Hallo,
bei mir ist es vielleicht noch in etwas weiter Ferne, aber ich frage mich schon, wie diese Dinge vor sich gehen:
ET ist bei mir der 17. 08. - wann bekomme ich da wohl von meinem FA die Bescheinigung für das Mutterschutzgeld für den Arbeitgeber?
Wie wird das Mutterschutzgeld eigentlich berechnet? Wenn das Baby jetzt am 20. 07. kommt und nicht - wie errechnet - am 17. 08., dann habe ich die "sechs Wochen vor der Entbindung" ja nicht richtig ausgeschöpft. Tut man dann einfach so, als wenn das Baby am 17. 08. kommen würde, damit man auf die insgesamt 14 Wochen kommt? Oder beginnen die 8 Wochen Mutterschutz dann am 21. 07. ?
Und wie ist es, wenn das Baby nicht am 17. 08. kommt sondern am 25. 08.? Bin ich dann vorher nicht sechs Wochen im Mutterschutz gewesen, sondern sieben? Oder wird mir von den 8 Wochen die eine Woche abgezogen?
Kann mir bitte jemand helfen?
Danke!!!!
Mutterschutzgeld - Berechnung Zeitraum
Hallo,
also die Bescheinigung für die Krankenkasse bekommst du frühestens 7 Wochen vorm mutmaßlichen ET. Füllst die Bescheinigung auf der Rückseite aus und schickst es an deine Krankenkasse. Das Geld wird dir dann überwiesen.
Soweit ich informiert bin, stehen dir auf alle Fälle 14 Wochen Mutterschutz zu. Also wenn du früher entbindest, wird das hintendran gehängt. Wenn du drüber gehst, hast du mehr Mutterschutz, weil dir die 8 Wochen hintennach zustehen. ----- Bin mir da aber nicht mehr so ganz sicher. Am besten du googelst einfach mal nach Mutterschutzgesetz. Da steht das nochmals genau drin.
Lieben Gruß
Silvia
Hallo,
danke
Ich hab gedacht, vielleicht muß ich mir die Bescheinigung bereits beim nächsten Fa-Termin (5.6.) geben lassen Aber da habe ich ja nocht Zeit!!
Hallo,
kann Dir nur sagen wie es bei mir war. Also ET hatt ich am 31.12.2005 und gekommen ist die Maus am 30.11.2005, also 4,5 Wochen zu früh. Bis dahin hab ich also nur 1,5 Wochen genommen gehabt und von daher wurde die fehlende Zeit an die 8 Wochen danach angehängt bzw. bei mir dann an die 12 Wochen danach, da sie bei 35+4 noch als Frühchen galt.
Ich denke, daß wenn das Kind später kommt, dann bekommt man trotzdem 8 Wochen danach noch, denn es heißt doch immer, daß man erst nach den 8 Wochen nach der Geburt wieder arbeiten gehen darf.
Wegen der Bescheinigung würd ich mal beim FA nachfragen, daran kann ich mich nicht mehr erinnern.
LG cocci
Dankeschön!!
Eure zwei Antworten zusammen beantworten alle meine Fragen
Hallo!
Die Bescheinigung vom FA bekommst du 7 Wochen vor dem errechneten Termin, damusst du die Rückseite ausfüllen und bei der KK abgeben, der Rest wird automatisch geregelt.
Der Mutterschutz ist mindestens 14 Wochen. Sollte dein Baby früher kommen werden die, ich sag mal, nicht verbrauchten Tage der 6 Wochen Mutterschutz vor der Geburt hinten drangerechnet, die acht Wochen nach der Geburt fangen also so gesagt am errechneten ET an.
Kommt dein Baby später beginnen die 8 Wochen Mutterschutz nach der Geburt am tatsächlichen Geburtstag. Kommt es also eine Woche später hast du insgesamt 15 Wochen Mutterschutz, 7 Wochen vor der Geburt und 8 danach.
Ich hoffe ich konnte dir helfen. LG, ewy (22. SSW)
Danke auch Dir
Ihr habt mir sehr geholfen!!
In der 34.SSW bekommst du vom gyn den Ausdruck über vermutlichen ET- ist laut Gesetz erst 6-7Wochen vor ET möglich.
Diesen Ausdruck schickst du mit Antrag Mutterschutzgeld an Deine Kasse und du bekommst 500€ Vorschuß, was erstmal die 6Wochen Mutterschaftsgeld abdeckt vor Geburt.
Den Rest zum vollen Gehalt wie vor der ss zahlt ja AG anteilig drauf.
Nach der Geburt erhälst Du erst für die anderen 8Wochen das Geld von Kasse,nachdem du die Originale Geburtsurkunde vom Kind ( ausgestellt vom Standesamt) einreichst...
LG Antje, Mutterschutz seit 16.Mai
Hallo Wenke,
vielen Dank für Deine ausführliche Antwort
Dann muß ich die Geburtsurkunde aber auch noch zum Arbeitgeber schicken, damit der mir ggfls. auch die Differenz bezahlt, oder?
nein,Geburtsurkunde hat für die Differenzzahlung deines Gehaltes nichts beim Arbeitgeber zu tun,brauchst definitiv dazu nix vorlegen!!!!
Kasse schickt ihm selbst Formular über "Entgeltbescheinigung" zur Berechnung des Mutterschaftsgeldes zu, wo Beginn Beschäftigung und letzter Arbeitstag vor Geburt mit Datum versehen ist, sowie das Nettoarbeitsentgeld!!!!!!
Die Geburtsurkunde deines Kindes brauchst Du lediglich in Verbindung mit dem Antrag auf Elternzeit beim Chef.
Dies wird formlos gemacht,aber schriftlich und für die ersten beiden Jahre der Elternzeit verbindlich festgelegt von Dir!!!!
Dazu mußt du die Geburtsurkunde beilegen!!!
Die Geburtsurkunde mit Vermerk " Mutterschaftsgeldzwecke" bekommst Du zusammen mit den anderen vom Standesamt ausgehändigt.
Sind, glaube ich, 5 Stück verschiedene insgesamt, wiederum für die anderen Behörden wie Elterngeldstelle usw
Diesen Antrag auf Elternzeit bei Chef formulierst du am besten selbst,Vordruck ist laut Gesetz nicht notwendig, ABER du mußt dazu Fristen zur Einreichung einhalten!
Also: definitiv 1Woche nach Geburt des Kindes muß Antrag Elternzeit mit ( Kopie) bei Chef auf Tisch sein! Am besten per Einschreiben,damit Du Nachweis hast!!!
Ich lasse mir noch zusätzlich Bestätigungsbescheinigung der Elternzeit vom Chef für meine Unterlagen ausstellen!
eben wg dem tatsächlichen et bekommst du erstmal besagte 500€ von kasse als mutterschaftsgeld an vorschuß,rest dann mittels der urkunde,wo definitiv richtiges geburtsdatum kind draufsteht....
ob Kind nun paar tage früher oder später kommt,ist egal,du erhälst erstmal 500€ vorschuß von kasse und den rest ausgerechnet angelehnt an den tatsächlichen geburtstermin, Fakt der geburtsurkunde,die du nach geburt bei kasse zur Auszahlung der restlichen wochen mutterschutzgeld einreichen mußt!