Hallo miteinander,
ich hätte einige Fragen bzw. würde sehr gerne über Erfahrungen lesen.
Ich bin aktuell in der 17. ssw und leide unter sehr starken Rückenschmerzen. Wenn ich gehe, fühlt es sich so an als würde man mir in die Hüfte einen Messer stechen. Wenn ich lange sitzen muss, beginnt das ganze wieder. Also was hilft sind eher kleine Schritte und Liegen.
Bei meiner ersten Schwangerschaft hatte ich genau die selben Probleme habe sogar im 3. Trimester geweint wegen den Schmerzen. Der Vorteil war halt nur, dass ich damals Selbständig war und mich genug ausruhen konnte.
Jetzt arbeite ich im Büro. 2 mal die Woche muss ich ins Büro und 3x mache ich Home Office.
Das Problem aber ist, dass ich auch zu Hause nicht lange sitzen kann und ich lege mich ständig hin. Aber auf meine Arbeitsliste kann ich mich weniger konzentrieren, wie auch eigentlich :( Wie sollte ich im Liegen arbeiten ? Dazu kommen noch 1x in der Woche Telefondienste, wo ich dann vor Stress Kopfschmerzen bekomme.
Aktuell ist alles leider zu viel für mich und ich weiß wirklich nicht weiter. Am Montag habe ich einen Termin beim Orthopäden und hoffe, dass sie da eine Lösung findet & falls es nicht besser wird. Könnte man auch durch die Schmerzen eine Freistellung bekommen ? :(
18.ssw & Freistellung ÖSTERREİCH
Hallo, du Arme.
Zu dem speziellen Fall kann ich nichts sagen, aber ich bin auch aus Österreich und war letzte Woche wegen einer Blutung im KH (14.Ssw), dort sagte man mir, falls es sich wiederholt, kann ich vom Frauenarzt ab der 15. Woche in den vorzeitigen Mutterschutz geschickt werden. Also vielleicht kann man da schon was machen. Vielleicht geht sonst auch eine Krankschreibung, könnt ich mir in deinem Fall vorstellen. Wünsch dir alles Gute!
Das ist aber was anderes als Rückenschmerzen, dann würde bei dir dieser Freistellungsgrund schlagend werden, das ist in Ö sehr streng geregelt:
-Sonographisch bewiesene subamniale oder subplazentare Einblutungszonen (Hämatome) mit klinischer Symptomatik,
Rückenschmerzen sind kein Freistellungsgrund, dann müsste jede Schwangere freigestellt werden u das darf dann die Allgemeinheit zahlen.
Hallo!
Einen vorzeitigen Mutterschutz in Ö zu bekommen ist nicht so einfach.
Es gibt eine Verordnung mit 20(?) Diagnosen. Wenn man eine davon hat, darf dich ein Internist oder ein Gyn direkt freistellen.
Ansonsten muss man immer den Weg über den Amtsarzt gehen - ist zumeist eher aufwendig und kompliziert.
Beim arbeitsinspektorat kann man anfragen, welcher Amtsarzt zuständig ist, im besten Fall dann alle Befunde und Diagnosen mitbringen.
Amtsärzte sind in der Regel Allgemeinmediziner, die keine spezielle gynäkologische Ausbildung haben - es kommt dann immer darauf an, an wen man gerät.
Ist jedenfalls bürokratisch alles ein wenig kompliziert.
Ich drücke dir die Daumen!
Hallo
Ich kann dir von mir Berichten.
Ich hatte letzes Jahr im Juni eine tot Geburt (28 Woche)
Grund: schwere Präeklampsie, Plazentainsuiffenz und sehr schwere wachstumsretatierung.
