AG gibt mir kein Beschäftigungsverbot

Hallo ihr Lieben,
Ich bin in der 10 SSW und wurde auf Zytomegalie (CMV) negativ getestet. Nun ist es ja so das man da mit Kleinkinder nicht mehr arbeiten sollte. Ich bin Erzieherin und arbeite zurzeit in der Krippe (0-2 Jahre). Dazu kommt das ich nun schon mein 2 Hämatom habe und dazu völlig fertig bin. Meine FA kann mir aber auf Grund von CMV leider kein Beschäftigungsverbot geben und meinte das dies eigentlich mein AG schon längst gemacht haben sollte. Der stellt sich aber quer und meint er hat sowas noch nie gemacht und wird es auch nie machen. Dazu kommt das er eine Versetzung auch nicht macht außer in eine andere Gruppe (was nicht wirklich Sinn macht da wir ein offenes Konzept haben und die kleinen auch überall sind). Meine FA meinte ich solle zum Betriebsarzt gehen und es darüber versuchen. Mein AG aber behauptet er hätte sowas nicht. Was mach ich denn nun? Versteht mich nicht falsch ich liebe meine Arbeit und würde gerne weiter arbeiten, möchte aber auch mein ungeborenes Kind nicht gefährden. Vielleicht war jemand von euch schon in der Situation und kann mir vielleicht helfen.
Danke schon mal für eure Antworten!

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Hallo.
Jeder Betrieb muss einen Betriebsarzt haben. Wo wird den bei euch die Gesundheitsvorsorge gemacht. Es mpssen doch auch die Impfungen und alles überprüft werden.
Ruf auf dem Amt für Soziales an, sie können dir bestimmt helfen.
Deine Gyn kann dir ein vorläufiges Beschäftigungsverbot ausstellen, bis das alles geklärt ist. Dann ist dein Arbeitgeber verpflichtet eine Gefährdungsbeurteilung zu schreiben und ans Fachamt zu schicken.
Dein Arbeitgeber macht es sich auch einfach, nur weil er es noch nie gemacht hat, ist er ja nicht gleich im Recht.
Hoffe es klärt sich bei dir bald.

Alles Gute 🍀

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Eine Gesundheitsvorsorge hatte ich nicht. Die wollten nur meinen Impfpass sehen (der Träger) mehr nicht.

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Soweit ich weiss ist das in Gesundheitsberufen und einem großen Unternehmen sogar Pflicht. Bin aber nicht 100% sicher.
Aber davon abgesehen, muss jeder Arbeitgeber die Schwangerschaft einer Beschäftigten dem Aufsichtsamt melden und eine Gefahreneinschätzung machen, also spätestens dann wird es auffallen.

Bearbeitet von momo2807
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Ich verstehe dich total. Ich selber bin auch erzieherin, aber bei den Grundschülern. Ich bin von meiner FA ins ärztliche BV geschickt, aber zwecks zwillingsschwangerschaft. Bzw zwillingsabort (weiß grad den fachnamen dazu nicht)
Das dein FA sich so sträubt ist auch doof. Manche schicken ungern ärztliche BVs raus. Die müssen sich auch an "Richtlinien" halten. Aber es ist möglich. Vll redest du nochmal mit ihr. Oder gehst zu deinem Hausarzt.
Alles Gute für dich

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Hallo,

wenn dein Arbeitgeber sich so quer stellt, dann kannst du das Gewerbeaufsichtsamt kontaktieren. Die sind dafür zuständig deinem Arbeitgeber auf die Finger zu klopfen, wenn er den gesetzlichen Bestimmungen nicht nachkommt.
Eine Kita ohne zuständigen Betriebsarzt ist mir auch noch nicht untergekommen. Dein Arbeitgeber kann dich ja auch für Verwaltungsaufgaben ohne Kinderkontakt einsetzen. Es gibt also noch mehr Möglichkeiten als einen Gruppenwechsel.

