Kann ich in der 28..SSW schon Antrag auf Elternzeit stellen?

Hallo, Frage steht oben. ET ist Mitte Januar aber ich weiß schon wie lang ich Elternzeit nehmen werde. Kann ich das schon schriftlich meinem AG mitteilen oder muss ich warten, bis das Baby geboren ist?

1

Kannst du bestimmt schon mal machen, allerdings wird für den finalen Antrag dann die Geburtsurkunde benötigt, die musst du so oder so nachreichen dann

2

Würde beim Arbeitgeber nachfragen.
Bei uns sollte dafür ein spezielles Formular verwendet werden, dass man erst bekommt kurz bevor der Mutterschutz beginnt und man soll es mit der Geburtsurkunde einreichen.

3

Ich wollte es machen.. aber kam eine E-Mail ich soll bitte nochmal einen stellen sobald das Baby da ist.

Somit ist es wohl vom AG zu AG unterschiedlich.

4

Wir müssen bei uns den tatsächlichen ET mit angeben. Also erst nach der Geburt. Aber natürlich hab ich vorher schon mal informiert wir lange ich geplant habe, damit die Vertretung entsprechend geregelt wird.

5

Hab’s gemacht. Es hieß wenn’s Baby geboren ist. Mein Partner hat es zeitgleich gemacht, er soll einfach Bescheid sagen wenn’s Baby da ist und die Geburtsurkunde nachreichen. Ist also unterschiedlich. Lg

6

Nö das kannst du zu jedem Zeitpunkt. Ich hab bei ALLEN Kindern die Elternzeit mit Beginn des Mutterschutz bekannt gegeben. Diesmal konkret weil ich ein KS Termin hab. Da ich somit nicht über ET austragen, bleibt das Ende vom Mutterschutz gleich und somit weiß mein AG das ab dem Tag drauf die EZ greift. Ich hab geschrieben 2 Jahre, aber das ich plane zum 24.10.25 wieder in Teilzeit zu starten. Damals als ich natürlich entbunden habe, habe ich den ET als Anhaltspunkt genommen und gesagt "das das genaue Datum anhand der Geburtsurkunde höchstwahrscheinlich angepasst werden muss, aber die geplanten Monate/Jahre fix bleiben.

7

Ich kann den bereits jetzt stellen mit Angabe des voraussichtlichen Geburtstages. Den Rest kann ich nachreichen sobald das Baby da ist.
Wurde sogar darum gebeten, damit sie etwas besser planen können.

8

Hallo,

1. Du beantragst keine Elternzeit sondern teilst sie mit. Beantragen hieße, dass sie abgelehnt werden darf.

2. Da du den genauen ET noch nicht weißt, kannst du deinen AG nur vorläufig informieren über den Zeitraum, was auch eine recht nette Geste ist, damit der AG entsprechend auch mit einer Vertretung kalkulieren kann und so.

3. Nach der Geburt des Kindes musst du die Elternzeit dem Arbeitgeber mitteilen. Dies sollte spätestens 7 Wochen vor Beginn dieser erfolgen, da du 8 Wochen Mutterschutz hast, sollte dies in der ersten Woche nach Geburt erfolgen.