In der Ez erneut schwanger

Hallo ihr Lieben,

ich brauche euer Wissen.
Zu mir, mein Sohn ist 7 Monate und ich bin aktuell erst in der 5.ssw.
Ich habe bis März 2025 Elternzeit und bekomme bis Januar Elterngeld Plus.

Wann muss ich meine Ss bekanntgeben?
Muss/kann ich die Ez abbrechen/ unerbrechen? Würde wieder ins Bv rutschen in unserem Betrieb.

Wenn ich die Ez vorzeitig abbreche aber eine Fg bekommen würde, müsste ich dann wieder arbeiten gehen oder könnte ich meine Ez auch nur unterbrechen und im schlimmsten Fall wieder hinten dran hängen? Natürlich hoffe ich das der Fall nicht eintreten wird aber man kann sich ja nie sicher sein.

Danke für eure Hilfe🥰

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Die Frage ist warum die EZ überhaupt unterbrechen? Du rutscht ja praktisch von der einen EZ in die nächste.
Deinem AG musst du sicher Bescheid geben da du ja länger ausfällst als geplant durch die zusätzliche EZ von K2.
Allerdings hab ich von der Bürokratie was dann welche dir zustehenden Gelder angeht keine Ahnung 🫣 Aber da du ja eh "nur" bis Januar Elterngeld bekommst und deine EZ länger geplant ist denke ich hast du da sowieso einen Plan im Hinterkopf was das finanzielle angeht.
Würde aber mal behaupten das für die EZ von K2 dann das mindest Elterngeld gezahlt wird, also die 300€ die jedem so oder so zur Verfügung gestellt wird welche ja nicht aus dem Einkommen der letzten 12M berechnet werden.
Aber kann mich natürlich auch total täuschen

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Hallo,

also so wie die anderen es sagen und was ich mir auch schon gedacht habe, werde ich die Ez zum Mutterschutz abbrechen und nach dem Mutterschutz erneut in Ez gehen.

Das mit dem Elterngeld war natürlich nicht bis dem Januar gemeint sondern auch erst im Januar 25. Ich hatte mich da beim Elterngeldantrag geirrt und habe den Mutterschutz abgezogen. Habe also nur 22 Monate statt 24 angegeben. Aber ich komme momentan auch ohne Elterngeld klar und lege mir den grossteil davon auf die Seite.

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Du würdest eh keine 24 Monate Elterngeld bekommen, da du Mutterschaftsgeld bekommen hast.

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Hallo,

Bei mir war es eine ähnliche Konstellation. Ich hatte 2 Jahre EZ mit Kind 1 geplant, wurde 9 Monate nach der Geburt erneut schwanger.

Ich hab meine EZ vorzeitig zum Beginn des Mutterschutzes beendet und EZ für 2 Jahre für Kind 2 beantragt.
Das EG hab ich dann erneut beantragt für Kind 2. es gab (oder gibt nach wie vor?) einen Geschwisterbonus, dementsprechend hab ich mir die Auszahlung entsprechend terminiert und mir teils EG und teils EG Plus Monate zuteilen lassen. Wie genau das damals mit EG war, müsste ich aber nochmal in meinen Unterlagen nachlesen.

Jedenfalls war es in meinem Betrieb gar kein Thema, meine EZ von Kind 1 vorzeitig zu beenden und direkt in Mutterschutz und EZ mit Kind 2 zu gehen. Bekannt gegeben hab ich die 2. SS aber erst mit rund 15 Wochen. Es gibt keine Pflicht, bis wann du die SS mitgeteilt haben musst und bei mir machte es zeitlich überhaupt nichts aus ob ich es nun in der 5. ssw oder 15. ssw sage und wollte dann auch einfach sicher sein dass alles ok ist bis ich etwas sage. Allerdings würdest du im BV ja trotzdem normales Gehalt bekommen soweit ich weiß. Insofern würde es finanziell ja schon einen Unterschied machen, ob du EG in EZ beziehst oder direkt die EZ beendest und ins BV gehst, wenn das rechtlich Safe ist. Oder Aber es macht für dich finanziell nicht so viel aus und du gibst es ab der 12. ssw bekannt. So könntest du abwarten ob mit dem Baby alles ok ist und trotzdem noch die EZ vorzeitig beenden und ins BV gehen.

