Hallo an alle. Dieses Thema nervt bestimmt schon ohne Ende. Aber dieses Thema läßt manchem ja gar keine Ruhe.
Habe mir gerade unten durchgelesen, dass man als Hausfrau den Mindestbetrag von 300 € erhält.
was ist denn aber, wenn der Ehemann, wie bei anderen auch, arbeiten geht?? Werden die 67 % dann nicht von seinem Nettolohn berechnet?? Sind doch schließlich Eheleute und deren Geld.
Hoffentlich weiß das jemand. Auf der Seite, die unten angegeben wurde, konnte ich leider nix finden.
Vielen Dank schon mal im Voraus.
Lieben Gruß
Daniela.
Artikel über Elterngeld auch für Hausfrauen - und wenn verheiratet?
hallo,
jaaaa das würde mich auch interessieren, denn ich bin auch hausfrau und mein mann ist der alleinverdiener..
alles liebe
Hallo!
Das Elterngeld bekommt der ,der zu Hause bleibt und das Kind betreut.Bleibt dein Mann zu Hause wird es auch nach seinem Einkommen berechnet.Ansonsten bekomst du die 300 Euro.
LG,silbermond
Hallo Daniela,
derjenige, der in Erziehungszeit geht, hat Anspruch auf das Elterngeld.
Die Höhe des Elterngeldes ist abhängig von dem Einkommen desjenigen - und nicht vom Partner (egal ob verheiratet oder nicht).
Im Gegensatz zum bisherigen Erziehungsgeld ist das Elterngeld nicht abhängig vom Haushaltseinkommen und somit unabhängig vom Partner-Einkommen.
Wenn also die Mutter in Erziehungszeit geht und Elterngeld beantragt, ist das von IHREM vorherigen Einkommen abhängig. Ist keines oder wenig vorhanden, dann bekommt sie den Pauschalbetrag von 300 Euro pro Monat.
Gruß
Karen
Hallo,
wenn dein Mann zu Hause bleibt, bekommt er die 67%.
Wenn er arbeiten geht natürlich nicht, da er ja weiter die 100% verdient. Das Elterngeld soll ja nur den Verdienstausfall überbrücken.
http://www.bmfsfj.de/Politikbereiche/familie,did=76688.html
LG Marion
Hallo,
den Mindestbetrag von 300 Euro bekommt wirklich JEDER.Auch Hausfrauen deren Männer Alleinverdiener sind.
Wenn der Mann zuhause bleibt gibt es 67%.
Vera