Hallo ihr lieben!
Bin zur zeit in Elternzeit und in der 8 Woche schwanger.
Meine Frage nun ist, muss ich meinen Arbeitgeber über die Schwangerschaft informieren oder reicht der Antrag auf Elternzeit`?
danke für eure Antworten .. :)
lg anja
Muss ich den Arbeitgeber informieren?
Hallo Anja, hallo alle anderen,
mich würde die Antwort auch wirklich brennend interessieren.
Bin auch in Elternzeit und wieder schwanger, hab aber mein Arbeitgeber noch nicht informiert.
Würds auch lieber einfach lassen.
Wie ist das? Müssen wir???
LG
sarah mit leah (10monate) + 5.SSW
Hallo Sarah!
Bin ja mal gespannt, auf die antworten .. mag nichts mehr mit meinem Chef zu tun haben ...
Weswegen ich aber schreibe: meine Tocher Sophie ist jetzt auch 10 Monate alt - und mein ET ist der 03.08.2007 (also, etwas eher, als deiner). Lustiger Z ufall, oder? Bei uns hats auch im 1. ÜZ geklappt ...
Hi
also soweit ich weiß ja, weil ja auch Deine Elternzeit fürs erste praktisch "entfällt" und nur noch die Elternzeit fürs zweite Kind dann zählt und sich ja dadurch dann die Elternzeit verlängert.
Schreib einfach einen kleinen Brief, indem Dein errechneter Geburtstermin enthalten ist und daß Du Dich nach der Geburt wegen der genauen Daten (tatsächlicher ET und Elternzeitdatum) meldest. Kannst ja noch so bis 20ssw warten. Aber ich würde schon so 1-2 Monate vor ET bescheid geben.
LG Nita
Hallo
Ich bin auch in der 8ssw. Und ich habe darüber noch gar nicht nachgedacht. Für mich war klar das es mein Arbeitgeber erfährt wenn die 3 Monate rum sind. 2 Kollegnnen wwissen es schon da ich eine Überweisung zum FA gebraucht habe (bin Arzthelferin). Wie würdet ihr euch als Chef fühlen wenn irgendwann einfach ein Antrag auch Elternzeit kommt.
Meine Chefs rechnen eh damit da ich im April eine FG in der 9ssw hatte und sie das auch wissen.
LG
Jelena
Also mir ist es mal sowas von egal wie meine chefin sich fühlt wenn ein antrag auf elternzeit einflattert.
Sie muss mich ja nicht aus eigener Tasche bezahlen.
Ich werde auch auf jeden Fall die ersten 5 Monate warten, vorher brauchen die das ja auch rechtlich nicht zu wissen.
Außerdem kann auch nach den ersten 12 wochen noch allerhand "passieren" ..... FG.... Sternenkind etc.
Was man ja natürlich für keinen hoffen will.
LG
ja .. so seh ich das auch .. was interessiert mich mein chef? KEIN BISSCHEN!!!
soll ihm doch egal sein, ob ich noch ein Jahr länger in seiner Kartei stehe oder nicht. kosten hat er nicht, leiden kann er mich nicht - und dass ich nicht wiederkomme steht unausgesprochen fest...
allgemein ists so, dass die Mutter bis zu 1Woche nach Geburt schriftlich dem Chef verbindlich mitteilen muß, wie die ersten beiden Jahre der Elternzeit gedacht sind.
Also, wie und ob Du Zeit mit deinem Mann teilst.
Der Vater muß im Falle Partnermonate dies auch schriftlich, allerdings 8 wochen vor ET, Chef mitteilen.
Da sich Elternzeit durch 2tes Kind verlängert und auch andere Mutterschutzzeit, mußt Du es Chef mitteilen
also erstmal ist es so, dass man die elternzeit 8 wochen vorher anmelden muss! wenn sie unmittelbar an die mutterschutzfrist genommen werden soll, 6 wochen vorher! das bedeutet 2 wochen nach geburt! ob die zeit mit dem mann geteilt wird interessiert den chef der mutter wenig! es geht nur um den chef der mutter!
man kann keine elternzeit vor ET (wenn du damit den entbindungstermin meinst) anmelden, denn dafür braucht man ne geburtsurkunde!
sie muss die die ss natürlich mitteilen, aber wenn sie will, kann sie noch etwas warten!
fairer wäre natürlich es sofort mitzuteilen!
Aber natürlich kann man den Antrag auf Erziehungsurlaub schon vor ET einreichen.
So hab ichs doch schließlich getan.
Mit dem Vermerk: "falls sich an den Daten was ändern sollte, teile ich das umgehend mit" "geb.urkunde wird nachgereicht"
so macht man das!
lg