Zählt das Beschäftigungsverbotsgehalt zur Berechnung des Elterngeldes oder wird es ausgeklammert??

Hallo, Frage steht oben .

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Ich war fast die ganze Schwangerschaft im BV und habe die Gehaltsabrechnungen ganz normal eingereicht. Deine Zahlungen im BV sollten ja eigentlich deinem normalen Gehalt entsprechen, ink. Extrazahlungen (die werden über die 3 Monate vor Eintritt der Schwangerschaft gemittelt).

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Ich arbeite in der ambulanten Pflege und habe durch das BV 300€ weniger weil die Zuschläge weg gefallen sind... heißt das ich muss die 3 Gehaltsabrechnungen vor der schwangerschaft mit einreichen?

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Du solltest eigentlich nicht weniger haben. Die Zuschläge sollten ausgeglichen werden. Die Grundlage für dein Gehalt im BV sollte der Mittelwert aus den letzten 3 Monatsgehältern vor Eintritt deiner Schwangerschaft sein. Es kann aber sein, dass das etwas anders versteuert wird und du deshalb etwas weniger auf dem Lohnzettel hast. Ich würde mich an die Lohnbuchhaltungsabteilung deiner Klinik wenden und um Klärung bitten.

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Wird mitgezählt. Zählt ja als dein normales Gehalt.

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Bei mir wurde es auch mitgezählt.

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Wir natürlich mitgezählt.