hallo Ihr lieben en
bin zwar noch nicht schwanger bzw wart ich noch auf meinen NMT und hoff dass es geklappt.. hab aber mal ne frage an euch..
und zwar bin ich im momnet arbeitslos wir versuchen aber wie gesagt ein baby zu bekommen..
nun mein Frage:
wann muss ich dem arbeitsamt mitteilen dass ich schwanger bin?
nach der bestätigung von der FA oder erst wenn ich den Mutterpass bekomm den bekommt man ja meistens erst bei der 2.ten untersuchung..
für eure antworten.
Liebe Grüße Theresa
frage an alle die arbeitslos schwanger geworden sind
Also ich bin momentan wegen meiner kleinen zu Hause und gerade wieder schwanger.Morgen fängt die 7.Woche an und das AA meinte, das ich bescheid sagen soll, wenn ich so in der 10-11.Woche bin, da sie dann den Mutterpass sehen wollen und es ja auch etwas mehr Geld gibt.
wieso gibt es mehr geld? davon weiß ich nix lol, bin auch schwanger war heute beim aa mutterpass zeigen und die fragte nur ob ich weiterhin den arbeitsmarkt zu verfügung steh lol
lg denise
Hallo Theresa,
du teilst es dem Arbeitsamt mit, wenn du den Mutterpass hast. Die wollen immer alles schwarz auf weiß sehen und so sparst du dir die extra Bescheinigung vom Frauenarzt.
Wenn du ALG II beziehst, machst du das aber umgehend, weil es einen Mehrbedarf für Schwangere ab dem ?? Monat gibt.
LG marion
ah ok dann weiß ich bescheid.
bekomm alg I noch bis mai nä jahr.
na dann hoff ich mal das es geklappt hat und ich bla dnen mutterpass haben darf..
Lg
Theresa
Ich glaube, das ist dem Arbeitsamt egal, ausser, Du willst Dich in einem Bereich bewerben, in dem Schwangerne nicht arbeiten dürfen. Aber dann wäre ich auch vorsichtig - gerade wenn Du Arbeitslosengeld 1 bekommst, musst Du ja arbeitsfähig sein.
Kathy
Das ist dem Arbeitsamt nicht egal das stimmt nicht du MUSST deine SS mitteilen aber es reicht wenn du dein Mutterpaß hast dann machen die sich ne Kopie davon und ab der 12 Woche bekommst du dann Schwangerenmehrbedarf das sind so etwa: 50 Euro
VLG Yvonne
Hallo,
wenn du ALG I bekommst, musst du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Arbeitsfähig musst du nicht sein. Außerdem wissen die ganz genau, dass man als Schwangere extrem schwer zu vermitteln ist. Deswegen hat man aber keine finanziellen Nachteile.
LG Marion
Auf jeden Fall solltest du den mutterpass schon haben , weil da schauen die rein und notieren sich daraus auch den vorraussichtlichen Et. Ich wurde erst im sechsten Monat arbeitslos da mein Vertrag ausgelaufen ist. Ich hatte also schon einen offensichtlichen Bauch, trotzdem wollten die den Mutterpass sehen. Mein Arbeitslosengeld habe ich bis zum Mutterschutz weiter bekommen, ohne Probleme und obwohl ich nicht mehr vermittelbar war denn keiner stellt jemanden ein mit einem kaum übersehbaren Bauch.
Lg,
Luzie, Et+2