Hallo ihr Lieben,
Ich bin gerade etwas verzweifelt....
Aktuell bin ich in der 8. Woche (7+4), bei 9+1 habe ich meinen nächsten Termin bei meiner Ärztin.
Mein Chef weiß inoffiziell schon von meiner Schwangerschaft, aber ich hab ihm offiziell noch keinen MuPa gezeigt, weil ichs doch nicht recht früh für offiziell finde.
Ende 10. SSW haben wir auf Arbeit zwei Aktionstage, an deinen ich von 8 bis 19 Uhr arbeiten muss ( also 10 Stunden Arbeit + 1 Stunde Pause ) Eigentlich dürfte ichs ja nicht mehr (nur 8,5 Stunden pro Tag), aber mein AG weiß ja eigentlich noch von nichts.
Nun hab ich ab und an mit Übelkeit und Kreislaufproblemen zu kämpfen. Diese beiden Aktionstage werden echt hart, da ist der Baumarkt rappel voll und ich an der Kasse.
Habe Angst das ich da umkippe oder sonst was.
Meint ihr ich solle meinen AG nach dem Vorsorgetermin offiziell Bescheid geben oder durchziehen und bis nach der 12. SSW warten ?
Eigentlich ist mir die 10. SSW noch zu früh aber ich möchte mich und unser Krümelchen keinesfalls gefährden!
Wie habt ihr das gemacht?
LG Nicole mit 11 jährigen an der Hand und Krümelchen im Bauch 😊
Wann AG informieren?
Die mündliche Bekanntgabe ist ausreichend, damit das Mutterschutzgesetz wirkt. Da ist es egal ob der Chef den MuKi Pass gesehen hat, du hast es ihm mitgeteilt. Da gibt es kein offiziell bzw inoffiziell.
Und wie ist das dann wegen der Arbeitszeit an besagten Tagen ?
Da muss er (und du!) dich natürlich an die Zeiten halten. Ich musste immer pünktlich nach 8,5 Stunden weg sein, sonst hätte es seitens AG auch Ärger gegeben.
Ich habe es in der 10. Woche gesagt und eine Schwangerschaftsbescheinigung abgegeben.
War dann ja sofort im BV
Es gibt kein „inoffizielles“ Wissen über die Schwangerschaft.
Er weiß es. Punkt. Er muss sofort handeln bezüglich Gefährdungsbeurteilung etc.
Den Mutterpass musst du eh NIE zeigen!
Ah ok, weil er nämlich fragte ob ich den Pass schon habe, und das er den braucht wegen MuSchuG etc
Also lass ich mir dann beim nächsten Termin ne Bescheinigung geben und dann ist gut 😄
Er braucht weder das eine noch das andere , um seine Pflichten im Sinne des Mutterschutzgesetzes zu erfüllen! Hätte er längst tun müssen.
Er kann natürlich eine Bestätigung des FA fordern, aber die nachzureichen ist kein Problem.