Hallo ihr Lieben!
Man kann ja die 6 Wochen Mutterschutz vor Entbindung verkürzen und weiterarbeiten wenn man will. Muss der Arbeitgeber da zustimmen?
Bei mir würden die 6 Wochen Mutterschutz am 29.10. beginnen, ich würde aber gerne bis Ende Oktober noch arbeiten, weil ich diesen Monat noch für die Berechnung meines Elterngeldes brauche (habe die Steuerklasse etwas knapp zu spät gewechselt). Meine Arbeitgeberin will mir aber noch keine Zusage geben und stellt sehr fragwürdige Bedingungen, auf die ich erstmal nicht eingehen möchte.
Deshalb die Frage: brauche ich überhaupt ihre Zustimmung, wenn ich länger arbeiten möchte oder ist das meine freie Entscheidung?
Danke im Voraus!
Mutterschutz vor Geburt verkürzen
Hallo Lara,
meiner Meinung nach, funktioniert das nicht. Er verschiebt sich nicht der Mutterschutz, sondern nur die Beschäftigung während des Mutterschutzes.
Oder hast du die Zusage von der Elterngeldstelle?
Viel Erfolg!
Wenn ich mich recht erinnere kann man sich den ersten Mutterschutzmonat auch anrechnen lassen. Ich meine, dass ich das auch beim ersten Kind gemacht habe.
Wo ich mir nicht mehr ganz sicher bin, ist, ob man sich Muttergeld anrechnen lassen kann. Bei mir war das nicht tragisch, weil es nur 3 Tage Mutterschutz am Ende des Monats war. Kann aber bei dir ganz anders aussehen.
Hier nochmal das Vorgehen, wenn man nur 5 Monate vor Mutterschutz die bessere Steuerklasse hatte.
Danke dir! Genau, darum ging es mir. Ich dachte aber, dass man in dem Monat trotzdem arbeiten muss. Scheinbar muss man das nicht ganz🤔
Hat der Steuerklassenwechsel denn eine
so enorme Auswirkung auf das Elterngeld, dass es sich wirklich lohnt seinen Mutterschutz zu verkürzen?
Ganz oft hat es bzw. das Ausklammern von Monaten ne große Wirkung. Wenn es zb darum geht, in welcher Steuerklasse das Elterngeldb berechnet wird.
Hallo, um nochmal auf die Ausgangsfrage zurückzukommen, ob der Arbeitgeber die Verkürzung der Mutterschutzfrist vor der Geburt verweigern kann: Nein, das kann er laut sehr kompetent wirkender Mitarbeiterin beim BMFSFJ (deren Hotline Nummer in den Leitlinien zum Mutterschutz steht) nicht, man ist nur verpflichtet den Arbeitgeber in schriftlicher Form darüber zu informieren. Und dann sollte man der Krankenkasse auch Bescheid geben über das geänderte Anfangsdatum des Mutterschutzes, da man davor natürlich auch kein Mutterschaftsgeld bekommt. Verkürze nämlich aus anderen Gründen auch den Mutterschutz und man findet im Netz ja nicht sehr viel dazu, wie das formal ablaufen kann / muss. :)
Liebe Grüße!