Kann man Vater auf der Geburtsurkunde schreiben lassen?

Hallo ich habe ein Frage , wie das wenn der Kindsvater (zu 100%sicher wer), das Kind nicht will . Und ich bekomme es aber und es kommt auf die Welt, wie läuft das ab mit der Geburtsurkunde.
Mein Name als Mutter kommt ja drauf und er ? Muss ich da nur den Namen nennen oder hat wird er brieflich gefragt wenn ich ihn als Kindsvater angebe und kann dann entscheiden ob er drauf stehen will oder nicht ?

Und wenn er nicht drauf steht, hab ich dann automatisch das alleinige Sorgerecht?

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Kann mir nicht vorstellen, dass man das ablehnen kann, geht doch auch um Rechte und besonders Pflichten die damit verbunden sind

Denke er kann die Vaterschaft höchstens anzweifeln und es landet vor Gericht

Notfalls aber beim Jugendamt beraten lassen

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Auf jeden Fall hast du das alleinige Sorgerecht, wenn ihr nicht verheiratet seid. Es sei denn, du bist noch nicht volljährig, dann kommen deine Eltern ins Spiel. Das Sorgerecht muss sonst extra geklärt werden beim Jugendamt. Unabhängig davon aber muss er seiner Unterhaltspflicht nachkommen. Lass dich doch mal bei ProFamilia oder so dazu beraten 😊

Wegen der Geburtsurkunde weiß ich leider grad nicht mehr so gut Bescheid.

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Hallo,

das geht nur, wenn der Vater (wenn nicht verheiratet) die Vaterschaft anerkennt.
Bei uns haben wir das beim Jugendamt machen lassen.

Grüße
Icy 5+6

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Unverheirstet gilt:
So lange der Vater die Vaterschaft nicht anerkennt, d.h. Beurkundung beim Standesamt, wirst du nur über ein Gericht eine Vaterschaft einfordern können.

Für das Sorgerecht benötigst du eine separate Erklärung, dir im Jugendamt erfolgen muss.

Außer ihr seid verheiratet, dann ist es umgekehrt. Ihr müsstet die Vaterschaft aufheben lassen per Beurkundung, Sorgerechtsabgabe nur auf beidseitiger Erklärung.

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Hallo,
wenn ihr verheiratet seid wird er automatisch als Vater eingetragen. Wenn nicht müsst ihr eine Vaterschaftsanerkennung beim Jugendamt machen. Sollte er das ablehnen kannst du das auch vor Gericht durch streiten, ohne diese Anerkennung hast du nämlich (meines Wissens) keinen Anspruch auf Unterhalt.
Das Sorgerecht bekommt wenn man nicht verheiratet ist automatisch die Mutter des Kindes (sofern diese volljährig ist). Soll das Sorgerecht geteilt werden könnt ihr dafür beim Jugendamt eine Sorgerechtserklärung abgeben.
Allerdings kann der eingetragene Vater des Kindes einfordern sein Kind zu sehen, auch wenn das Sorgerecht allein bei der Mutter des Kindes liegt.

Lass dich doch einfach mal dazu beraten, die Erklärungen beim Jugendamt sind kein großes Ding sofern ihr euch einig seid. Da werdet ihr belehrt und müsst dann beide unterschreiben. Bei uns haben beide Erklärungen zusammen vielleicht ne halbe Stunde gedauert, also kein großes Ding. Kosten tut das übrigens auch nichts, allerdings muss man unter Umständen einige Wochen auf einen Termin warten, plan das am besten schonmal ein, nicht dass ihr zu spät dran seid 😊

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Bearbeitet von Inaktiv
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So kenne ich das auch 👍🏼

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Wenn ihr verheiratet seid, dann steht er automatisch mit drauf und ihr teilt euch das Sorgerecht.

Wenn ihr nicht verheiratet seid, dann steht er nicht auf der Urkunde und du hast das alleinige Sorgerecht.
Es sei denn, er erkennt die Vaterschaft an. Dann steht er auf der Urkunde.
Das Sorgerecht hast du dennoch allein, es sei denn, ihr gebt zusätzlich noch eine Erklärung zum geteilten Sorgerecht ab.
Das könnte man beides beim Jugendamt machen.

Wie meine Vorrednerinnen schon schrieben ist es möglicherweise nicht unwichtig, dass er die Vaterschaft anerkennt, damit er Unterhaltszahlungen leistet. Das Jugendamt kann dich beraten, wie du dazu am besten vorgehst.

https://familienportal.de/familienportal/lebenslagen/schwangerschaft-geburt/vaterschaftanerkennung
Schau mal bei dem Link im Abschnitt: Kann man die Vaterschaft gerichtlich feststellen lassen?

Alles Gute für Dich!

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Stillgelegt, da Mehrfachpost .Bitte nur einen Thread pro Thema veröffentlichen. Vielen Dank

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