Von Steuerklasse 3 auf 1, wieviel macht das aus?

Hallo
Mein Mann (getrennt lebend) wechselt im Januar in die Steuerklasse 1. Er verdient momentan 2200€ Brutto in Klasse 3. Kann mir einer sagen wieviel das weniger wird wenn er in Klasse 1 kommt? Momentan muß er 250€ Unterhalt für mich zahlen und für unsere beiden Kinder 250€ und 200€ (gerundet) Zum Kindergeld habe ich noch eine Stelle auf 400€-Basis bei der ich aber "nur" 300€ verdiene. Ich werde Wohngeld beantragen. Aber wahrscheinlich muß ich im Januar/Februar Harz4 beantragen...

Gaby

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Hallo

Google mal und gib Gehaltsrechner ein.

Es werden wohl 200€-250€ weniger sein.

Vielleicht findest du ja bis Februar eine feste Stelle und brauchst kein ALG 2.

Gruß Arienne

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http://www.gehalts-rechner.de/

das macht eine Menge aus!

Steuerklasse 1 ist die "schlechteste" und 3 ist die beste - da geht einiges weg.

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ja, aber. sobald er in steuerklasse 1 wechselt, kann er den unterhalt, den er dir zahlt, über die anlage u von der steuer absetzen, was sein nettoeinkommen wieder erhöht und somit auch den unterhalt für dich. bei meinem ex glich sich das aus, so dass ich und das kind jetzt denselben unterhalt bekommen wie im trennungsjahr. poche auf die anlage u, wenn er im januar mit einer neuberechnung winkt. verpasst du die gelegenheit und es wird rein nach seinem neuen nettoeinkommen berechnet und erst nach der titulierung kommt er mit der anlage u, bist du verpflichtet, sie zu unterschreiben, darfst für die nächsten 2 jahre aber nicht an seiner ersparnis dafür partizipieren. obacht. ich wär da um ein haar reingefallen.

gruß, lollo

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Hi Gaby,

ich weiß nicht, aber ich habe noch gelernt, dass die Anlage U beantragt werden muss beim Finanzamt und, dass man der Anlage nicht zustimmen muss, sie wird nur gültig, wenn beide Punkte vorliegen. Da Du, Gaby, nebenbei noch 300 Euro/Monat verdienst solltest Du vor der Zustimmung überprüfen, ob Du dann nicht soweit kommst selber Steuern zahlen zu müssen.

Die Zustimmung kann jedes Jahr widerrufen werden.

Die andere Möglichkeit, die besteht, ist, wenn Du nicht zustimmst die Unterhaltsleistungen an Dich als außergewöhnliche Belastungen geltend zu machen, die werden allerdings wegen Deinem eigenen Einkommen gekürzt.

Siehe auch:
http://www.banktip.de/rubrik2/15988/14/Steuerformular+Anlage+U.htm

oder frag mal einen Steuerberater.

Liebe Grüße

Jarmina

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dann guck mal http://www.scheidung-online.de/steuern.html#auswirkung1:

"Weigert sich der Unterhaltsempfänger die Anlage U zu unterschreiben, so kann der Unterhaltspflichtige ihn im Prinzip auf Unterzeichnung verklagen. Nachteil: der Prozess dauert u.U. lange, und in der Zwischenzeit ergeht der Steuerbescheid. In diesem Fall sollte man sich überlegen, ob man nicht stattdessen die oben unter (1) dargestellte Möglichkeit wählt, also den Abzug der Unterhaltszahlungen bis zu 599,- Euro als außergewöhnliche Belastungen. Dafür ist nämlich keine Zustimmung des Unterhaltsempfängers nötig."

ich war lange unwissend ob der anlage u, mein jetzt ex hat sie nie erwähnt, dann kam die unterhaltsberechung und zum glück las ich mich kurz vor knapp schlau und AB DEM ZEITPUNKT und nicht rückwirkend wurde der unterhalt so berechnet, dass er meinen unterhalt absetzt und ich ihn versteuere (und er die steuern dafür übernimmt). für das jahr davor hab ich ihn erpressen müssen: ich geb dir die unterschrift nur, wenn du mir 3/7 der erstattung zahlst; oder verklag mich. nur so bin ich noch an mein geld gekommen. ein RECHT darauf hatte ich nicht. und ein recht darauf hätte ich auch nicht gehabt, hätte ich davon erst nach der titulierung des unterhaltes erfahren. dann hätte er mir schlicht den wisch vorgelegt und ich hätte in die röhre geguckt... und er sich nen arsch weg gefreut.

wie auch immer, die anlage u muss nicht beantragt werden, ich musste nur einmalig unterschreiben, die zustimmung bleibt bis auf widerruf bestehen. ein recht auf widerruf habe ich nicht, da ich sein einkommen nicht mutwillig schmälern darf. nachdem er seine erste steuererklärung mit anlage u abgegeben hat, hab ich schlicht einen steuerbescheid bekommen, das wars. aber mit alleinerziehendenfreibetrag usw. musste ich bisher nie steuern zahlen. dieses jahr wird das erste sein, ich verdien zu viel, aber diese steuern, wie gesagt, muss er tragen. "Der andere Ehegatten muss daher nur dann die Anlage U unterschreiben, wenn sich der unterhaltspflichtige Ehegatte im Gegenzug verpflichtet, ihm die enstehenden Steuernachteile zu ersetzen." quelle siehe oben.

gruß, lollo