Beschäftigungsverbot über gesamte Schwangerschaft

Hallo ihr Lieben !

Meine FA hat mir vor zwei Wochen ein Beschäftigungsverbot erteilt und das über die ganze Schwangerschaft!! bin zur Zeit in der 10,6 SSW das heißt also, ich habe noch ein weilchen vor mir!
Ich arbeite normalerweise im Kindergarten und habe das Beschäftgungsverbot bekommen weil ich noch keine Ringelröteln hatte und nicht immun bin und deshalb die Gefahr zu groß ist weiter zu arbeiten.
Nun weiß ich nicht wie es finanzill weitergeht? Eine Mitarbeiterin von mir meinte 80 % vom gehalt haber habe ein Gesetzestext gelsen in dem seht das es 100% sein müssen?? Und fällt nun auch mein Urlaubs- und Weihnachtsgeld weg??

Wisst ihr vielleicht mehr???

Würde mich über antworten freuen

LG

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Hallo,

während eines Beschäftigungsverbots bekommst du 100 % deines Lohns weitergezahlt, also keine Sorge.

Wie das mit Urlaubs- und Weihnachtsgeld ist, weiß ich allerdings nicht, aber vom Gefühl her würde ich sagen müßtest du das auch bekommen, du kannst ja nicht bestraft werden, nur weil du Schwanger bist, aber ich hab dazu absolut keine Ahnung.

Alles Gute und genieße die Zeit solange du noch kannst...

Melanie

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Hallo,

Du bekommst während des BV Dein Gehalt ganz normal weitergezahlt. Sofern das Urlaubs-/Weihnachtsgeld keine "freiwillige Gratifikation" (laut Arbeitsvertrag) ist, müsstest Du diese Zuwendungen auch erhalten.

Dein Arbeitgeber holt sie Dein Gehalt für den Zeitraum des BV von Deiner Krankenkasse wieder (Versicherung für Arbeitgeber Umlage 2).

Also, keine Panik, Deinem Arbeitgeber entstehen zumindest keine finanziellen Einbußen.

Alles Gute

Gruß Claudia 20.SSW



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na, da geht's dir ja so wie mir, ich habe auch keine Antikörper gegen Ringelröteln und sitze nun schon seit der 6. SSW zuhause, statt im Kindergarten.
Mein Gehalt bekomme ich zu 100% und auch die Sonderzahlungen (bin bei der Kirche, da gibt es kein wirkliches Urlaubs und Weihnachtsgeld mehr, aber Sonderzahlungen, die ich dieses Jahr noch komplett bekomme).
ET ist im November, und auch meine Urlaubstage, die mir noch zustehen, können aufgehoben werden, bis ich wieder anfange zu arbeiten, d.h. ich beginne dann sozusagen mit Resturlaub.
Dein AG hat keinerlei Verluste dadurch (OK, jetzt ist Stress, bis ein Ersatz für dich gefunden ist), es gibt so eine spezeille Versicherung, über die das geregelt wird. Je nachdem wo du beschäftigt bist, kann es aber auch sein, dass du "versetzt" wirst, ud Büroarbeiten o.ä. machen musst, du darfst ja nur keinen Kontakt mit vielen Kindern haben. Ich weiß, dass Erz. aus Frankfurt dann im Amt weiterarbeiten, Ablage u.ä..
Mein AG hat mich komplett freigestellt, allerdings helfe ich von zu Hause aus noch etwas, in dem ich im Internet recherchiere, unseren Konzeptordner sortiere, usw.

LG, Melvine