Fragen zu Elterngeld und Abfindung bei Kündigung

Hallo,
ich werde wohl in den nächsten Tagen meine betriebsbedingte Kündigung erhalten. Im Juni gehe ich in Mutterschutz und wollte anschließend mind. 2 Jahre Elternzeit nehmen. Jetzt fürchte ich allerdings, dass ich lediglich den 300 € Sockelbetrag erhalte, weil ich ja ab Juni arbeitslos bin. Weiß jemand von euch wie das gehandhabt wird?
Ich würde mich auch über Tipps freuen, wie ich eventuell noch eine Abfindung rausschlagen kann. Steht mir bei betriebsbedingter Kündigung (Abteilung wird aufgelöst) überhaupt eine Abfindung zu?

Liebe Grüße,
Cleo

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Geht denn ne betriebsbedingt Kündigung wegen Auflösung einer Abteilung überhaupt, wenn du schwanger bist??? Was sagt denn dein Anwalt dazu?

Für das Elterngeld wird der Durchschnitt des Nettoeinkommens der letzten 12 MOnate vor der Geburt genommen, davon dann die 67 %.

Alice

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Soweit ich weiß geht das schon (absoluter Ausnahmefall), weil ja die ganze Abteilung aufgelöst wird und es in der verbleibenden Firma keinen Job für meine Quali gibt. Bleibt also nur die Kündigung.

Einen Anwalt habe ich nicht. Vielleicht wäre es jetzt mal Zeit für eine Rechtschutzversicherung. Aber ich glaube, Klagen beim Arbeitsgericht gehen auch ohne teure Anwaltskosten.

Danke für Deine Antwort. Wenigstens 1 Jahr Elterngeld bleibt mir dann also.

Cleo

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Du kannst doch gar nicht entlassen werden!! Wenn nur deine Abteilung aufgelöst wird, dann bleibt die Firma doch aber bestehen, oder? Da würde ich ganz schnell nochmal beim Anwalt nachfragen.
Meiner Meinung nach geht das gar nicht!

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Soweit ich weiß geht das schon (absoluter Ausnahmefall), weil ja die ganze Abteilung aufgelöst wird und es in der verbleibenden Firma keinen Job für meine Quali gibt. Bleibt also nur die Kündigung.

Einen Anwalt habe ich nicht. Vielleicht wäre es jetzt mal Zeit für eine Rechtschutzversicherung. Aber ich glaube, Klagen beim Arbeitsgericht gehen auch ohne teure Anwaltskosten.

Cleo

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Puh für ne Rechtsschutzversicherung ist es wohl schon zu spät was diesen Fall angeht... Ich meine, man muss 3 Monate vor Schadensfall Mitglied sein (kann mich aber auch täuschen).
Mich interessiert das sehr, denn bei meiner Firma wird Ende September 2007 auch ein Teil verkauft. Dann bleibt nur noch ein Teil meines Tätigkeitsfeldes vorhanden. Aber ich meine, das mein Chef mich weiterbeschäftigen muss. Allerdings geh ich dann Ende Oktober wohl eh in den Mutterschutz.
Ich würde einfach mal bei einem Anwalt anrufen, der auf Arbeitsrecht spezialisiert ist und nachfragen, ob da Chancen bestehen und wie teuer das wird. Vielleicht geben sie dir diese Informationen ja schon am Telefon.
Viel Glück!

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Hallo liebe Cleo!!
Normalerweise dürfen sie dich nicht kündigen. Würde ansonsten aufs Arbeitsgericht gehen. Wünsche dir und deinem Baby alles Gute.
Liebe Grüße Jessy + #baby Krümmel (30SSW)

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Ich glaube an der Kündigung kann man trotz SS nicht rütteln. Was nützt mir denn auch ein weiterbestehende Arbeitsverhältnis, wenn ich nach der Elternzeit sowieso nicht in die Firma zurück kann, weil es meine Abteilung dann nicht mehr gibt?
Zum Arbeitsgericht würde ich nur gehen, um eine Abfindung er erwirken. Vielleicht kommt meine Firma ja mit einem Angebot auf mich zu. Weißt Du denn eventuell, ob mir eine Abfindung überhaupt zusteht?

Danke für die Antwort,
Cleo

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Hallo Cleo,

naja, nicht gekündigt zu werden heißt im Zweifelsfall, dass Dir nichts vom Elterngeld verloren geht. Wenn Du auch nur einen Monat ALG kriegst, wird dieser Monat für die Berechnung des Elterngeldes schon nicht mehr mit herangezogen :-( Dann errechnet sich Dein Elterngeld nur noch aus 11 Monaten mit normalem Einkommen, nicht mehr aus 12.

