Zähle ich als alleinerziehend?

Da die Wohnung von meinem Freund zu klein ist, wohne ich noch immer zuhause bei meiner Mutter. Da ist die Wohnung zwar auch nicht riesig aber ich habe wenigstens Platz.

Wir sind schon länger auf Wohnungssuche nur leider hat sich bisher noch nichts ergeben. #schmoll
Falls wir noch keine Wohnung gefunden haben bis der Krümel auf die Welt kommt, dann werde ich vorerst weiterhin bei meiner Mutter wohnen und gemeldet sein. Bei meinem Freund fehlt leider einfach der Platz für drei.

Gelte ich dann als alleinerziehend wenn ich bei meiner Mutter wohne und gemeldet bin?

lg uggl 19+3 SSW

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Man zählt soweit ich weiß immer dann als alleinerziehend, wenn man nicht verheiratet ist. Ist jedenfalls bei meiner Cousine so; sie wohnt mit dem Kindsvater zusammen, sind aber nicht verheiratet. Rein rechtlich ist sie alleinerziehend.

LG
awapuhi ET-1

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Hm, bei mir ist das nicht der Fall. Seit ich mit meinem Freund zusammen lebe gelten wir als eheähnliche Gemeinschaft und ich bin aus dem Grund auch nicht mehr alleinerziehend ganz unabhängig davon, dass mein Sohn gar nicht sein leibliches Kind ist.

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Hi...
also ich kann nur vom mir reden und und das war damals wo es noch sozialhilfe gab....

ich wohnte damals noch bei meinem vater im haus.... weil da noch genug platz war für mich und mein 1.Kind... und ich wurde damals als nicht allein erziehend eingestuft da ich wie gesagt im haus meines vaters wohnte....
die erklärung von der bearbeiterin war... ich gelte erst dann als allein erziehend wenn ich auch wirklich allein mit dem kind wohne...denn mein vater hätte ja mein kind miterziehen können...

ich kann dir raten suche mal ein sozialforum auf und frage doch einfach mal da... oder gehe zu deinem zuständigen amt und frage einfach nach!!!!

Liebe grüße Ivonne

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He du,

also ich habe früher mit dem Vater meines Grossen zusammengewohnt...ich hab das alleinige Sorgerecht und war auch nicht mit ihm verheiratet...war aber "Nicht Alleinerziehend" für alle Ämter hier....dann hab ich mit dem Kind alleine gewohnt und war "Alleinerziehend"...nun wohne ich mit meinem neuen Lebensgefährten zusammen und bin wieder "Nicht Alleinerziehend"....

Ich glaube da musst du direkt mal nachfragen...je nachdem für was du das jetzt wissen wolltest...

lg

Nici + #baby (16.SSW) inside

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Hallo,

es kommt darauf an....

Du bekommst auf jeden Fall das alleinige Sorgerecht für dein Kind, wenn du es nicht von dir aus mit deinem Freund teilst. Das ist deine Entscheidung. Wenn er die Vaterschaft anerkennt, ist er verpflichtet dir und dem Kind Unterhalt
zu zahlen und hat ein Umgangsrecht.

Bei der Elternzeit darfst du sie dir (wenn ich das richtig verstanden habe so ganz blicke ich das auch nich nicht) mit deinem Freund teilen, musst du aber nicht, du bekommst trotzdem die 14 Monate, da du alleinerziehen bist.

Da es kein Erziehungsgeld mehr gibt und dein Kind auch erst im nächsten Jahr zur Welt kommt, gilt die Elterngeldlösung bei der dann dein Einkommen zugrunde gelegt wird, bzw. das deines Freundes falls du dir die Zeit mit ihm teilen willst.

Anders sieht es bei der sozialen Zuschüssen aus. Dabei wirst du im Moment noch mit deiner Mutter zusammen betrachtet und wenn du mit deinem Freund zusammenziehst mit ihm. Davon hängt ab, was ihr bekommt.

Alles Gute
manonne

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danke, genau das wollte ich wissen.
mir geht es ja auch hauptsächlich darum ob ich dann 12 oder 14 monate elterngeld kriege. :-)

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Hallo uggl,
meiner Ansicht nach bist Du nicht alleinerziehend, weil Du Dein Kind nun mal nicht alleine erziehst. Du hast einen Partner und damit gibt es 2 Personen, die erziehungsberechtigt sind und nicht nur 1.
Aus der finanziellen Sicht: Es gibt noch eine 2. Person, die für Dich und das Kind aufkommt bzw. aufkommen kann.
Auf der Lohnsteuererklärung kannst auch entweder Du oder Dein Partner die Kinderfreibeträge geltend machen, je nachdem wie es besser ist.

Grüße
Ann

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Hallo!

Auch, wenn dir manche Sachbearbeiter (Hartz IV) was anderes erzählen: vor dem Gesetz bist du allein erziehend.
Das liebe Argument, du kümmerst dich ja nicht alleine um dein Kind, sondern dort, wo du wohnst, sind auch noch andere, die das Kind mitversorgen, ist absoluter Blödsinn!!! "Fremde", Bekannte, Eltern, Freunde haben NIE die Verantwortung, die eigentlich der Vater hätte. Also, nicht vom Amt zuquatschen lassen, schriftlich Antrag auf Mehrbedarf für Alleinerziehende stellen (124 Euro ca. im Monat zusätzlich). Wenn eine schriftliche Ablehnung kommt, sofort Widerspruch einlegen und sich Beratung holen (Caritas etc., Beratungsstellen für Schwangere und Familien)!!! Antrag auch sofort stellen, wenn das Kind da ist, denn erst ab Antragstellung hat man bekanntlich Anspruch...

Viel Erfolg!

Alice