Frage zu Frauenarztwechsel - Quartal

Hallo,

vielleicht eine blöde Frage, aber ich wollte mich mal kurz absichern:

Man kann ja idR den Arzt nicht während des Quartals wechseln, wenn man in dieser Zeit bereits eine Behandlung in Anspruch genommen hat. Oder gilt bereits das Einlesen der Krankenkarte im Quartal als „Besuch“, auch wenn keine Behandlung stattgefunden hat und nur ein Rezept abgeholt worden ist?

Ich bin frisch schwanger und war letzte Woche in der Praxis, um ein Rezept für Progesteron abzuholen. Die erste Untersuchung war allerdings noch nicht und diese würde ich nun gern bei einer anderen „neuen“ Ärztin machen, kommende Woche. Geht das?

Danke und liebe Grüße 😊🩷

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Hallo Simone ,

Es kommt drauf an was der Frauenarzt in deine Akte geschrieben hat als du die Karte eingelesen hast , wenn er die Möglichkeit hat eine Leistung abzurechnen und dies auch gemacht hat dann ist sie dort vermerkt . An deiner Stelle würde ich in der Praxis mal anrufen wo du nun hingehen möchtest und die Situation schildern , die Mädels vorne können dir sicher weiter helfen was das angeht und wissen auch was dann zutun ist :-)

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Hallo ☺️

Ich arbeite selbst beim Frauenarzt und bei uns zählt die Karte einlesen und ein Rezept ausstellen bereits zu einem APK (Arzt Patienten Kontakt).

Begründet sich so: dass 1x im Quartal bei jeden schwangeren und auch nur von einem Arzt bzw einer Praxis die SS Pauschale abgerechnet werden darf die einen Wert von glaub ich 124€ oder so hat. Wenn bei uns dann doch jemand wechselt oder zu uns wechselt müssen diese die Leistungen privat bezahlen.

Liebe Grüße

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Danke TamGi92 🫶🏼😊