Auch AlG 1-Empfänger erhalten Elterngeld!!!

Hallo ihr Lieben,
als ich letztens hier gelesen habe, dass Arbeitslosengeld I- Empfänger angeblich kein Elterngeld erhalten sollen, war ich sehr besorgt und zugleich geschockt #schock

Schade finde ich auch, dass hier ab und zu "pissige" Antworten kommen, wenn jemand finanziell Probleme hat und hier Rat sucht. Es stecken immer Schicksale hinter den Zeilen und viele können nichts für ihre Arbeitslosigkeit!!! Aber das nur am Rande ;-)

Ich habe das für mich zuständige Landesamt angeschrieben und folgende Antwort bekommen:

Frage von mir:
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Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe eine Frage zum Arbeitslosengeld I und dem Elterngeld.

Kurz zur Verdeutlichung:

Ich habe am 11.07.2006 meine Ausbildung erfolgreich beendet und wurde anschließend arbeitslos. Mein Arbeitslosengeld I beläuft sich auf 333,30 € im Monat. Im März 2007 werde ich heiraten und im April 2007 wird mein Sohn zur Welt kommen.
Nach dem Mutterschutz möchte ich mich wieder arbeitssuchend melden.

Meine Frage:
Erhalte ich zusätzlich zu meinem Arbeitslosengeld I (333,30 €) auch Elterngeld in Höhe von 300,00 €, oder bekomme ich keinerlei finanzielle Unterstützung?

Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen
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Antwort:

Katrin Kuschel
Landesamt für soziale Dienste Ast.Kiel
Gartenstrasse 7
24103 Kiel
Telefon: (0431) 9827 2524
Telefax: (0431) 9827 2533


Sehr geehrte Frau Tschapke,


gern beantworte ich Ihnen Ihre Frage zum Elterngeld vom 18.01.2007.


Gem. § 2 Abs. 5 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) hat jeder, der die Anspruchsvoraussetzungen nach § 1 Abs. 1 BEEG erfüllt, einen Mindestanspruch in Höhe von 300 € Elterngeld.
Nach § 1 Abs. 1 hat Anspruch auf Elterngeld, wer seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, mit seinem Kind in einem Haushalt lebt, dieses selbst betreut und erzieht und keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausübt, d. h. wer weniger als 30 Std./ Woche arbeitet.
Grundsätzlich haben Sie somit trotz des Bezuges von Arbeitslosengeld den Anspruch auf den Sockelbetrag von 300 € gem. § 2 Abs. 5 BEEG.
Über die Möglichkeit der Kindesbetreuung und der gleichzeitigen Arbeitssuchendmeldung informieren Sie sich bitte bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit.


Mit freundlichen Grüßen
Ihr Landesfamilienbüro
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Also lasst euch nicht unterkriegen!!! Wir haben wie jeder andere auch Anspruch auf Elterngeld!!! #liebdrueck


Liebe Grüße

Steffi

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Hallo Steffi,

ich habe auch festgestellt, dass manchmal ein echt rüder Ton herrscht, wenn es ums Elterngeld geht. Habe mir sogar anhören müssen, ich wäre nur wegen dem Elterngeld schwanger geworden. Mein Mann und ich haben beschlossen ein Baby zu bekommen, noch bevor es überhaupt sicher war, dass es Elterngeld gibt.

Es fällt auch auf, dass manche mit absolutem unwissen falsche Antworten geben. Von Aufhebung bis Rückdatierung war hier die Rede. Nicht dass es eventuell so ist sonder definitiv.

Hast es absolut richtig gemacht und selbst noch mal an sicherer Quelle nachgehört!

Euch alles Gute

Sara + Urmel (16+5)

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Das ist schön, habe zwar nicht wirklich was damit zu tun.
Aber die Sozialhilfeempfäger haben ja damals auch Erziehungsgeld bekommen!
Du hast Recht, manchmal wird man hier wirklich dumm angemacht EGAL warum!

Aber ich denke, du hättest den Namen und die Telefonnummer nicht unbedingt mit reinschreiben sollen!
Ist jetzt nicht böse gemeint, aber sowas macht man eigentlich nicht!

LG Britta

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Hallo Britta,
ich dachte mir, dass ich die Adresse u. Telefonnummer drin lasse, falls sich jemand aus S-H. nochmals informieren möchte. Die Daten sind frei zugänglich auf der Internetseite der Landeshauptstadt Kiel ;-) Also keine Sorge :-)

LG Steffi

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Ok, ich hab nichts gesagt !!!:-D

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#schock


huhuu und mir hat man gesgt ( bekomme auch 333,30 ALGI) das wenn das baby da ist mein ALG entfällt und ich nur noch 300 euro elterngeld bekomme.....danke für deine nachricht nun weiß ich jetzt ebscheid das die mich beschi***** haben..

