
Danke für deinen Kommentar, jetzt bin ich etwas mehr darauf vorbereitet. :)
Ich bin selbst jung Mutter geworden und stand mitten im Abitur als meine Tochter (drei Wochen zu früh) zur Welt kam. Ich habe zwei Tage vor ihrer Geburt eine Klausur geschrieben und knapp eine Woche danach die nächste. Rede mit deinen Lehrern/ der Schulleitung. Bei mir haben sie eine Ausnahmegenehmigung erteilt und meine Mutter durfte mit der Kleinen vor dem Klassenraum warten und ich bei Bedarf rausgehen zum Stillen.
Mutterschutz ist im Übrigen für arbeitende Mütter gedacht und dazu zählst du als Schülerin ja nicht. Kannst also theoretisch bis zum letzten Tag am Unterricht teilnehmen wenn es dir gut geht und du das möchtest.
Das ist so nicht richtig, gem. § 1 Abs. 2 S. 8 MuschG sind Schüler ebenfalls betroffen.
Ah okay, danke für die Korrektur. Wieder was dazu gelernt. Vor 14Jahren war das in meinem Fall zumindest noch nicht so.
Aber trotzdem kann die Schülerin auf den Mutterschutz verzichten und an Prüfungen/Arbeiten teilnehmen wenn sie das kann/ möchte.
War selber eine Teenie Mama und bin jeden Tag zur Schule gegangen auch im Mutterschutz. Körperlich anstrengend ist die Schule ja nicht allerdings wegen corona jetzt eher ein Problem. Ich hab auch eine Prüfung unter Wehen ( Keine Geburtswehen) geschrieben und tatsächlich eine 2 bekommen. Werde ich nie vergessen und war mega stolz auf mich Gehen tut es schon aber im Endeffekt musst du es ja selber entscheiden. Fand übrigens die Schule hochschwanger zu machen viel einfacher als mit einem Kind.
Ich habe meinen Sohn auch früh bekommen und habe 1 Woche vor der Entbindung meine Prüfung gehabt. Für mich kam das gar nicht in Frage zu Hause zu bleiben. Danach ist es echt schwierig wenn das Baby da ist.
Bei mir ist alles ganz gut geregelt, weshalb mein Kind in Betreuung ist, wenn ich in der Schule sein würde. Ich bin nur gerade Zuhause und habe Online Unterricht.