Anrechnungsfreien Zuverdienst zum Elterngeld?

Hallo!

Weiss jemand ob und wieviel man während des Elterngeldbezuges anrechnungsfrei dazuverdienen darf?

Ich kriege ja "nur" den Mindestsatz + Geschwisterbonus...und überlege halt, ob ich ein wenig nebenher mache(unter 400EUR)...eigentlich wollte ich ja 400EUR zuverdienen, bevor das Butze dazwischengekommen ist...;-)

Aber wenn ich eh nichts oder wenig überbehalte, macht das natürlich keinen Sinn....

lg
melanie

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Hallo Melanie,

ich denke auch gerade darüber nach, bevor mir im November die Decke auf den Kopf fällt. Ich habe diesen Artikel dazu gefunden:

http://www.eltern.de/beruf_geld/recht_geld/elterngeld-07.html?p=3

Lg
elisha 27ssw

3

Hallo!

#danke

lg

melanie

2

Hallo,

habe gerade in der Broschüre vom Bundesministerium für Familie ... nachgesehen. Max. 30 Wochenstunden darf man arbeiten. Der Satz fängt gut an, aber wie immer lauert der Teufel im Detail:

Zitat: Bei der Berechnung des Elterngeldes wird das Einkommen aus Teilzeitarbeit mit berücksichtigt. Die Betreuungsperson erhält dann 67 % der Differenz zwischen dem durchschnittlichen Einkommen vor der Geburt und dem voraussichtlich durchnittlich erzielten Einkommen nach der Geburt.

Will heißen, es wird angerechnet, gerade für Geringverdiener lohnt es nicht. Google mal nach Elterngeldrechner, dort kannst Du einfach mal 400 € als Lohn eingeben. Ich denke also schon, daß Dir die 300 € dann reduziert werden.

Beispiel: Angenommen man hat 1000 € Einkommen, würde als ungefähr 670 € Elterngeld bekommen. Jetzt 300 € Zuverdienst. Man würde als 1000 € - 300 € = 700 € (ist Differenz von vor der Geburt und jetzt).
Von 700 die 67 % sind 469 € Elterngeld
469 Elterngeld + 300 Zuverdienst = 769 €

Die Frage ist, ob es sich lohnt für diese 69 € Kinderbetreuung, evtl. eigene Fahrtkosten, Stress etc. in Kauf zu nehmen.

In meinem Fall ist es so, daß ich weniger Geld hätte wenn ich stundenweise dazuarbeiten würde als wenn ich ganz zu Hause wäre. Allerdings hatte ich bis jetzt Einkommen, und vielleicht gibt es beim Mindestsatz Sonderregelungen.

LG
Ana SSW 30+1

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Hallo!

Der Elterngeldrechner sagt, dass ich trotz 400EUR Einkommen meine 375EUR/Monate bekomme.....


lg
melanie

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Das sind doch positive Nachrichten. :-D

Vielleicht sollte ich auch mal direkt anfragen bei der Elterngeldstelle, bei mir sagt er das leider nicht.

LG
Ana

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Hi,

soweit ich weiß wird beim Elterngeld jeder Zuverdienst angerechnet, den Mindestsatz bekommt man aber immer. Das hieße in deinem Fall, da du ja eh nur den Mindestsatz erhätst, daß du soviel dazuverdienen darfst wie du willst.
Soweit mein Verständnis von der Sache.

LG rotihex

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Hey!


Danke dir....scheint wohl so zu sein#freu

Ist die Wiedergutmachnung, dafür, dass sie 3 Wochen vor der Geburt meiner Tochter die Erziehungsgeld-Grenzen geändert haben - so bekam ich garnichts, ansonsten hätte ich 2 Jahre volles EG bekommen....;-)

lg

melanie