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Der Haken ist aber nur, dass du nur dann ALG1 bekommst, wenn du auch dem ARbeitsmarkt wieder zur Verfügung stehst. Und das heißt, dass du die Betreuung deines Kindes nachweisen musst.
Und die von der Agentur werden kontrollieren ob das stimmt. Du wirst dann BEwerbungstrainings bekommen o.ä.
Also lieber vorsichtig sein.

LG Karin

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Hallo Karin,
bei mir selbst ist das kein Problem, da meine Mutter über mir wohnt und sie selbst Hausfrau ist. Das Arbeitsamt hat mir versichert, dass meine Mutter als Betreuungsperson in Ordnung gehen würde und daher bei mir persönlich nichts im Wege steht :-)
Sicherlich ist das alles nicht immer so einfach, aber die Bestätigung, dass man doch Elterngeld erhält, lässt ein doch einige Kilos vom Herzen purzeln ;-)

LG Steffi

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DANKE!!!!!!
Ich danke Dir dass du das mal ansprichst...
Ich hatte auch mal wegen elterngeld nachgefragt und habe mitgeteilt das mein Freund auch leider AL ist und wegen elterngeld und so halt

Da wurde von einigen Leuten recht empört geantwortet unter anderem sowas:

warum seit ihr arbeitslos? Denkst du nicht das du schon genug Unterstützung bekommst? Andere gehen jeden Tag an die Arbeit um EUER Leben zu finanzieren! Hast du dir darüber mal Gedanken gemacht!!


Warum ich AL bin??
vielleicht weil ich ein 2-jähriges Kind zu Hause habe und wieder schwanger bin??
Und mein Freund?
Es auch Menschen gibt die wegen körperlicher beeinträchtigungen nicht alle berufe annehemen dürfen?? #augen
Das hat mich damals doch ziemlich geärgert.. habe nur etwas zum elterngeld gefragt und dann bekommt man soche antworten.. #schmoll und muss sich auch noch rechtfertigen..

Die bösen bösen Arbeitslosen... :-[

Sorry für #bla , aber das musste mal raus..


LG

Jenny mit Luna (2 Jahre) und Babyboy inside 30+3

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Naja aber eigentlich ist sie deiner eigentlichen Frage geschickt ausgewichen. Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe hat sie dir bescheinigt, dass du Anspruch auf Elterngeld hast. Und zwar auf den Sockelbetrag von 300,-€.
Zu deinem AlgI hat sie sich allerdings gar nicht geäußert.
Deine Frage war ja ob du zusätzlich zum ALgI auch das Elterngeld bekommst und das hat sie meiner Meinung nach eindeutig verneint.
Alles was sie gesagt hat war: Du bekommst den Sockelbetrag von 300,-€. Nicht mehr und nicht weniger!!
Heißt: Du bekommst genau 33,30€ weniger als vorher.

Hoffe ich konnte dir helfen.
LG Rieke#klee (von warscheinlich nebenan wenn ich mir so deine Postleitzahl ansehe ;-))

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Hallo Rieke,

sie schrieb ja, dass ich trotz des Bezuges von Arbeitslosengeld den Anspruch auf den Sockelbetrag von 300,00 Euro habe. Ich verstehe das schon so, dass ich das Elterngeld zusätzlich zum Alg erhalte, wenn auch die Möglichkeit der Kindsbetreuung gegeben ist. Ich dürfte ja sogar bis zu 30 std. / Woche arbeiten und würde trotzdem das Elterngeld erhalten. Wir werden es ja sehen ;-), aber ich denke schon, dass der Anspruch besteht.

LG Steffi

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Jaja eben deshalb komme ich ja drauf.
Das Elterngeld will sie dir auch nicht verweigern aber ob du beides parallel bekommst, dazu hat sie sich geschickt ausgeschwiegen.
Genau kenne ich mich damit auch nicht aus aber soweit ich weiß fällt das Alg I weg.
Und das mit den 30Std. die Woche arbeiten ist auch nicht ganz sauber. Klar, die Stundenanzahl darfste arbeiten aber entsprechend verdienen darfst du nicht. Denn das was du verdienst wird auf dein Elterngeld angerechnet. (Selbst wenn es nur 200,-€ sind) Das müsstest du dir ausrechnen lassen. Wieviel du verdienen darfst, damit es nicht anrechnungspflichtig ist.

Im Prinzip lohnt es sich also nicht in diesem einen Jahr arbeiten zu gehen, nicht mal nebenbei.
Soweit ich aber weiß kannst du zusätzlich zum Elterngeld Hartz IV beantragen, solltet ihr gar nicht mit dem Geld auskommen.
Am besten du lässt dich mal persönlich beraten.
Das Amt (Name grad entfallen) ist bei der Roonstr. gegenüber der alten Sieck-Kaserne. Wenn mir der Straßenname noch mal einfällt maile ich ihn dir.
Ansonsten abwarten und Tee trinken!!

LG Rieke#klee