Schwanger im Mutterschutz

Vor drei Monaten hatte ich eine Totgeburt in der 37 ssw Davor war ich in einem Beschäftigungsverbot, nachdem ich zehn Wochen wegen eines Arbeitsunfalls krankgeschrieben war November 23 An dem Tag, als ich von meiner Schwangerschaft erfuhr, bekam ich eine Kündigung Dezember 23 die ich aufgrund des Kündigungsschutzes zurückweisen konnte. Meine Chefin bot mir daraufhin ein Beschäftigungsverbot an, wahrscheinlich weil sie nicht wollte, dass ich dort arbeite.

Die Geburt war vier Wochen vor dem errechneten Termin, und ich war bis jetzt im Mutterschutz. Jetzt habe ich erneut positiv getestet und von meiner Ärztin ein Beschäftigungsverbot sowie eine Bescheinigung über die Schwangerschaft erhalten. Ich habe meiner Chefin per E-Mail und Brief Bescheid gegeben, aber sie hat sich nicht gemeldet, obwohl sie arbeitet und ihre E-Mails prüft.

Da ich nach der Totgeburt keine Elternzeit habe und während des Mutterschutzes erneut schwanger geworden bin, bin ich unsicher, ob die gleichen Regelungen bezüglich Kündigungsschutz gelten. Ich mache mir Sorgen, dass sie Probleme mit meiner Bezahlung machen könnte, und möchte den Stress vermeiden.

Nach unserem Telefonat über die Kündigung könnte sie genervt sein. Soll ich mich nochmal bei ihr melden, oder wäre es besser, abzuwarten? Ich fühle mich seit Wochen überfordert und möchte mir diesen Stress sparen.

Ich mache mir Sorgen, dass sie etwas unternehmen könnte, aber sie hat ja eigentlich keinen Nachteil.

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Der Tod eures Kindes tut mir sehr leid.

Du bist rechtlich absolut auf der sicheren Seite. Du warst im Mutterschutz (keine Kündigung möglich, hat sie ja aber auch nicht) und jetzt im Mutterschutz wieder schwanger geworden (bis zu 2 Wochen vor SS -Verkündung und danach auch keine Kündigung möglich). Jetzt in der Schwangerschaft sowieso nicht.
Melden muss sie sich auch nicht, nur das BV "zur Kenntnis nehmen und das hat sie wohl, sonst würde sie ja fragen bzgl. deines Wiedereinstieges. Dir nicht zu gratulieren ist natürlich charakterlich schwach, aber nicht nicht dein Problem.

Also alles gute und versuch deine Schwangerschaft zu genießen, auch wenn das sicherlich sehr schwer bis unmöglich ist.

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Wenn du schwanger bist, darfst du nicht gekündigt werden! Der Schutz gilt genauso jetzt wie bei der letzten Schwangerschaft.

Wenn du vorher im BV dein Geld bekommen hast, bekommst du es jetzt hoffentlich auch einfach problemlos. Ich würde abwarten, ob evtl. einfach alles funktioniert.
Wenn dein Gehalt ausbleibt, schriftlich per Einschreiben mit Fristsetzung zur Zahlung auffordern.

Alles Gute!

Bearbeitet von Imalya