Frage zur Elterngeld Auszahlung und Elternzeit Antrag

ET ist am 18.02.2022 und möchte genau 2 Jahre daheim bleiben. Sprich 24 Monate und mein Mann 2 Monate.
Beantragt habe ich somit Elternzeit von 18.2.2022-18.2.2024.
2 Monate werden ja für Mutterschaftsgeld abgezogen und somit Elterngeld ab dem 3. Lebensmonat ausbezahlt, also bleiben 22 Monate.

Zu meiner Frage:
Muss ich bei 2 Jahre Elternzeit 22? 24? Oder 26 Monate Elterngeldplus ankreuzen dass es ab dem 3. Lebensmonat mit der Auszahlung passt?

Und muss mein Mann dann 2 Monate Elterngeld Basis ankreuzen? Werden diese 2 Monate dann wieder von mir abgezogen ?

Wie muss ich den Antrag ankreuzen um in diesen 24 Monaten Elternzeit nicht plötzlich in den letzten Monaten ohne Geld dazustehen weil ich es falsch ausgefüllt habe?

Sprich ich möchte bis zum 18.02.2022 Elterngeld beziehen und dann arbeiten und mein Lohn bekommen 🙈

Ich hoffe ich konnte mich verständlich ausdrücken es ist so kompliziert alles 🙃

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Hey.

Elternzeit läuft nur bis zum 17.02. Einen Tag vor Geburtstag endet diese bereits. Ist auch bei Online Rechnern rauszufinden.

Ich konnte auch nur 22 Monate Elterngeld Plus beantragen. Also 2 Monate bleibt man ohne Geld. Ich habe einen Online Antrag ausgefüllt, da ging nie mehr, wie 22 Monate EG plus. Mein Partner nimmt auch wieder in den ersten zwei Monaten Basis Elterngeld.

Liebe Grüße

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Huhu,

das ist wirklich ein schwieriges Thema und deshalb kann ich dir nur raten bei der Elterngeldstelle anzurufen. Die können dir genau sagen was du wie ausfüllen musst damit es passt.

Soweit ich das verstanden habe müsstest du 2 Monate Elterngeld Basis ankreuzen und ab dem 3. Monat dann Elterngeld Plus.

Dein Mann müsste auf seinem Antrag Elterngeld Basis ankreuzen, ausser er möchte das auch splitten.

Aber wie gesagt am besten mit den Profis am Telefon klären und den Antrag schon ausgedruckt daneben liegen haben ;-)

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Hallo, Obacht da ist ein Fallstrick drin… wenn du bis zum 17.02.24 zu Hause bleiben möchtest, bekommst du für die letzten beiden Monate kein Elterngeld mehr. Es spiegelt sich nämlich das 1. Jahr Elterngeldbezugszeitraum im zweiten Elternzeitjahr. Bedeutet die ersten zwei Monate in denen du Mutterschutzgeld bekommst beziehst du kein Elterngeld. Das spiegelt sich wie gesagt im 2. Jahr Elternzeit wieder und du bekommst somit nur 20 Monate Elterngeld +2 Monate Mutterschutzgeld.

Entweder hat man Geld im Sparstrumpf um die letzten beiden Monate zu überbrücken, in denen auch meistens die Eingewöhnung im Kiga / Krippe läuft ( es kommen also noch die Betreuungskosten dazu ) oder man müsste zwei Monate eher ( in deinem Fall dann 17.12.23 ) schon arbeiten gehen um nicht ohne Geld auskommen zu müssen.

Viele Grüße
Sundance

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Huhu, wenn du nicht am 2. Geburtstag wieder arbeiten möchtest, würde ich 2 Jahre und 1 Tag angeben. Sonst endet deine EZ am 17.2.24.

Theoretisch bekommst du insgesamt für 22 Monate Geld, aber, kommt dein Kind 4 Tage oder mehr zu früh, fällt der Mutterschutz in den 3. Lebensmonat und somit hast du dann schon mal 3 Basiselterngeld Monate von 12 verbraucht und du hast nur noch 18 Monate Basiselterngeld zur Verfügung, also insgesamt nur 21 Monate Geld.

Und du bekommst in keinem Fall bis zum 24. Lebensmonat Geld, das sollte dir bewusst sein!

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Ok also muss ich mein Antrag auf Elternzeit bis 17.12.2022 um nicht ohne Geld da zustehen und im elterngeld Antrag muss ich dann 22 Monate nur in der Elterngeld plus leiste ankreuzen ? Und bei mein Mann die 2 Basis Monate ankreuzen ? Ist das richtig 😬

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Nein, denn Elternzeit und Elterngeld sind 2 völlig verschiede Paar Schuhe. Du kannst bis zu 32 Stunden innerhalb deiner EZ arbeiten. Du bekommst halt maximal 22 Monate Geld und kannst dann wieder arbeiten gehen. Dafür musst du deine EZ nicht verkürzen. Nur, wenn du dann gleich wieder Vollzeit arbeiten möchtest.

Ich nehme zum Beispiel 6 Monate Basiselterngeld und dann 12 Monate EG Plus und arbeite auf 450 Euro Basis dann. Die ist bewusst, dass EG plus auch nur die Hälfte deines Basis EGs ist? Bekommst du also 1000 Euro Basiselterngeld, bekommst du bei EG plus nur 500 pro Monat.

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Elternzeit wird angemeldet, nicht beantragt. Wenn du 2 Jahre zu Hause bleiben möchtest, dann meldest du „… im Anschluss an die gesetzliche Mutterschutzfrist bis zum 17.02.24“… an. Anfangsdatum ist unwichtig, Enddatum ist wichtig.

Elterngeld bekommst du maximal bis zum 22 Lebensmonat, da die Monate mit Mutterschaftsgeld (das übrigens 8 Wochen, nicht 2 Monate geht in der Regel) Basiselterngeld sind. Somit wirst du keine 2 Jahre Elterngeld bekommen.

Du kannst dir allerdings auch alles im 1. Jahr auszahlen lassen und selbst einteilen.

Dein Mann kann 2 Monate Basiselterngeld beantragen, die werden natürlich nicht bei dir abgezogen.

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Ich danke euch alles sehr ihr habt mir aufjeden Fall weiter geholfen 😘😘