Arzttermin Arbeitszeitgutschrift

Hallo zusammen,

laut MuSchG wird einem doch die Zeit, die man beim Frauenarzt verbringt gutgeschrieben, sodass man diese nicht nacharbeiten muss.
Ich bin 1mal im Monat beim FA und habe alle Termine so wenig wie möglich in die Kernzeit gelegt, immer zu Beginn der Mittagspause, also es sind maximal 30 Minuten, die ich in Arbeitszeit fehle.

Mein AG hat sogar ein Formular dafür und ich habe es immer brav am nächsten Tag mit Unterschriften und Stempel eingereicht.
Trotzdem habe ich für die letzten 3 Monate noch keine Gutschrift erhalten und für die Termine davor grundlos nur 15 Minuten Gutschrift für den Hinweg, statt der gesamten Zeit die ich brauche (ca. 30 Minuten mit dem Bus).
Ist das rechtens? Ich bin deshalb mit meiner Arbeitszeit im Minus und darf ja keine Überstunden machen. Die zuständige Person beim Personal habe ich schon zweimal darauf hingewiesen bzw. nachgefragt, aber ich bekomme keine Antwort und keine Gutschriften. Ich weiß nicht was ich jetzt machen soll

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Habt ihr eine Mitarbeitervertretung oder Ähnliches? Ich würde die mal bei der nächsten Mail ins CC nehmen und den entsprechenden Paragrafen des MuSchuG zitieren. Den/die Vorgesetzten auch ins CC.

Es ist nicht rechtens, sich nicht ans Gesetz zu halten… ich weiß aber nicht, was genau im MuSchuG steht, also kann ich dir nicht sagen, ob es sich in deinem speziellen Fall um einen Verstoß handelt.

Alles gute und viel Erfolg 🍀

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Ich will halt auch nicht doof rüberkommen, dass ich wegen paar Minuten so ein Fass aufmache, aber es ärgert mich halt schon. Also wenn bis zum nächsten Termin nichts passiert spreche ich mal meinen Chef darauf an. Danke :)

Hier noch ein Auszug aus dem MuSchuG:
§ 7 Freistellung für Untersuchungen und zum Stillen
(1) Der Arbeitgeber hat eine Frau für die Zeit freizustellen, die zur Durchführung der Untersuchungen im Rahmen der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bei Schwangerschaft und Mutterschaft erforderlich sind. Entsprechendes gilt zugunsten einer Frau, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist.

§ 4 Verbot der Mehrarbeit
(1) Der Arbeitgeber darf eine schwangere oder stillende Frau, die 18 Jahre oder älter ist, nicht mit einer Arbeit beschäftigen, die die Frau über achteinhalb Stunden täglich oder über 90 Stunden in der Doppelwoche hinaus zu leisten hat.

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Mitarbeitende sollten meiner Meinung nach dringend aufhören, zu glauben und sich einreden zu lassen, dass SIE etwas falsch machen oder übertreiben, weil sie ihre legitimen Rechte einfordern.
Ätzend, dass das immer noch oft so vermittelt wird. A la „stell dich doch nicht so an“
Trau dich ruhig, nicht du verhältst dich falsch, sondern dein AG.
(Sorry für die emotionale Antwort, ich hatte zu Beginn meiner SS so einen Ärger mit meinem AG, dass ich da ein klein wenig getriggert bin. Meine das nicht böse dir gegenüber 🫶)

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Freistellen ja, aber doch nicht bezahlt freistellen.!

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Sehe ich auch so. In dem Gesetz steht nichts von Bezahlung! Die halbe Stunde kann doch dann hinten dran gehängt werden an dem Tag. Dann hat man doch keine Überstunden, sondern eine längere Pause.

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Ich glaube du hast mich falsch verstanden. Der Weg dauert einfach eine halbe Stunde. Vor Ort mit Wartezeit auch noch eine Stunde und eine halbe zurück, also 2 Stunden insgesamt. Das kann ich an dem Tag nicht mehr nacharbeiten. Und ich möchte ja nur wenigstens die halbe Stunde hin freigestellt werden. Freistellungen sind wie unten noch jemand ergänzt hat logischerweise bezahlt.

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Im MuSchG steht folgendes:

§ 23 MuSchG – Entgelt bei Freistellung für Untersuchungen und zum Stillen


(1) 1. Durch die Gewährung der Freistellung nach § 7 darf bei der schwangeren oder stillenden Frau kein Entgeltausfall eintreten.
2. Freistellungszeiten sind weder vor- noch nachzuarbeiten.
3.Sie werden nicht auf Ruhepausen angerechnet, die im Arbeitszeitgesetz oder in anderen Vorschriften festgelegt sind.

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Genauso sieht’s aus. Musste auch nichts nacharbeiten.

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Rechtlich steht dir ein bezahlter freier Tag zu, wenn du zu Vorsorgeuntersuchungen musst.
Möglicherweise weiß dein AG das gar nicht oder er möchte es nicht wissen. Einfach mal ansprechen.
Wenn du während der Arbeitszeit zum Arzt gehst, dürfen dir keine Minusstunden angerechnet werden!