Artikel über Elterngeld auch für Hausfrauen - und wenn verheiratet?

Hallo an alle. Dieses Thema nervt bestimmt schon ohne Ende. Aber dieses Thema läßt manchem ja gar keine Ruhe.

Habe mir gerade unten durchgelesen, dass man als Hausfrau den Mindestbetrag von 300 € erhält.

was ist denn aber, wenn der Ehemann, wie bei anderen auch, arbeiten geht?? Werden die 67 % dann nicht von seinem Nettolohn berechnet?? Sind doch schließlich Eheleute und deren Geld. #kratz

Hoffentlich weiß das jemand. Auf der Seite, die unten angegeben wurde, konnte ich leider nix finden.#gruebel

Vielen Dank schon mal im Voraus.

Lieben Gruß

Daniela.

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hallo,

#kratz jaaaa das würde mich auch interessieren, denn ich bin auch hausfrau und mein mann ist der alleinverdiener..


alles liebe

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Hallo!
Das Elterngeld bekommt der ,der zu Hause bleibt und das Kind betreut.Bleibt dein Mann zu Hause wird es auch nach seinem Einkommen berechnet.Ansonsten bekomst du die 300 Euro.
LG,silbermond

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Hallo Daniela,

derjenige, der in Erziehungszeit geht, hat Anspruch auf das Elterngeld.

Die Höhe des Elterngeldes ist abhängig von dem Einkommen desjenigen - und nicht vom Partner (egal ob verheiratet oder nicht).

Im Gegensatz zum bisherigen Erziehungsgeld ist das Elterngeld nicht abhängig vom Haushaltseinkommen und somit unabhängig vom Partner-Einkommen.

Wenn also die Mutter in Erziehungszeit geht und Elterngeld beantragt, ist das von IHREM vorherigen Einkommen abhängig. Ist keines oder wenig vorhanden, dann bekommt sie den Pauschalbetrag von 300 Euro pro Monat.

Gruß

Karen

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Hallo,

wenn dein Mann zu Hause bleibt, bekommt er die 67%.

Wenn er arbeiten geht natürlich nicht, da er ja weiter die 100% verdient. Das Elterngeld soll ja nur den Verdienstausfall überbrücken.

http://www.bmfsfj.de/Politikbereiche/familie,did=76688.html

LG Marion

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Hallo,
den Mindestbetrag von 300 Euro bekommt wirklich JEDER.Auch Hausfrauen deren Männer Alleinverdiener sind.
Wenn der Mann zuhause bleibt gibt es 67%.

#herzlichVera