Freistellung Arzttermine - Und bei der Hebammenberatung?

Ihr Lieben,

nachdem ich gestern einen SILOPO verfasst und gejammert habe, haben mich einige von euch darauf Aufmerksam gemacht, dass man auch bei Gleitzeit das Recht hat, bei Arztterminen freigestellt zu werden, ohne diese Zeit nacharbeiten zu müssen.

Daraufhin habe ich gestern bei der Arbeit ein bisschen diskutieren müssen, bis mein Chef und die Lohnbuchhaltung eingesehen haben, dass das so im MuSchG steht und sie sich daran halten müssen. Schon mal eine Erleichterung für mich!

Jetzt habe ich nochmal eine Frage dazu: Wie sieht es denn mit Hebammenterminen aus? So wie ich es verstanden habe, gilt die Freistellung nur für Vorsorgetermine, die als Leistung der Krankenkasse abgerechnet werden. Jetzt sehe ich aber meine 2 Hebammen regelmäßig zur „Beratung“ (Vorsorge macht meine FA). Hintergrund ist, dass die meine Schwangerschaft eng begleiten, damit sie auch meine Geburt (ich entbinde im Geburtshaus) entsprechend leiten können.

Das sind ja nun so gesehen keine Vorsorgetermine, werden ja aber trotzdem über die Krankenkasse abgerechnet. Steht mir da auch eine Freistellung zu? Ich würde es sonst weiter so handhaben, dass ich dafür meine Überstunden verwende, wenn es sich eher um ein „Privatvergnügen“ handelt.

Ich danke euch vielmals 😊

LG Casa (20+2)

1

Nein es geht hierbei nur um die "gesetzlichen" Vorsorgetermine und die zusätzlichen die beim Arzt gemacht werden zb wegen Risikoschwangerschaft oder weil der Arzt zur Feindiagnostik rät.

Eine Hebamme gehört nicht dazu. Rein rechtlich darf dein Arbeitgeber bei diesen Terminen verlangen, dass du die Zeit nacharbeitest.

2

Genau so verstehe ich es auch :)

3

So hätte ich es nämlich auch verstanden. Danke euch :-) #blume

4

Du kannst alle regulären Vorsorgeuntersuchungen (außer Ultraschall) von deinen Hebammen machen lassen. Dann gelten sie als Vorsorge und nicht als Beratung. Du bräuchtest also keine doppelten Termine.

5

In der Theorie schon, in der Praxis leider schwer umsetzbar, da meine FA sich weigert, meine Schwangerschaft zu betreuen, wenn ich nicht alle Termine bei ihr wahrnehme. Und da ich sonst mit ihr seit Jahren sehr zufrieden bin und sie gleich bei mir um die Ecke liegt (müsste sonst einen weiten Weg zu wem anders auf mich nehmen), habe ich die Kröte geschluckt und mache doppelte Termine. Ist natürlich mehr Aufwand, aber so ist das halt. Meine Hebammen meinte, von dem Problem würden sie öfters hören. Und ganz auf eine FA Betreuung zu verzichten möchte ich auch nicht.

Da das ja meine eigene Entscheidung und so gesehen "unnötiger" Mehraufwand ist, ist das auch völlig okay, dass ich für die Hebamme Überstunden nehme bzw. die Zeit nacharbeite.

Aber danke für den Hinweis! #winke

6

So eine Praxis hatte ich auch. Da diese Haltung rechtlich nicht haltbar ist und ich selbst mich nicht in meiner Selbstbestimmung beschneiden lassen wollte, hab ich umgehend die Praxis gewechselt. Meine Hebamme kannte zum Glück eine, die mich für die Ultraschalluntersuchungen (und bei eventuellen Auffälligkeiten) aufgenommen hat. Denn ja, das Gefühl im Notfall ohne Arzt dazustehen fühlt sich wirklich mies an. Und genau deswegen möchte ich das nicht unterstützen und weigere mich, weiter zu Ärzten zu gehen, die die Ängste der Schwangeren auf so eine fiese Tour ausnutzen. Da mag der Arzt in anderen Bereichen noch so gut sein, diese Erpressung kann durch nichts gut gemacht werden.
Und persönlich durfte ich zudem die Erfahrung machen, dass die VU bei der Hebamme ausführlicher war als in der 1. SS beim Arzt. So viel dazu.

7

Also ich kann dir nur von mir berichten. Ich mache ale Vorsorgen beim Frauenarzt und dazwischen kommt meine Hebamme. Das nennt sich überversorgung. Meine Hebamme hat gesagt, dass meine Arbeitgeber mich auch dafür freistellen muss, weil es als Vorsorge gilt.

8

Freistellen ja, aber sie muss es Nacharbeiten ;)

Das ist das gleiche, wie wenn man zum Cardiologen muss, der Arbeitgeber muss einen freistellen aber nicht bezahlt.

9
Thumbnail

Also lt. Mutterschutzgesetz muss er dich nur freistellen, wenn die Termine nicht außerhalb der regulären Arbeitszeit wahrgenommen werden können.

Aus dem Grund muss auf meinen Bescheinigung für die Arbeit ausdrücklich vermerkt werden, dass der Termin nicht zu einem anderen Zeitpunkt möglich war. Ansonsten bekomme ich meine Arbeitszeit auch nicht wieder.

Sandra 31+3 🎀