LG

Bearbeitet von Feechen
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Hey also du kannst einfach nach einem Betriebsarzt schauen in deiner Nähe und mal anrufen, ansonsten kannst du dich an den Träger der Einrichtung in der du arbeitest wenden und nach einem Betriebsarzt verlangen. Finde das echt nicht in Ordnung und gerade mit so kleinen Mäusen, die wollen ja auch gern mal auf den Arm oder getragen werden.. würde mich krank schreiben lassen und das dann in Ruhe klären. Viel Erfolg 🍀

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Wende dich an die zuständige Aufsichtsbehörde und schildere, dass der AG seine Pflichten nicht erfüllt!

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Hey
Ich selbst bin Erzieherin in einer Werkstatt für Menschen mit schwerstmehrfach Behinderungen. Auch meine betreibsärztin wollte mir kein Verbot erteilen . Sie meinte so lange ich nicht verprügelt werde sei alles ok .
Schwachsinn.
Hat nichts mit verprügeln zutun , solche dinge können auch ausversehen passieren
Mein Arbeitgeber hat dann ein Schreiben bzw eine Liste mit mir ausgefüllt
Und dort waren mehrere Kriterien die gegen das arbeiten sprach .

Kannst du dich nicht beim Zweckverband melden ?

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Hey
Kann dich voll verstehen ich bin in der Pflege und auch in der 10ssw .
Dein AG muss eine Gefährdungsbeurteilung machen dazu ist er verpflichtet sonst kann er sehr hohe Geld strafen bekommen .
Versuch selbst rauszufinden welcher Betriebsarzt zuständig ist oder das zuständige Gewerbeaufsichtsamt .
Es ist nicht schön wenn man so ein Weg gehen muss aber Erzieherinnen gehören sofort in BV .
Lass dich bis dahin Krankschreiben das darf jeder Arzt wenn dein Gyn.das nicht machen möchte.

Esseidenn er kann dein Arbeitsplatz umgestalten das du keinerlei Kontakt zu Kindern hast denke aber nicht das es möglich ist .

Drück dir die Daumen und trau dich den Schritt zugehen 🍀

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Also ich verstehe dass deine Ärztin dir kein Beschäftigungsverbot geben kann/mag weil das in diesem Fall wirklich nicht ihre Zuständigkeit ist.

Aber mit CMV ist jetzt im Fall der Fälle nicht zu Spaßen. Hattet ihr eine Gefährdungsbeurteilung gemacht, dein Arbeitgeber und du?

Kommen diese Aussagen von der Leitung oder vom Träger? Ich bin selbst in der Kita tätig und hatte auch schon Leitungen die vorschnell irgendwas behaupten ohne sich auszukennen, auch wenn das schon wirklich keine Kleinigkeit mehr ist.
Ansonsten würde ich direkt beim Träger so lange nachhaken bis sie dich zum Betriebsarzt schicken. Es kann nicht sein, dass es keinen gibt. Dann müssen sie eben einen suchen oder wie auch immer das läuft. Auf jeden Fall müssen sie dich dort hin schicken. Und dann muss ganz normal abgeklärt werden was Sache ist wie es das Gesetz da vorsieht.

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Nein es kam leider vom Träger direkt. Meine Leitung möchte selber nicht mehr das ich noch da bin da ihr das zu gefährlich ist. Wir haben das nämlich schon mal mit einer Kollegin durch die dann schwanger Corona hatte.. darum möchte sie mich innerhalb der Einrichtung auch nicht versetzen.

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Ich finde es total fahrlässig was dein AG da macht.
Schau doch mal im Netz nach dem Mutterschutzgesetz.

Es gibt eine Art Liste (für alle Arten von Berufen), die ausgefüllt werden kann bzw. muss. Soweit ich mich erinnere sollte eine Versetzung oder ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden, sobald auch nur einer der Punkte zutrifft. Bspw. war es unter anderem das regelmäßige Heben von mehr als 5kg (allein das trifft in der KiTa ja zu) oder Kontakt mit Ausscheidungen.

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Ich schaue mal nach Danke !