Elternzeit -> Antragprobleme bei Festlegung wg Datum HELP !!!

Hallo!

komme irgendwie nicht klar mit Angabe Datum ...

Also,ich die Elternzeit von 2Jahren bei meinem CHef beantragen,bzw Schreiben schon mal vorbereiten.
Klar,Einreichung erst in der Woche nach Geburt...

Ich habe Beginn 16.Mai MuSchu, endet wohl dann am 21.August...

ET ist 27.6.07.

Welches #herzlich Datum für BEGINN Elternzeit #herzlich auf Antrag sollte ich nehmen,denn enden tut es ja für 2Jahre demnach am 26.6.2009!???

Wie schreibt Ihr es vom Zeitraum her?

Da ET 27.6.2007 ist, BEGINN Elternzeit auch am 27.6.07 sofern Geburtstermin dabei bleibt???

Oder Beginn Elternzeit nach Ablauf MuSchu,sprich an den ET 27.6.07 gelehnt,wäre es der 22.8.2007 ( Ende MuSchu 21.8.)

Oh gott,o gott -> diese Fristen

1000x #danke für Eure hilfreichen Tipps

1

Ich weiß das leider auch nicht, aber schreibst du das Formlos oder gibt es da irgendwelche Vorlagen die man nutzen kann?

5

nur bei elternzeit ist es formlose mitteilung, die aber schriftlich und verbindlich für die ersten beiden jahre bei chef beantragt werden müssen.

Abgabe hierfür ist 7wochen vor Ablauf mutterschutz,sprich 1woche nach geburt.

Ich lasse mir nach § soundso bescheinugung zur kenntnisnahme noch ausstellen.

2

Hallo,
also soviel ich weiss, kann man die Elternzeit erst beantragen, wenn der Krümel da ist. Weil du ja das genaue Datum brauchst.

Aber vielleicht lieg ich da auch falsch. Hoffe jemand anderes kann dir besser helfen.

LG Nadja 24ssw

6

wie bereits selbst erwähnt,geht antrag erst nach geburt raus

3

Hallo,

Elternzeit beginnt einen Tag nach Ablauf MuSchu und endet, wann du es möchtest. Wenn es genau am 2. Geburtstag sein soll ist es ok, oder eine Woche eher oder später, das musst du wissen.

Kommt drauf an, wie viel du dir vielleicht aufheben möchtest oder dein Mann nimmt, oder so.

Wenn man von zwei Jahren spricht ist es eigentlich immer bis zum zweiten Geburtstag des Kindes, aber wie gesagt, erst nach MuSchu.

Gruss Little

7

Dein Zitat:
Wenn man von zwei Jahren spricht ist es eigentlich immer bis zum zweiten Geburtstag des Kindes, aber wie gesagt, erst nach MuSchu.

Mit ET 27.6.07 wäre dann nach 2Jahren Elternzeit Ende 26.6.09,also ein Tag vorher...

Dann haut deine Aussage aber nicht mehr hin,wenn Du sagst erst nach Ablauf Mutterschutz was ja ab 22.8.07 bei mir wäre für 2 jahre-> 21.8.09 und Kind würde dann aber mit ET 27.6.07 schon vor dieser Zeit 2.Geburtstag haben...#kratz

4

Hallo!!!

Also, soweit ich weiß, beginnt die Elternzeit nach Ablauf des MuSchu. Bei Dir dann ET 27.06. MuSchu bis 22.08. Beginn Elternzeit 23.08. Ende Elternzeit 22.08.09

Würde aber sonst nochmal bei der zuständigen Behörde nachfragen.

Gruß
Melanie

10

laut Aussage von Beamtin eben,beginnt die Elternzeit mit dem tatsächlichen Geburtstermin des Kindes,sonst kommt es ja auch nicht hin mit dem 2.Geburtstag wenn man Elternzeit auf 2Jahre festlegt.

Also, erster Tag Elternzeit ist Geburtsdatum Kind-> bei mir dann 27.6.2007 -> Elternzeit auf 2Jahre geht bis 26.6.2009 denn mit dem 27.6.2009 würde Arbeit wieder beginnen...

Puh,was Behördenkram#schwitz

8

Hallo Antje,

ich hab die Vorlage STIFTUNG WARENTEST online / www.finanztest.de genommen. Diese ist kommentiert und Du kannst dich daran orientieren. Bei dem Elternzeitantrag trägst du kein genaues Datum sondern nur Monat - Jahr ein.

Hab den Antrag auch so weit vorbereitet, das mein Mann Ihn fertigstellen, ausdrucken und abschicken kann.

Aber die ganzen formalitäten sind in Deutschland ein totaler graus #augen

LG Indra

12

Hallo Indra,

kannst Du mal bitte schreiben, wo genau Du die Vorlage gefunden hast?

Danke!
Katja

13

wie sieht demnach dein vordruck aus?

es gibt keine vordrucke elternzeit,da formlose beantragung schriftlich.

Es ist wohl abhängig vom geburtsdatum des kindes und da reicht es nicht nur monat-Jahr anzugeben,sondern auch den tag.

bei mir ists jetzt mit der 2jahresfestlegung wie folgt laut beamter+wenn es bei ET 27.6.07 bliebe:

beginn Elternzeit vom 27.6.07 (bzw tatsächlicher Geburtstermin des Kindes) bis zum 26.6.2009 auf 2 Jahre.

Damit geht die Regelung auf,dass mein möglicher erster Arbeitstag der 2.Geburtstag meines Kindes ist...

Solch ein Vordruck wg Textbaustein würde mich trotzdem interessieren, bitte wenn möglich Beispiel Mail an: hailight69@gmx.de

#danke

weitere Kommentare laden
9

Hallo,

die Elternzeit wird immer - unabhg vom Muschu - bis zur Vollendung eines bestimmten Lebensjahres des Kindes gerechnet.

Die Mutterschutzfrist wird grundsätzlich auf die mögliche dreijährige Gesamtdauer der Elternzeit angerechnet.

nachzulesen hier:

http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/static/broschueren/erziehungsgeld/elternzeit.htm#Dauer

heisst also, dass du die 2 Jahre Elternzeit ab der Geburt rechnen musst und nicht erst nach Ablauf des MuSchu

ich würde somit im Antrag die Fomulierung nur auf das vollendete Lebensjahr des Kindes beziehen -> was am Ende einzig vom Geburtsdatum abhängig ist und nicht von der Dauer des MuSchu (der sich ja bei einer Frühgeburt auch verlängern kann -> was aber an der Elternzeit von 2 Jahren nichts ändert)

hm, schwer zu erklären #gruebel weisst du, was ich meine??

viele Grüße
Katja

11

jepp,je nach ET des kindes+ 2jahre drauf bei 2jahren gewünschter elternzeit, ist das Enddatum-> ein tag vorher dann...

Also beginn 27.6.07 und endet nach 2jahren am 26.6.09,somit 27.6.09 erster möglicher arbeitstag....

#danke,bestätigung per beamtin hatte ich auch ;-)