Hi ihr weiß jemand wie genau das läuft mit den mutterschaftsgeld wenn man familienversichert bei dem mann ist???Bin auf 400 euro beschaftigt gewesen und bekomme jetzt 360 euro im beschäftigungsverbot???
Und wo beantrage ich dies überhaupt ist da meine Krankenkasse verantwortlich oder die bundesknappschaft die ja schon das beschäftigungsverbot bezahlt???
Und was bekomme ich die8 Wochen nach der geburt an geld???
Ist mir alleszuvielund blicke gar nicht mehr durch, sorry.
Peg 29 SSW
Familienversichert Mutterschaftsgeld???
Hallo Peg,
soweit ich richtig informiert bin, bekommt man "nur" 210,00€ Mutterschaftsgeld, welches man beim Bundesversicherungsamt (hab die Auskunf auch hier bekommen) beantragen muss.
Ich hab auch einen Minijob, darf ich fragen warum Du ein BV erhalten hast??
LG, Carina (19. Woche)
Weil ich in einer Takstelle als aushilfe gearbeitet habe un diebenzoldämpfe schädlich sind so habe ich schon am 1.01.das beschäftigungsverbot bekommen und mein kleiner kommt am 01.08.
Wie läuft das dann in der zeit danach in den 8 Wochen nach der geburt???Was bekomme ich da an geld???
Nach der Geburt kannst Du ja direkt das Elterngeld beantragen.
Das würde, solltest Du Mutterschaftsgeld bekommen, (was aber nach der Entbindung bei uns nicht der Fall sein wird) angerechnet werden.
Eigentlich bekommt man, wenn man Mutterschaftsgeld erhält (also wenn man selbst in einer gesetzlichen KK ist) nur 10 anstatt 12 Monate Elterngeld.
Ist etwas verwirrend geschrieben. Also, Du beantragst direkt nach der Entbindung Dein Elterngeld, Du bekommst den Sockelbetrag von 300,00 und das Gehalt Deines Minijobs wird darauf angerechnet.
http://www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner/
Dort kannst Du genau ausrechnen, wieviel Elterngeld Dir zusteht.
LG, Carina
Hallo!
Du musst bei deinem Frauenarzt einen Entbindungsbestätigungstermin oder wie das auch immer heißt bekommen und die Rückseite ausfüllen! Bekommt man glaube ich ab der 34. oder 36.SSW. Das musst du dann ausgefüllt an deine Krankenkasse schicken. Das mit den 210€ von meiner Vorschreiberin ist, meines Wissens nur bei Privat Versicherten der Fall. Aber wieso bekommst du denn nur 360 im BV, ich dachte man bekommt das volle Gehalt oder hast du nicht ganz 400 verdient?
Nach acht Wochen bekommst du Erziehungsgeld, mindestens 300 Euro, außerdem werden noch etwas Prozente darauf gegeben weil du Geringverdienerin warst, als bekommst du wahrscheinlich ca. 350€.
Übrigens das Geld im Mutterschutz(also 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt) bekommst du zum größten Teil von der KK (13€ täglich)den Differenzbetrag muss dein Arbeitgeber zahlen , der noch zu deinem vollen Betrag fehlt. Hoffe hab das alles so ungefähr zusammen bekommen, sonst frag einfach wenn du was nicht verstanden hast!
Lieben Gruß
Jasmin
nee...die 210€ gibts auch bei geringfügig Beschäftigten...nicht nur bei privat Versicherten.
LG Sonja
Hallo!
Also Anspruch auf Mutterschaftsgeld hast du bei einem Minijob nicht . Mutterschaftsgeld gibt es nur wenn du vorher ist einem festen beschäftigungsverhältnis warst dann bekommst du für 6 Wochen vorher und acht Wochen nachher das Mutterschaftsgeld in Höhe 13 Euro .
Hallo Peg,
daß Problem habe ich auch. War auch auf 400 € besch. Hab seit Feb. ein BV und entbinde aber erst im Okt. Wer zahlt jetzt??? Hab das Mutterschaftsgeld beim Bundesvers.amt bei der Muttersch.geldstelle beantragt-daß die nur 210 € zahlen stimmt wohl,aber zahlen die jetzt schon oder nur zur regulären Muttersch.zeit,sprich 6 Wo vor Termin? Konnte mir irgendwie keiner sagen.Bekommst du denn schon Geld? Hab mich jetzt zusätzlich Arbeitslos gemeldet,aber nur für die Zeit bis Okt. weil ich dann in meiner alten Arbeit wieder anfang. Ich hab auch Anspruch drauf-haben die gesagt. Aber im Moment wird alles nur bearbeitet-kann also noch dauern. Das nervt echt,weil keiner genau weiß wer zuständig ist und ich warte auf das Geld
Naja,hoffe daß sich da bald mal jemand meldet,sorry für daß konnte dir wahrscheinlich nicht wirklich helfen
Viele liebe Grüße-Bibi (17.SSW)
Hi ,
ich denke nicht das du das Mutterschaftsgeld bekommen wirst , denn eine Voraussetzung dafür ist , das du selber Mitglied bei einer Krankenkasse sein mußt.
Da du ja Familienversichert (über deinen Mann) bist bekommst du das leider nicht.
LG Jolin (9.SSW)