Vermögenswirksame Leistungen + Elterngeld

Hallo!

Ich eine Frage und ich finde im gesamten Internet keine Antwort darauf...

Das Elterngeld wir ja nach dem Netto-Einkommen berechnet.

Auf meiner Abrechnung steht jetzt unten als erstes der Nettolohn 1004 Euro, dann werden die vermögenswirksamen Leistungen abgezogen (-40 euro), und dann steht da Auszahlungsbetrag 964 Euro.

Zählen die vermögenswirksamen Leistungen zum Nettolohn dazu? Das wäre ja ärgerlich, da ich dann ja über 1000 Euro kommen würde...

Kann mir jemand Auskunft geben?
Lg und danke, britta

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Hallo,

nur eine kurze Frage für mein Verständnis.

Warum ist es schlecht, wenn Du über 1000€ kommst? Weil ich liege da auf jeden Fall drüber.

LG
Tanja

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Wenn man unter 1000 liegt, bekommt man mehr als 67% Elterngeld. Pro 20,-€ die man unter 1000,-€ liegt kommt 1% dazu.

LG

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Schau mal hier

http://www.elterngeld.net/elterngeld-einkommen.html:-)

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Hi Britta,

da kann ich dir auch nicht helfen - ist aber ne gute Frage. Du kannst dich bei deinem Jugendamt informieren. Oder eben da, wo bei euch das elterngeld beantragt wird.

LG

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Verstehe nicht, wieso Du lieber mit geringerem Netto dastehen willst:

bei einem Nettoeinkommen von 1004 --> 67% = 672,68

bei einem Nettoeinkommen von 964 --> 68,8% (nach 67+ (1000-964/20) von www.elterngeld.net sind 663,23

ist doch weniger am Ende #kratz

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sorry, auf den falschen Antwortlink geklickt

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sorry hatte erst auf den falschen Antwortlink geklickt:

Verstehe nicht, wieso Du lieber mit geringerem Netto dastehen willst:

bei einem Nettoeinkommen von 1004 --> 67% = 672,68

bei einem Nettoeinkommen von 964 --> 68,8% (nach 67+ (1000-964/20) von www.elterngeld.net sind 663,23

ist doch weniger am Ende #kratz

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Hi Britta,

die Frage kann dir jede bank/Sparkasse bzw. auch dein AG beantworten!

Ich habe bei der bank gelernt und weiß, dass ich sowas zur Prüfung wissen musste! Heute bin ich nur leider schon zu lange raus!
Ruf einfach mal an!

LG
Sheep

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Hallo Britta,

ich bin mir ziemlich sicher, daß der Nettolohn die 1.004 EUR sind die zur Berechnung herangezogen werden.
Schließlich sind die VL ja keine Steuern und generell freiwillig!
Der Auszahlungsbetrag ist nicht der Nettolohn.

Ich würde ja gerne die VL weiterzahlen.
Ich gehe aber davon aus, daß ich dann den vollen Betrag selber zahlen muß, ich also keine Unterstützung zu den VL erhalte.
Oder ruhen die VL generell in der Zeit wo man Elterngeld bezieht?
Weiß da jemand bescheid?
LG Dagmar

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Hallo Britta,

ich denke mal, sie gehen von 1004 EUR aus, da VL freiwillig ist (so, als ob Du persönlich Geld aufs Sparbuch bringst). Ich habe ein ähnliches Problem mit den Zahlungen an die Pensionskasse (Betriebliche Altersvorsorge). Da geht es erstmal 100,00 EUR (meine Zahlungen) vom Bruttolohn ab und das geringere Gehalt wird dann versteuert, etc. Nur, wie verhält sich das im Mutterschutz und Elterngeld???

LG Helen