Mutterschaftsgeld - ich checke es nicht:-/

Hallo!

Mir war klar, dass durch einen Steuerwechsel ein höheres Elterngeld zu Stande kommt. Nun habe ich aber auch gelesen, dass das Gleiche für das Mutterschaftsgeld gilt.

Nun bin ich total durcheinander...im Internet steht, dass man 13 € pro Tag von der Krankenkasse erhält. Aber was heißt "pro Tag"? Wie viel sind das monatlich?

Wenn ich z.B. die 3 Monate vor Mutterschaftsgeld 3.000 € netto verdiene, wie viel würde ich dann während der Mutterschaftszeit verdienen? Würde mein Arbeitgeber den Rest aufstocken müssen?

Bedeutet das aber auch, dass wenn ich die Steuerklasse wechsele, ich mehr netto hätte? Mein Mann und ich verdienen ähnlich aktuell.

Nur blöd, wenn ich dann paar Monate später wieder die Steuerklasse wechsele, damit während der Elternzeit mein Mann mehr netto hat und somit wir als Familie mehr netto.

Über ein wenig Erleuchtung würde ich mich freuen:-)

LG, Cami

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Die Krankenkasse zahlt dir für jeden Tag den du im Mutterschutz bist 13€ (also die 6Wochen vor der Geburt und 8 Wochen danach).
Die Differenz zu deinem Netto zahlt dein Arbeitgeber.

Zu dem Thema der Steurklassen kann ich dir leider nichts sagen

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Danke!

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Die Krankenkasse zahlt Dir 13 Euro pro Tag für 30 Tage im Monat, also 390 Euro. Den Rest zu deinem durchschnittlichen netto der letzten 6 Monate stockt der Arbeitgeber auf und zahlt die Differenz wie bisher dein Gehalt.
Wenn Du also kurzfristig, sprich kurz vor Geburt die Steuerklasse wechselst, bringt das nicht so viel weil eben das Durchschnittsgehalt der letzten 6 Monate zur Berechnung herangezogen wird.

VG,
K.

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Danke! Das bedeutet, mein Arbeitgeber stockt das Geld bis zu z.B. 3.000 € netto auf (wenn ich die letzten 6 Monate 3.000 € netto monatlich verdient habe)? Also ich komme auf das gleiche Gehalt?

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Ja, richtig.
Das gilt für die 6 Wochen vor und die 8 Wochen nach der Geburt.
Im Anschluss daran folgt das Elterngeld mit maximal 1800 Euro.
VG,
K.

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Ich glaube dass du für einen Steuerklassenwechsel zu spät ist. Die Steuerklasse für die Elterngeldberechnung muss mindestens 7 Monate vor Beginn des Mutterschutzes bestehen. Wenn ich deine anderen Beiträge richtig gelesen habe müsste dein ET Ende August sein. Mutterschutz beginnt also im Juli. Damit hättest du im Januar (wenn nicht sogar im Dezember) schon gewechselt haben müssen. Es gibt noch eine Chance wenn du die Monate des Mutterschutz ausklammerst. Damit kenne ich mich aber nicht aus.

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Beim Elterngeld hätte ich eh den Maximalsatz, mir ging es um das Mutterschaftsgeld:-) Genau, ET wäre Ende August 22.

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Aber Mutterschutzgeld ist eh steuerfrei (unterliegt lediglich dem Progressionsvorbehalt). Daher ist es für den Mutterschutz unerheblich welche Steuerklasse du hast.

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Hey, ich habe dazu auch eine Frage - das Mutterschaftsgeld - kann es sein, dass die Zahlung der Summe aus Muttergeld der Krankenkasse und Aufstockung durch Arbeitgeber vom Arbeitgeber gezahlt wird? Also ich habe heute mein Gehalt bekommen vom Arbeitgeber und es war der gewöhnliche Betrag. Ich dachte es kommen zwei Zahlungen - einmal die der Krankenkasse und der Rest vom AG.

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Der Zuschuss vom AG ist steuerfrei. Daher soviel. 😉

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Das beantwortet meine Frage nicht, glaube ich.
Die Frage ist - kommen zwei Zahlungen -> eine von der Krankenkasse an mich und eine anteilig vom Arbeitgeber. Oder kommt *eine* Zahlung vom
Arbeitgeber in der vollen Höhe ? (wobei in dem Fall dann die Krankenkasse ihren Teil bereits im Vorfeld dem Arbeitgeber erstattet hat?)

Bearbeitet von miwamau
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Zum Thema Steuerklasse wechseln habe ich die Erfahrung gemacht, dass es nur reicht wenn man sie seeeeehr früh wechselt eigentlich am besten am NMT (ich hab sie in der 8. Woche gewechselt, weil ich nicht mit SS gerechnet hatte). Denn bei mir hat es nichts gebracht, weil sie berücksichtigen ja die 12 Monate vor der Geburt, ja, aber von den 12 Monate muss man mindestens in 7 in der höheren Klasse gewesen sein UND die 8 Wochen vor der Geburt wurden bei mir nicht mitgezählt weil es Mutterschaftsgeld war und kein Nettoentgelt. Entsprechend zählen die 12 Monate vor den Mutterschutzleistungen und da konnte ich persönlich gar nicht schaffen genug Monate in der Steuerklasse 3 zu verbringen damit es zählt. Aber Gott sei Dank war ich zumindest in der 4 und nicht in der 5.
Also behalte am besten deine Steuerklasse und wechsel sie erst mit Elterngeld Bezug.

Bearbeitet von Maultaeschchen
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Es geht um das Mutterschaftsgeld, nicht das Elterngeld.

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In ihrem ersten Satz erwähnt sie aber dass sie weiß dass ein höheres Elterngeld zustande kommt. Ich dachte auch dass ich das weiß. War aber halt nicht so.

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