ALG I Frage: Bezug nach der Geburt, nur bedingt??? Help!!!

ich war heute bei der Arbeitsagentur....bin ja in einer Woche Arbeitslos... um Arbeitslosengeldanträge abzuholen...

Ok soweit gut... Wenn ich in Mutterschutz gehe, sage ich Bescheid dann zahlt ja die Krankenkasse...

Und danach?!

Die sachbearbeiterin sagte, ich würde nur dann Geld bekommen, wenn ich eine Kinderbetreuung sicherstellen kann?????

Ich sprach sie an auf Mehrbedarf (dann ja 68%), sie hat immer wieder betont nur wenn ich nachweisen kann, dass Kinderbetreuung da ist, dann "gibts" Anspruch und ging keine Spur darauf ein...

Fakt ist: ohne Arbeit, brauche ich keine Kinderbetreuung?!!!!!und kann mir auch keine leisten...
Ohne Arbeitslosengeld könnte ich mir eh keine Leisten dann wirds finanziell echt brenzlig eng (die Wohnung wäre dann nicht zu halten)

habe ich Anspruch, oder nicht?
Bei einem ET am 03.01.06 weiß ich schließlich noch nicht ob ich ins Elterngeld falle oder ob ich mich wieder Arbeitslos/suchend melden muss...

hat jemand Erfahrungen damit?

LG ena und muckelmaus ssw26





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Hallo,

ALG I bekommst du nur, wenn du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst.

Wenn du die Erziehungszeit in Anspruch nehmen willst, dann beantrage ALG II. Elterngeld gibts oben drauf. Im ALG II ist auch Wohngeld enthalten.

LG Marion

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Hallo,

also ich kann dir sagen habe bis vor dem Muschu auch ALG1 bezogen und die Mehrbedarf bekommt man nur bei Hartz4 bzw wenn dein Freund/Mann wenig verdient.. meiner verdient im Schnitt 1400€ netto Monatlich, ich hatte 517€ ALG1 und KEINEN Mehrbedarf oder Sonstiges bekommen.

Nachdem Muschu darfst du nur ALG1 beziehen bzw kannst dud en Restanspruch in Anspruch nehmen wenn du 1. nach den 8. Wochen MuSchu wieder Arbeiten gehen möchtest, 2. eine Betreuung fürs #baby hast sonst kannst du NUR HArtz4 beantragen. Naja mal sehen ich Entbinde bald und möchte eigentlich auch meinen Restanspruch in Anspruch nehmen.. mal sehen was sie nachdem MuSchu sagen!

Eine wunderschöne Restschwangerschaft !!!

LG Julia + #baby Boy Niklas Devin inside 39+3 SSW ; 40.SSW (ET-4) #freu #schwitz #huepf

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Hallo,

wenn du dich nach der Babypause wieder arbeitslos meldest, bekommst du den erhöhten Satz.

Mit Kind wird dir ein Mehrbedarf berechnet.

LG Marion

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willst du denn nach der geburt wieder arbeiten???? Oder nimmst du erziehungsurlaub???? Dann glaube ich musst du ALG 2 beantragen, da du ja für den freien arbeitsmarkt nicht verfügbar bist hat mir jemand gesagt..................

alles gute mit dem papierkram.... mir geht es ähnlich..........

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Hallo,

Alg I gibts nur, wenn du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst und die Kinderbetreuung gewährleistet ist. Meist arbeiten die Agenturen bißchen mit den Gemeinden zusammen, d. h. von der Gemeinde würde dir zugesichert werden du würdest einen Krippenplatz oder ähnliches bekommen, wenn du einen Arbeitsplatz hast. Die Arbeitsagenturen wissen eigentlich auch, dass du ohne Arbeitsplatz keine Betreuung bekommen würdest.

Gehst du nicht arbeiten und nimmst Erziehungszeit, dann musst du Alg II beantragen, je nachdem was dein Mann verdient, bekommst du dann den Differenzbetrag. Das Elterngeld bekommt ja eigentlich nur wenn man einen Arbeitsplatz hat. D. h. du würdest für ein Jahr das Erziehungsgeld in Höhe von 300 Euro monatlich bekommen.

LG

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ich werde versuchen ALG 1!! zu beantragen und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen!
Akademiker werden nicht sooooo schnell vermittelt....und ich denke dann über eine Alternative nach (Selbständigkeit, das geht auch aus einem ALg 1 Bezug heraus).

Kompliziert, aber es ging mir um die Aussage der Sachbearbeiterin, ich hatte eben auch von einem Mehrbedarf gehört (daran orientiert sich ja auch das Elterngeld)
Ich fands eben total "fies" dort, unfreundlich und wenig hilfreich.

Grummel, kann ich nicht einfach mit Johanna (oder Johannes) verbindlich absprechen, dass sie definitiv nicht zu früh raus will *lach...
Dafür wäre ja mal eine Übergangsregelung praktisch... aber da es die wohl nicht geben wird, muss ich immer zwei bis drei Alternativen haben...

ich ärger mich eben ein wenig,sorry für meine Nörgelei! und ganz lieben Dank für eure Antworten..

Liebe Grüße
ena