Hey meine lieben,
6 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen nach der Geburt.
Jetzt ist meine Frage, was passiert nach der Geburt? Muss ich da was machen? Oder läuft das alles automatisch?
Wie zahlt mein AĞ dann für die 8 Wochen?
Zahlt er mein Gehalt dann komplett aus für 8 Wochen?
Vor der Geburt weiß ich schon alles aber keiner hat mir gesagt, wie ich nach Entbindung vorgehen muss..
noch eine Frage, habe ich absolutes Kündigungsschutz nach der Geburt also im Mutterschutz? Meine AG trennen sich aber einer der beiden übernimmt das Unternehmen.
Laut Anwalt brauche ich mir da keine Sorgen machen aber mein Gefühl ist da bisschen skeptisch.. 🥲
Mutterschutz nach Geburt
Hallo, du brauchst dich nur einmal vor der Geburt um den Mutterschutz kümmern und das läuft dann automatisch nach der Geburt.
Und ja, soweit ich weiß, hast du während dem Mutterschutz auf jeden Fall Kündigungsschutz.
Liebe Grüße
Das Einzige was du machen musst damit der AG Bescheid weiß und auch die KK.
Das genaue Geburtsdatum muss man soweit ich weiß mitteilen.
Um eine Schwangere oder frische Mutter los zu werden braucht es sehr viel.. und das als Grund nur wenn das Unternehmen schließt, Insolvent geht oder so.. und dafür braucht der AG auch die Zustimmung der Stadt oder sowas.. es ist nicht so einfach eine Schwangere, Mutter in EZ zu kündigen.
Dein Kündigungsschutz läuft auch in der gesamten Elternzeit!
Du musst zeitnah nach der Geburt deinem AG mitteilen das die Geburt stattgefunden hat. Ich konnte das vor der Geburt, weil ich ein WKS hatte und hab meine Elternzeit schon vorab eingereicht und kürzlich bestätigt bekommen mit dem genannten vorher bekannten Geburtdatum. Daraus berechnet sich auch der Mutterschutz. Das Ende des Mutterschutzes bleibt wie nach ET gemessen. Ich hab somit 5 Wochen vor der Geburt und 9 Wochen nach der Geburt. Verlängern tut sich das ausschließlich wenn man erst nach ET entbindet, die 8 Wochen werden immer gewährt.
Du musst das vor allem mitteilen wegen der Elternzeit. Denn die endet nicht zum Monatsende sondern wenn du zb an einem 17. entbindest und 12 Monate Elternzeit nimmst, endet diese am 16. des Folgejahres.
Sobald dein Kind geboren wird, machst du über das Krankenhaus die Geburtsanzeige. Bei mir gab's nen Zettel mit QR Code worüber ich dann die Geburtsurkunde beantragen konnte und dann bekomm ich nach ca 2 Wochen eine Antwort wo es ein Termin gibt um das vor Ort abzuholen. Die erste Geburtsurkunde muss man persönlich abholen, inkl Personalausweis beider Elternteile, Eheurkunde, Geburtsurkunde von Geschwistern und dann braucht es noch die Geburtsanzeige, die wird aber mit der Namensgebung vom KH übermittelt. Mit der ersten Geburtsurkunde erhältst Du kostenfrei 3 weitere Ausfertigungen.
1x für die Krankenkasse zur Anmeldung
1x fürs Kindergeld der Familienkasse
Und 1x fürs Elterngeld.
Für die letzten beiden Anträge brauchst du zwingend neben der Geburtsurkunde und die Steuer-ID. Die Steuer-ID bekommst du automatisch 3-7 Wochen nach der Geburt vom zuständigen Finanzamt. Elterngeld ist ratzfatz bearbeitet und klatscht sich mit dem Mutterschaftsgeld ab. Kindergeld dauert oft ewig wird aber rückerstattet.
Dein AG zahlt die 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt dein durchschnittliches Gehalt der 3 Monate vor dem Schutz, ganz normal mit jedem Monatszahllauf. Ich hab mein aktuelles heute erhalten, da mein Gehalt immer Ende des Monats kommt. Das Mutterschaftsgeld ist abzüglich der 13 Euro pro Kalendertag von der Krankenkasse. Die Krankenkasse zahlt aber im Gegensatz zum AG nicht monatlich! Sondern einmal pauschal 6 Wochen vor der Geburt und einmal pauschal 8 Wochen danach, immer ziemlich zum Beginn der jeweiligen Phase. Der Krankenkasse solltest du die Geburt wegen Mutterschaftsgeld auch mitteilen. Das reicht per Mail mit Bezug auf deine Versicherungsnummer. Wenn du Weihnachtsgeld fest im Vertrag verankert hast, ich zb, bekommst du das auch im Mutterschutz und Elternzeit. Urlaubsgeld hingegen nur anteilig auf die 6 Monate zuvor bezogen. Mir wurde zb mitgeteilt ich bekomm volles Urlaubsgeld obwohl ich außerhalb dieser Frist entbunden hab, die beziehen sich aber aufs Ende des Mutterschutzes. Im Gegensatz zu Lohnfortzahlungen, Provisionen zb, werden Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld nicht aufs Elterngeld angerechnet.