Verkauf/ MuSchuGe

Hallo ihr Lieben,
Ich hoffe auf eine hilfreiche Antwort 😀

Meine Arbeitskollegin war vor 3 Jahren Schwanger (Teilzeit angestellt) sie hat gemeint, dass sie nicht mehr als 4 Std am Tag arbeiten durfte weil wir keine Möglichkeit im Betrieb haben uns hinzusetzen(ab dem 5ten Monat),also eigentlich schon aber dies möchte unser Chef nicht weil es "beschissen" ist wenn die Verkäufer vor der Kundschaft sitzen (Aussage meines Chefs).

Ich bin momentan auch im 5ten Monat und wurde täglich 6 Std eingetragen obwohl ich auch nur einen Teilzeitvertrag habe (80 Std. im Monat). Mal von 9 bis 15 Uhr oder von 14 bis 20 Uhr...

Was für Rechte stehen mir zu?

Liebe Grüsse

1
Thumbnail

Du hast jederzeit das Recht dich kurz hinzusetzen oder hinzulegen. Habt ihr einen Pausenraum?

Beigefügt aus Paragraf 9 des Mutterschutzgesetz.

Bearbeitet von --bina--
4

Danke für die schnelle Antwort #herzlich

2

Die Regelung, die du meinst gilt erst ab Ablauf des 5. Monats und auch nur, wenn man "bewegungsarm" stehen muss. Dann darf man nicht länger als 4 Stunden. Wird im Verkauf, z.B. Textilhandel nicht der Fall sein und ist daher Kulanz. Ich empfehle dir, einfach mal im Mutterschutzgesetz zu lesen, wenn du wissen willst, was deine Rechte sind :-) Das steht z.B. in § 11 Abs. 5 Nr. 3 MuschG

3
Thumbnail

Heyy , danke für deine Antwort.

Es ist ein Schuhgeschäft mit max am Tag 4 Mitarbeiter. Zwei frühschichten und zwei für die spätschichten. Haben keine Umkleidekabine. Nur für die Kunden paar Sitzplätze zum anprobieren im Verkaufsraum.
Im Pausenraum habe ich die Möglichkeit mich hinzusetzen. Haben aber auch keine Liege zur Verfügung .

Ich bin ab heute bei 18+0 also 19ssw

6

Ich würde jetzt dem MuSchG mehr vertrauen als einem Google-Ergebnis :-) Aber es ist vermutlich so oder so Auslegungssache. In der 19. Woche ist der 5. Monat noch nicht abgelaufen, dieser geht von 16+0 bis 19+6 wenn ich mich nicht verrechnet habe. D.h. Ansrüche hast du wenn überhaupt erst ab 20+0

Bearbeitet von MahatmaPech
5

Ergänzend zu oben noch. Dein Arbeitgeber muss eine Gefährdungsbeurteilung erstellen, inwieweit dein Arbeitsplatz für Schwangere geeignet ist. Hier mal ein Beispiel: https://www.sgu-leitfaden.de/dokumente/Gefaehrdungsbeurteilung_MuSchG_.pdf (Da findest du auch die 4 Stunden Stehen wieder. (A j) )
Wenn der Arbeitsplatz dann nicht geeignet ist, muss er umgestaltet oder dir ein alternativer Arbeitsplatz angeboten werden. Ist auch das nicht möglich, steht ein Beschäftigungsverbot an.

7

Danke sehr.
Er weiss es seit der 13ten Woche und bis jetzt kam es noch nicht dazu das er mir gratuliert hat. (Haben kaum was mit ihm zutun, die Filialleiterin hat es ihm mitgeteilt ).