Vermieter informieren?

Hallo ihr Lieben😊

Ich hoffe ihr habt alle eine schöne Schwangerschaft.

Ich wollte mal hier nachfragen weil ich mich damit nicht so auskenne.. Mein geplanter ET ist am 9 August. Es ist unser erstes Kind.
Muss ich unseren Vermieter jetzt schon über die Schwangerschaft und den voraussichtlichen ET Termin informieren oder erst nach der Geburt des Kindes?

Danke für eure Antworten

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Für was muss man den Vermieter informieren ( frage aus Interesse)
Ich bin auch schwanger wusste aber nichts davon das man den Vermieter informieren muss.
Lg 🤗

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Naja, es wohnt eine Person mehr im Haushalt, das geht den Vermieter etwas an 😊

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Eine Person mehr bedeutet eine andere Abrechnung der Nebenkosten ☺️

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Ich bin zwar nicht mehr schwanger, aber ich habe unsere Vermieterin, etwa im 6. Monat, über unseren Nachwuchs informiert. Ich glaube sie müssen darüber informiert werden, wieviele Personen im Haushalt leben. Aus sicherheitstechnischen Gründen. Hat mir mal jemand gesagt:-)

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Nicht nur aus Sicherheitsgründen. Es gibt Kosten in den Nebenkosten die pro Kopf berechnet werden (Müll z.B.). Ggf wird sogar eine größere Tonne gestellt wenn man über eine gewisse Personenanzahl kommt.

Bearbeitet von --bina--
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Hallo,

du meinst wegen höherer Nebenkosten ? Die kannst Du ja auch selbst erhöhen. Ansonsten kannst Du ihn oder sie ja einfach nur in Kenntnis setzen mit einer kurzen Mail.
Alles Gute

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Du selbst kannst aber den Abrechnungsschlüssel nicht ändern. Manche Kosten werden nach Anzahl der Personen umgelegt.

Ich bin übrigens aus der Wohnungswirtschaft. Bei uns reicht es nach der Geburt Bescheid zu geben. 😊

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Hallo,
Der Vermieter muss erst nach der Geburt informiert werden, soweit ich weiß...

Bei Kind Nummer 1 hatte ich es direkt bei der Besichtigung gesagt und jetzt (SSW 33) noch gar nicht.

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Hallo,

Ich habe einige Wochen nach der Niederkunft eine Mail mit dem Betreff "Untermieterin" geschickt. Zurück kam eine Glückwunsch-Botschaft. Ich würde das ganz locker angehen. Passieren kann eh nichts... und die Nebenkosten sollten in den ersten Jahren auch nicht unbedingt erhöht werden... obwohl - eine größere Restmülltonne bei den ganzen Windeln wäre doch manchmal nützlich ;-)
Alles Liebe für dich und das Kleine!

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Wir haben bei unserem ersten Kind auch nach der Geburt bescheid gesagt bzw. eine kurze E-Mail gesendet. Den Vermieter interessiert ja eigentlich nur, dass eine weitere Person da wohnt, wenn sie auch schon wirklich da ist 😄 Ich denke also, dass du jetzt noch nicht tätig werden musst.

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Hi ich hatte mir dieselbe Frage gestellt und auch im Internet mich erkundigt. Da steht drin dass man die Schwangerschaft nicht mitteilen muss ist genauso geregelt wie im Arbeitsleben es geht weder Arbeitgeber noch Vermieter was an ob du ss bist. Aber dem Vermieter ist nach der Geburt also wenn dass kleine da ist mitzuteilen dass such 1 Person mehr im Haushalt befindet. Er hätte bzw hat dann die Möglichkeit die Nebenkosten zu erhöhen. Andere die kommentiert haben haben dies sehr gut erklärt bezüglich personenschlpssel usw. Aber deine Frage war ja ob es reicht ab der Geburt. Ja es reicht wenn dein Baby geboren ist. Würde es aber schriftlich machen. Sodass du auf der sicheren Seite bist :)

Meinst du mit geplanter et der wo ausgerechnet wird oder is da ein Kaiserschnitt termin. Ich frage nur da mein et rechnerisch au der 9.8 ist lg

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Erst nach der Geburt muss er wissen, dass eine weitere Person im Haushalt lebt.