Ich bin nun wieder schwanger (15 Ssw ) ich nehme seit Beginn Ass 150 und spritze Blutverdünnung. Ich arbeite im Kiga und habe förmlich um eine Freistellung kämpfen müssen !! Ich finde es eine Frechheit das Frauen wie du oder ich die echt unter etwas leiden so kämpfen müssen…
Ende vom Lied ich habe die Freistellung in der 12 Woche bekommen bis dahin war ich im Krankenstand da ich wegen ringelrötel zu sehr Angst hatte zu arbeiten ich kann es mir aber nicht leisten Wochen im KS zu bleiben da man ja dann Krankengeld bekommt.. mir hat dann ein ganz ganz lieber Mann bei der krankenkass Gesagt:”Mit einem Empfehlungsschreiben eines Facharztes, bekomme ich die Freistellung”
Also ging ich zum FA der schrieb mir das und ich wurde sofort freigestellt.
Wenn du zum Orthopäden gehst erwähne das Empfehlungsschreiben sag am besten die Krankenkasse braucht es für den vorzeitigen Mutterschutz.
Ich drück dir so die Daumen das du dann rasten kannst .. ♥️🙏
Bist du aus Ö? Dann verstehe ich nicht warum du um eine Freistellung mit der Vorgeschichte "kämpfen" musstest, da kriegst du sofort eine Freistellung ab 15+0 weil es unter den Punkt fällt der gesetzlich im Mutterschutzgesetz geregelt ist:
-Belastete Anamnese mit status post spontanem Spätabort oder Frühgeburt eines Einlings (16. bis 36. Schwangerschaftswoche)
Deine Situation ist was ganz anderes als Rückenschmerzen, zum Glück ist das eindeutig gesetzlich geregelt in Ö. Alles Gute für deine jetzige Schwangerschaft!!
Ja ich bin aus Ö. Ich bin seit der 5 Woche im Krankenstand gewesen und die Freistellung hätte ich ab der 15 Woche bekommen genau nur mein FA wollte mich mit der 12 Woche freistellen und viele wollten das nicht weil ich aber Thrombose spritze es es ein Grund vor der 12 Woche für eine Freistellung. Nur wollte die Kasse das nicht frei geben. Ich musste dann über 5 Wege mit dem Arzt Zeugnisse usw schreiben das ich die Freistellung bekomme (vor der 15 Woche) ich kann es mir nicht leisten 10 Wochen in KS zu sein da ich ja dann viel weniger Geld bekomme aber ringelrötel riskiere ich auch nicht in der Arbeit deshalb blieb nur die Option daheim bleiben..
Danke ♥️🙏 hoffe dieses Mal geht alles gut.
Nein, Rückenschmerzen sind kein Freistellungsgrund in Ö, ausschließlich diese Liste an Indikationen sind Freisstellungsgründe ab 15+0:
Anämie mit Hämoglobin im Blut (weniger als 8.5 g/dl) mit zusätzlicher kardiopulmonaler Symptomatik
Auffälligkeiten im pränatalen Ultraschall mit drohendem Risiko einer Frühgeburt unter laufender Therapie (z. B. Polyhydramnion)
Belastete Anamnese mit status post spontanem Spätabort oder Frühgeburt eines Einlings (16. bis 36. Schwangerschaftswoche)
Insulinpflichtiger Diabetes Mellitus
Kongenitale Fehlbildungen, Uterusfehlbildungen,
Mehrlingsschwangerschaften
Organtransplantierte (z. B. Niere, Herz) Schwangere (hohe Rate anFrühgeburten, Wachstumsretardierung und mütterlicher Morbidität)
Plazenta praevia totalis bzw. partialis ab der 20. Schwangerschaftswoche,
Präeklampsie,
E-P-H-Gestose,
Status post Konisation,
Sonographisch bewiesene subamniale oder subplazentare Einblutungszonen (Hämatome) mit klinischer Symptomatik
Thromboembolische Geschehen in der laufenden Schwangerschaft,
Verdacht auf Plazenta increta/percreta inklusive Narbeninvasion ab der 20. Schwangerschaftswoche,
Vorzeitige Wehen bei Zustand nach Tokolyse im Krankenhaus,
Wachstumsretardierung mit nachgewiesener Mangelversorgung des Feten,
Zervixinsuffizienz: Zervixlänge unter 25 mm Länge und/oder Cerclage in laufender Schwangerschaft.