mal ne dumme frage zum kündigungsschutz

is jetz nur rein informativ für mich :-p

was passiert wenn man gekündigt wird obwohl man schwanger is der AG aber noch nichts wusste?
besteht der schutz dann auch schon weil man vielleicht mit dem mutterpass beweisen kann dass man schon schwanger ist???

interessiert mich echt mal...........

LG Anne

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Dann musst dus dem Arbeitgeber sagen, und eigentlich dürft er dich dann nicht Kündigen, bzw. die Kündigung zurück nehmen.

Aber am besten vorher sagen, dann gibts ja doch weniger Probleme.

Lg Steffi * Killian 31.SSW

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Soweit ich weiß, ja. ICh schau aber ncohmal nach...

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Bei mir war es so: Bin Ender der Probezeit gekündigt worden...5 Tage später habe ich positiv getestet. Man muß dann innerhalb von 14 Tagen, nach Erhalt der Kündigung, dem Arbeitgeber die SS mitteilen. Habe somit meine Stelle behalten können!!!

Gruß, Jennifer 33.SSW

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kündigungen während der schwangerschaft sind nach mutterschutzgesetz (guck mal nach!!!) unwirksam. du hast die möglichkeit, deinem AG bis zu 2 wochen nach erhalt der kündigung die ss mitzuteilen, so dass die kündigung nicht möglich ist. bescheinigung von arzt (auch mutterpass) reicht völlig!!!

Viel Glück!!!

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- Schwangerschaft muß zum Zeitpunkt der Kündigung schon bestanden haben
- Dem AG muß von der SChwangerschaft vor der Kündigung wissen oder sie muß ihm max. zwei WOchen nach Kündigung mitgeteit werden (Einwurfeinschreiben.....)

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Wenn du eine Kündigung erhalten hast, kannst du innerhalb von zwei Wochen deine SS mitteilen, dann muss er Sie zurückziehen. Sollte er das nicht tun bzw sollte er dich wissentlich über die SS trotzdem kündigen, musst du Kündigungsschutzklage erheben, das ist mir nämlich passiert ich hab gesagt das ich SS bin und wurde gekündigt, da hat das Arbeitsamt gesagt das ich zum Anwalt und Klage einreichen müsse da ich sonst eine 3 Monatige Sperrfrist fürs ALG 1 bekommen würde.
Hoffe dir deine Frage beantwortet zu haben.
LG Marina+#baby22SSW

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Warum bekommst du 3 moante sperre wenn du gekündigt bekommst ? Bekommst man auch wenn man nicht swanger ist nicht. Nur wenn du selber kündigs .Oder?

martina

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Davon bin ich bis dahin auch ausgegangen.Ich weis auch net das Arbeitsamt hat mich mit diesem Satz wieder weggeschickt und meine Anwältin hat das gleiche gesagt, letztendlich habe ich Prozesskostenhilfe bekommen und die Kündigung war Aufgrund der SS unwirksam, lt Richterin.
Aber die Anwältin meinte auch das sie das mit dem Amt aufgrund einer Klageerhebung regeln kann das ich keine Sperrfrist bekomme wenn der Richter die Kündigung aus irgendeinem Grund hätte durchgehen lassen, da ich in diesem Fall meine Pflicht der Klageerhebung getan hätte#kratz

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Als Schwangere hast du auch dann den besonderen Kündigungsschutz, wenn du innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der Kündigung sagst, dass du schwanger bist. Dann ist die Kündigung unwirksam.
Allerdings gilt das nicht uneingeschränkt für alle Kündigungen. Bei verhaltensbedingten Kündigungen, z. B. wenn man Geld unterschlagen hat oder sonst irgendwas gravierendes ausgefressen hat, nützt einem auch die Schwangerschaft nichts.

Spuhli 21+3 SSW