Arbeitsverbot, Tankstelle, Gehalt ? ? ?

Hallo,
hab ja schon vorhin berichtet das ich auf 400 Euro Basis an einer Tankstelle arbeite. Ich werde nach Stunden bezahlt.

Jetzt hab ich hier auch gelesen, dass manche von euch ein Betriebsverbot ausgestellt bekommen haben (z.B. wegen Arbeit in KiTa).....

Ihr habt geschrieben, dass der Arbeitgeber bzw. die Krankenkasse den Lohn weiterhin bezahlt....

würde das auch gelten wenn die Benzol-Werte in der Tankstelle zu hoch wären ? Würde ich dann wirklich daheim sitzen können und für den Rest meiner Schwangerschaft 400,- Euro monatlich bekommen ?

Verwirrt bin #gruebel

Liebe Grüße

1

öhm, erstens wenns so wäre, würdest du das bekommen, ja. Aber du hast doch nicht direkt mit den Zapfsäulen zu tun oder?

Und dann dürfest du ja auch nimma tanken fahren, da haste das noch intensiver.

Red mit deinem FA aber ich persönlich finds etwas übertrieben #hicks

LG Jennifer und Krümmelken 14+0

2

Hallo Du,

also ich habe auch an der Tanke gearbeitet auf 400,- Basis.
Mein Chef hat gemeint das es schon unter das Schwangerschaftsschutzgesetz fällt dort zu arbeiten, da es eben diese Abgase gibt und deshalb einfach das Risiko evl. schäden besteht. Wenn ich Ihm unterschrieben hätte das er frei von Verantwortung wegen evl. schäden am Kind bzw. probleme in der ss, hätte ich noch weiter arbeiten können.
Bei 400,- Basis glaube ich nicht das du anspruch auf ersatzleistung hast, du kanns dich für die Zeit bis zum Mutterschutz Arbeitslos meldenund bekommst so mit dann auch dein Geld.
Hab das nicht gemacht weil ich in dieser Zeit einen Saison Job hatte , da war mir das an und abmelden dann zu stressig.
Hoffe ich konnte dir etwas weiterhelfen.
schöne ss noch
Martina

3

Hallo,

ich glaube das gilt nur für Festangestellte und nicht für Aushilfen.

LG Z.

4

Hallo Corinna,

du hast in deiner Schwangerschaft die gleichen Rechte wie jeder Festangestellte.
Dein AG muss die Schwangerschaft an die Berufsgenossenschaft melden. Und das arbeiten an der Tanke ist in der SS verboten.
Wenn dein AG dich korrekt bei der Bundesknappschaft als Aushilfe angemeldet hat, zahlt er in eine Umlagekasse einen minimalen Satz.
Dein Geld steht dir auch während eines Beschäftigungsverbotes zu und der AG erhält es aus dieser Umlagekasse zurück.
Sollte dein AG dir Ärger machen, wende dich an die Berufsgenossenschaft.

LG
Simone mit Alizée(24.08.02)