Guten Abend an alle, vielleicht ist ja jemand unter euch der die gleiche Situation bereits einmal erlebt hat und mir helfen kann.
Folgendes Anliegen:
Ich befinde mich aktuell für ein Jahr in der Elternzeit für mein erstes Kind.
Diese würde am 18.05.2022 enden.
Der 19.05.2022 wäre mein regulärer erster Arbeitstag.
Da ich während der jetzigen Elternzeit wunschgemäß erneut schwanger wurde, stellt sich mir nun die Frage ob ich vor der Geburt noch einmal arbeiten müsste?
Der voraussichtliche Entbindungstermin ist der 24.06.2022. Sechs Wochen zuvor beginnt der Mutterschutz, das wäre der 13.05.2022.
Ich werde die Elternzeit um fünf Tage verkürzen um die kompletten sechs Wochen Mutterschutz zu bekommen. Nun hat sich die Steuerabteilung meines Arbeitgebers gemeldet und meinte, dass ich vor der Geburt nochmal arbeiten kommen müsste da sich ansonsten kein Arbeitgeberzuschuss für mich ergeben würde.
Man hätte „angeblich“ keine Berechnungsgrundlage. Da ich ja ein Jahr lang zu Hause war und sozusagen null Euro von der Firma bekommen habe.
Kennt sich da jemand aus und kann mir eventuell weiterhelfen?
Ich bin der Meinung da ich aufgrund meiner fünf Tage Verkürzung der Elternzeit sofort im Mutterschutz bin ich nicht nochmal bei der Arbeit antreten müsste.
Folgende Seite dafür habe ich auch im Internet gefunden.
Siehe Absatz 4 des Artikels.
https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/mutterschaftsleistungen/wie-hoch-ist-der-arbeitgeberzuschuss-zum-mutterschaftsgeld-wenn-ich-waehrend-der-mutterschutzfrist-noch-in-der-elternzeit-fuer-mein-aelteres-kind-bin--124890
erneut schwanger während Elternzeit
Da nach Ende der Elternzeit (auch bei vorzeitiger Beendigung) Dein ursprünglicher Vertrag wieder auflebt, ist der Grundlage für die Berechnung des Arbeitgeberzuschusses. Du musst dafür nicht noch Mal arbeiten.
Danke für deine schnelle Antwort. So sehe ich das auch.☺️
Das ist Unsinn. Du erhältst den gleichen AG Zuschuss wie beim ersten Kind. Die sollen sich mal das Gesetz durchlesen. Berechnungsgrundlage sind die letzten 3 voll abgerechneten Monate und die liegen eben vor deiner Elternzeit.
Das ist Quatsch. Die Elternzeit wird mit dem Mutterschutz unterbrochen und du erhältst den vollen AG Zuschuss. War bei mir genauso.(letztes Jahr im Mai :))Die restliche Elternzeit von K 1 hängt sich dann an das Ende der Elternzeit von K 2 noch dran.
Danke für deine Antwort 😀
Das wusste ich zum Beispiel gar nicht. Ich dachte wenn ich freiwillig die Elternzeit verkürze verfallen diese Tage auch. Was muss ich denn machen damit ich die 6 Tage später noch bei K2 drannehängen kann?