Hallo ihr lieben
Wer kennt sich aus und kann mir weiter helfen ?😵💫😊
Ich bin momentan noch in Elternzeit bis 11.01.25 und wieder schwanger (16ssw)
Ich habe gelesen , das man Elternzeit beenden kann und in Mutterschutz gehen kann .
Dafür muss ich meinen Arbeitgeber informieren .
Und wie geht es dann weiter …?
Wo muss ich das auch noch melden ?
Elterngeldstelle ?
Meine versicherungsstelle ?
wer kennt dich aus .
Ich habe leider 0 Ahnung von sowas
Lg
In Elternzeit , wieder schwanger 🤰
Meine mit Versicherungssteuer meine Krankenkasse:)))
Huhu
Wann ist K1 geboren ?
Wann kommt K2 ?
Beziehst du noch eltenrgeld oder bist du nur noch in Elternzeit?
Liebe Grüße
K1 - 12.11.23
K2- ET ist am 17.5.25
Ja ich bekomme noch Elterngeld bis Januar 2025
Hallo, dein Mutterschutz würde rechnerisch ja erst Anfang April anfangen, du kannst also nicht deine Elternzeit beenden und jetzt schon in Mutterschutz gehen.
Ja so dachte ich es auch .
Aber dann gelesen das man EZ beenden kann und in MU gehen
Hat mich alles durcheinander gebracht und wusste garnicht mehr was wo und wie 😵💫
Das betrifft nur die, wo sich Elternzeit und Mutterschutz überschneiden. Ich hatte zb Elternzeit bis August 2024 beantragen (Geburt K1 im August 2021) und wurde Ende 2022 wieder schwanger, ET Mai 2023. Ich habe dann meine Elternzeit schriftlich beendet zum Beginn meines regulären Mutterschutzes bzw einen Tag vor Beginn des MuSchu und habe dann meine Elternzeit für nach der Geburt neu beantragt
Huhu, du musst gar nichts tun denk ich. Deine Elternzeit geht nicht über deinen Mutterschutz hinaus. Nur deinem Arbeitgeber Bescheid geben vor Arbeitsantritt. :)
Ich zb hab meine Elternzeit vorzeitig beenden müssen, EZ bis April25 MU ab Februar 25. Hätte ich das nicht getan würde ich keine mutterschaftsleistungen bekommen.
War denn der Plan, dass du nach Ablauf der Elternzeit wieder Vollzeit arbeiten gehst oder in Teilzeit? Falls Teilzeit könntest du in Elternzeit in Teilzeit anfangen und dann kannst du sehr wohl die Elternzeit beenden um in den MuSchu zu gehen. Dann würdest du für die Zeit des MuSchu sogar das Gehalt vor deiner ersten Elternzeit bekommen.
Ich habe meine EZ verlängert bei meinem Chef bis Oktober 2025(sonst wäre die bis Jan 2025) aber da mein Kind erst august 2025 zur Kita geht, musste ich verlängern .
Kind 2 kommt im Mai 2025 , also wäre ich die ganze Zeit noch in EZ und würde noch nicht arbeiten gehen können