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Danke für deine Antwort.

Macht der Geschwisterbonus viel aus?
Wird das Elterngeld dann anhand der letzten Abrechnungen noch vor Kind 1 berechnet?
Also würde man das gleiche plus den Geschwisterbonus bekommen?

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Das sind, glaube ich, 10% des monatl Anspruchs zusätzlich. Bei 300 Euro kriegt man quasi 330 Euro mit einem Kinder unter 3 im Haushalt oder bei 2 unter 6 Jahren (oder so ähnlich). :-)

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Hallo Jajole,


Schau mal hier, auf der Bundseite wird das ganz gut erklärt:

https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elternzeit/faq/kann-ich-die-elternzeit-vorzeitig-beenden--124852

Da steht, dass du als erneut schwangere Mutter die Elternzeit ohne Arbeitgeberzustimmung abbrechen darfst, um in den Mutterschutz zu gehen.
Ich weiß allerdings nicht, wie sich das auf das BV auswirkt. 🤔
Im Zweifelsfall würde ich persönlich aber eher die Elternzeit durchziehen, Mutterschutz mitnehmen und das BV über die Elternzeit abdecken.

Wann du es mitteilst, ist dir persönlich überlassen, da gibt es keinen Zwang, sondern nur Empfehlungen, was für dich vorteilhaft ist. Bei der 5. SSW hat man oft ja noch nicht mal den Mutterpass, ich hatte es damals in der 10. Woche mitgeteilt, aber viele warten auch bis zur 12. wenn einigermaßen sicher ist, dass die Frühschwangerschaft gut rum ist.
Frühzeitig melden ist natürlich überall dort sinnvoll, wo durch die Arbeit eine Gefährdung für die Schwangere besteht und sie gleich ins BV rutscht - aber du bist ja sowieso zu Hause und keinem Risiko ausgesetzt.



Ah, hier grad noch was zum BV gefunden:
https://www.smart-rechner.de/elternzeit/ratgeber/beschaeftigungsverbot_elternzeit.php#:~:text=Die%20Elternzeit%20muss%20wie%20geplant,damit%20eine%20Lohnfortzahlung)%20zu%20erwirken.

Da sagen die, dass du Elternzeit nur für den Mutterschutz abbrechen kannst, nicht aber, um dadurch in den BV zu rutschen. Das kann - und wird dann auch - der Arbeitgeber ablehnen.

Bearbeitet von StandUpAgain
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Dankeschön das hilft mir sehr weiter😊

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Erstmal herzlichen Glückwunsch.
Elternzeit beenden um ins BV zu gehen ist tatsächlich verboten. Du kannst aber die elternzeit zum Mutterschutz beenden, vorher allerdings nicht. Soweit ich weiß kann man einige Monate der elternzeit vom ersten Kind ausklammern lassen, wie viele kann ich dir allerdings nicht sagen. Da würde ich mich an deiner Stelle einfach an die Elterngeldstelle wenden und mal nachfragen.
Alles Gute für dich.

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Dankeschön 😊

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Elternzeit wird nie ausgeklammert, da geht es nur ums Elterngeld

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Elternzeit darfst du nur für den neuen Mutterschutz beenden, Enddatum der Tag vorm Beginn.

Elterngeld errechnet sich wieder aus den 12 Monaten vorm Mutterschutz

Du kannst LM 1-14 von Kind 1 ausklammern.

Du hast noch Zeit für die Mitteilung der Schwangerschaft, ebenso wie fürs Beenden zum Mutterschutz und nach der Geburt teilst du eben wieder fristgerecht die neue Elternzeit mit..