Ansonsten ist für das Heraushandeln einer möglichst hohen Abfindung am besten der Gang zum Arbeitsgericht. Im Zweifelsfall würde ich mich beim Anwalt beraten lassen und dafür dann eben auch zahlen.

Bei betriebsbedingter Kündigung steht jedem Arbeitgeber gesetzlich ein halbes Monatsgehalt pro Mitgliedsjahr in der Firma zu. An diese Abfindung kann das Arbeitsamt auch nicht ran und Du kriegst dafür auch keine Sperre aufs ALG. Ich wurde letzten November betriebsbedingt gekündigt (wusste noch nichts von meiner SS) und habe diese Abfindung angenommen. Wollte nicht vors Arbeitsgericht. Wenn Du vorm Arbeitsgericht einen Vergleich schließt - das ist meist das Ergebnis - und mehr Abfindung bekommst, dann wird Dir das Arbeitsamt dies anrechnen und Du wirst entsprechend eine Zeit lang gesperrt.

Ansonsten würde ich Dir für später natürlich auf jeden Fall zum Abschluss einer Rechtsschutzversicherung raten. War mir im letzten Herbst eine große Hilfe.

Alles Gute
Sooza (26. SSW, ET 12.08.)

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Hallo Cleo,

ich bin auch der Meinung, dass sobald Du Deinen AG von Deiner Schwangerschaft in Kenntnis gesetzt hast, er sich nach dem Mutterschutzgesetz richten muss. Dieses schließt eine Kündigung während dieser Zeit aus (egal ob die Abteilung geschlossen wird). Du unterliegst ab Bekanntgabe Deiner Schwangerschaft einem besonderen Kündigungsschutz.

Er kann und darf Dir nicht kündigen.

Suche bitte im Internet nach dem Mutterschutzgesetz in bezug auf Kündigung und lege ihm diesen Paragraphen vor. Ansonsten hilft nur ein Anwalt.

Alles Gute

Claudia

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NACHTRAG:

Bei Google gefunden:

"Nach § 9 Mutterschutzgesetz ist eine Kündigung während der bestehenden Schwangerschaft unzulässig, wenn der Arbeitgeber von der Schwangerschaft weiß oder sie ihm innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird. Diese Kenntnis des Arbeitgebers bzw. die fristgerechte nachträgliche Mitteilung müssen Sie im Streitfall beweisen, weshalb Sie die entsprechende Bescheinigung möglichst nur gegen Empfangsbekenntnis oder durch einen Dritten aushändigen lassen sollten. Sollte Ihr Arbeitgeber gleichwohl kündigen, müssen Sie gegen diese Kündigung binnen drei Wochen nach Zugang der Kündigung Klage beim Arbeitsgericht einreichen."

Vielleicht hilft Dir dies weiter.

Gruß Claudia

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Vielen Dank für Deine Mühe. Ich weiß ja auch, dass man als Schwangere diesem besonderen Kündigungsschutz unterliegt. Allerdings sind betriebsbedingte Kündigungen wohl doch zulässig. Und so eine Kündigung wäre das ja in meinem Fall. Es nützt mir ja auch nichts hier mit Hängen und Würgen meinen Arbeitsplatz zu retten, wenn ich doch genau weiß, am ersten Tag nach meiner Elternzeit wird mir dann doch gekündigt. Dann will ich lieber eine Abfindung. Weißt Du denn zufällig, ob mir eine solche zusteht?

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Hallo Cleo,

lies mal meine Antwort weiter oben in diesem Thema. Wegen Abfindung muss es dort allerdings heißen "ArbeitNEHMER" #hicks War ich bißchen zu schnell.

Viele Grüße
Sooza (26. SSW, ET 12.08.)

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Hallo,

also ich würde ein bisl vorsichtiger sein, bei der Aussage, dass jedem eine Abfindung zusteht und Sperre beim Arbeitsamt.

Es ist nämlich nirgendswo gesetzlich geregelt, dass es eine Abfindung bei Kündigung zu zahlen gibt. Es ist nur üblich. Muss aber nicht. Es kann aber auch passieren, dass das Arbeitsamt dich sperrt, wenn du nicht gegen die Kündigung klagst. Zumal du ja schwanger bist und normal nicht gekündigt werden darfst. Das würde dann evtl. bedeuten, dass man für 3 Monate gesperrt wird.

Also würde ich dringend raten, dich bei der Gewerkschaft oder einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht zu informieren.

Herzliche Grüsse
Aysecan