hallo ihr kuglis!
hab mal eine frage an euch:
eine arbeitskollegin die zur zeit schwanger ist hat mich gefragt ob ihr arbeitgeber (gastronomie) es bei den o.g. Ämtern (amt) melden muß wenn sie schwanger ist und noch im betrieb arbeitet.
welche(n) vor- bzw. nachteil(e) hat es für den AG oder AN?
konnte ihr leider keine antwort drauf geben!
aber ich bin mir sicher, es sind bestimmt wieder ein paar schlaue füchse unter euch die das wissen!
wünsch euch allen noch eine gaaaaanz schöne schwangerschaft (neidisch werd) und stressfreie feiertage
e grüße vom
froggerl mit moritz (jetzt schon wieder 4 monate alt!)
Bei ssw meldung bei Gewerbeaufsicht, bzw. Berufsgenossenschaft?
ich hab beim zahnarzt gearbeitet und da ist es soweit ich weiß pflicht es dem gewerbeaufsichtsamt zu melden.
Bringt aber natürlich nur was wenn man dann auch weiter im betrieb arbeitet, angeblich würde das amt dann mal vorbei kommen und nach dem rechten schauen.
aber ob das bei gastro auch so ist, kann ich dir leider nicht sagen. nachteile bringt is keine
hallo uggl!
hab erst mal vielen dank für deine schnelle antwort.
grüße
s`froggerl
Hallo. Ja, die Schwangerschaft wird beim Gewerbeausichtsamt gemeldet. Dann kommt angeblich jemand vorbei und schaut sich den Arbeitsplatz an, ob er sicher ist, ob es keine Stolperfallen gibt und so weiter. Jedoch muss ich sagen, dass bei mir keiner war. Habe meine Schwangerschaft in der 6. SSW bekannt gegeben und bin jetzt schon im Mutterschutz, ohne dass jemand nach dem Rechten geschaut hat
Frohe Weihnachten
Heidi
Hallo,
ich war vor meinem Mutterschutz im Personalbereich unserer Firma tätig. Die Meldung bei der Aufsichtsbehörde ist eine Pflicht des Arbeitgebers nach dem Mutterschutzgesetz. Theoretisch kann die Behörde beim Arbeitgeber vorbeischauen und prüfen, ob die Bestimmungen des MuSchuG eingehalten werden. Habe ich allerdings - trotz das wir mehrere Schwangerschaften gemeldet haben - nie erlebt.
Alles Gute
Kristina
Hallo,
Ich habe mich bei Gewerbeaufischt gemeldet, weil keine Mutterschutzrichtlinien eingehalten wurden. Habe mich mit dem unterhalten. Der meinte, da sie soviele Meldungen jeden Tag bekommen, können sie nicht jedes Unternehmen überprüfen. Die Pflicht zum melden bei Gewerbeaufsicht ist aber im Mutterschutzgesetz festgehalten. Das Amt schaut dann nach der Meldung, wenn die auffällig ist, dann können die nachschauen, oder auch mal eine Stichprobe machen oder so. In der Meldung muß nicht nur drin stehen, daß jemand schwanger ist, sondern auch, welche Position die Schwangere innhat und welche Gefahren auftreten, ebenso wie man diese Probleme aus der Welt schaft oder geschaffen hat.
Allerdings hat der mir auch gesagt, daß einige Betriebe nichts melden, wahrscheinlich aus Unwissenheit oder so. Aber wie gesagt im Mutterschutzgesetz ist das genau beschrieben.
Liebe Grüße
Kleinmausi25 + Schatz (33.SSW)