hallo ihr lieben
hab mich heute so aufgeregt .... und seitdem schmerzen im ul *Grrr*
da hab ich meinem chef vor drei wochen erzählt das ich ss bin und er meinte ganz ruhig, das kriegen wir schon hin. (Arbeite seit anfang des jahres da)
dann hab ich morgen vor zwei wochen nen heftigen autounfall gehabt und war donnerstag in der firma, da meinte er, ich sollte doch erstmal wieder gesund werden und so ....
und heute bekomme ich von dem A.... meine kündigung, anscheinend betriebsbedingt...
weiß nun jemand, wie es mit der kündigung ausschaut? eigentlich darf er mich ja nicht so einfach kündigen aber wenn es nun betriebsbedingt ist?
lg melly und krümmel 20+4
betriebsbedingte KÜndigung trots SS?
Nein! Du hast 100%igen Kündigungsschutz. Du musst innerhalb von 2 Wochen dagegen Einspruch erheben, sonst gilt die Kündigung als von dir akzeptiert.
Gruss
Murmel
hi du auch wenn sie betriebbedingt ist?
Ganz egal. Sieh dir mal den Link an.
Betriebsbedingt oder nicht, du darst nicht gekündigt werden.Mal beim Arbeits-recht Profi schlaumachen, vielleich a-amt o so. lg, steffi 16 ssw
Hier stehts genauer.
http://www.familienhandbuch.de/cmain/f_Fachbeitrag/a_Rechtsfragen/s_1063.html#gibt
Also ziehe schonmal in Betracht dass du eine Klage beim Arbeitsgericht anstreben musst... wenn die dir so blöd kommen. Nach dem Motto 'Probieren kann man es ja mal'.
Ich habe auch geklagt und wurde ohne grosses Tamtam bei einem Gütetermin geregelt.
naja gut ich wußte ja nun aber auch beim einstellungsgespräch das ich ss bin habs ihm aber erst später gesagt er hat ja auchnicht gefragt... hatte ausserdeml etztes jahr ne fg ...
Du bist nicht verpflichtet, ihm von einer Ss zu erzählen!
Du wusstest es nicht und gut ist!
Wehr dich - der darf dich nicht kündigen!
LG
Britta
Hallo...
bist Du noch in der Probezeit? Wenn ja,ist die befristet? Ist es ein befristeter oder unbefristeter Arbeitsvertrag?
Wenn Du noch in der Probezeit bist, dann kann Dir gekündigt werden und Du hast KEINEN Kündigungsschutz.
Ist ätzend, aber leider dann rechtens. Mir kann das auch passieren. Ich komm morgen in die 7.SSW und fange am 1.5. meine neue Stelle an und hab mich deshalb bei VERDI von Juristen beraten lassen.
LG Yvonne
Absoluter Unsinn!!!
Auch in der Probezeit hat man bei Schwangerschaft absoluten Kündigungsschutz!!!
hallo
ich denke,da bist du nicht richtig informiert.....
auch ich habe mich erkundigt......auch während der probezeit hast du kündigungsschutz...
lg christin
Ich glaube in diesem Fall ist es kein 100%iger Kündigungsschutz. Wenn zum beispiel die Firma pleite geht kann sie dich nunmal nicht weiter beschäftigen. Aber um dich dann kündgen zu können, müssen sie dies bei einem bestimmten Amt beantragen.
http://www.familienhandbuch.de/cmain/f_Fachbeitrag/a_Rechtsfragen/s_1063.html
Schau mal ob du hier was dazu findest.
Viel Glück
Und ne wunderschöne Schwangerschaft
Katja + (5+5)
Hallo...
Mir ist auch gekündigt worden. Verhaltensbedingt und ich gehe auch dagegen vor. Es ist auch so das dein Chef die Kündigung erstmal beim zuständigen Amt für Arbeitsschutz beantragen und genehmigen lassen muss ansonsten gilt sie nicht im Mutterschutz!!!
Also ich würde auch auf jeden Fall sofort schriftlich Einspruch erheben, denn da musst du auch die 14 Tage Frist einhalten.
Erzähl mal wie es weitergeht.
LG Susanne
Hallo,
hab hier mal nen langen text für dich !!!!!!!!!!!
siehe auch § 9 Mutterschutzgesetz .
Für Schwangere (auch während der Probezeit) gelten die besonderen Regelungen des Mutterschutzgesetzes. Während der Dauer einer Schwangerschaft bist du vor dem Verlust des Arbeitsplatzes geschützt. Nach § 9 Mutterschutzgesetz darf der Arbeitgeber während der gesamten Dauer der Schwangerschaft und bis zu vier Monaten nach der Entbindung nicht kündigen.
Das Kündigungsverbot greift dann, wenn der Arbeitgeber von der Schwangerschaft weiß oder es ihm innerhalb von zwei Wochen nach Ausspruch der Kündigung mitgeteilt wird.
Unwichtig ist, wie der Arbeitgeber Kenntnis von der Schwangerschaft/Entbindung erlangt hat. Hat der Arbeitgeber keine Kenntnis, so kann die Arbeitnehmerin die Schwangerschaft/Entbindung ihrem Arbeitgeber noch zwei Wochen nach Erhalt der Kündigung nachträglich anzeigen, um sich so den Kündigungsschutz zu erhalten. (Arbeitgeber kann auch verlangen, den orig. Mutterpass vorgelegt zu bekommen)
Die Schwangerschaft muss in diesem Fall unverzüglich dem Arbeitgeber mitgeteilt werden. Auch für die "Unverzüglichkeit" ist die Arbeitnehmerin darlegungs- und beweispflichtig (Datum im Mutterpass)
Dass du möglicherweise schon bei der Einstellung von einer Schwangerschaft gewusst hast spielt insoweit keine Rolle, jedoch lieber mutterpass später ausstellen lassen (also nach Unterschriftleistung für den Arbeitsvertrag)
Im Anschluss an den Kündigungsschutz der Schwangeren bzw. der jungen Mutter (vier Monate nach der Entbindung) gewährt die Elternzeit Dir weiteren Kündigungsschutz.
ACHTUNG !!!!
Wenn im Arbeitsvertrag vereinbart ist, dass die Probezeit zu einem bestimmten Zeitpunkt beendet ist und danach ein neuer Arbeitsvertrag abgeschlossen werden müsste, dann kann eine Kündigung zum Ende der Probezeit zulässig sein
ABER wegen der Schwangerschaft ist eine Kündigung UNZULÄSSIG; wenn eine Kündigung aus einem anderen Grund erfolgen soll, ist eine solche nur nach Zustimmung durch das Gewerbeaufsichtsamt zulässig).
lg christin
Ach Du Arme. Erst auf Verständnisvoll tun und dann so was.
Einen "100%-igen" Kündigungsschutz gibt es nicht. Er kann Dich theoretisch "betriebsbedingt" kündigen. Aber das wäre z.B. wenn er die ganze Abteilung schließen müsste oder z.B. bei der Insolvenz. Also meist aus finanziellen Gründen, so dass sich eine Kündigung nicht vermeiden lässt.
Wenn Du allerdings die einzige mit "betriebsbedingter" Kündigung bist, ist es aber wohl eher eine Ausrede. Frag ihn also nach dem Grund und leg Widerspruch ein. Und das ggf. vom Arbeitsgericht klären lassen! Evtl. reicht schon die Androhung der Klage aus, damit er die Kündigung zurücknimmt!
Falls Ihr einen Betriebsrat habt, wende Dich an den.
Viel Glück
Sandra (36.SSW)