Hallo zusammen,
angenommen ein unverheiratetes Pärchen lebt mit gemeinsamen Kind in der Eigentumswohnung der Kindsmutter (noch im Erziehungsurlaub).
Es kommt zur Trennung, der Kindsvater weigert sich aber aus der Wohnung auszuziehen und droht, ggf. das Kind (um welches er sich seltenst gekümmert hat) einfach der Kindsmutter wegzunehmen.
Wie sollte sich die Kindsmutter jetzt am besten verhalten?
lg,
helga
Trennung - Kindsvater will nicht ausziehen
Hallo
Würde einen Anwalt einschalten. Da die nicht verheiratet waren, hat sie sowieso das Sorgerecht, er kann ihr das Kind nicht wegnehmen.
Aus der ohnung muss er raus, sie gehört ihm nicht. Notfalls Schlösser auswechseln.
Bianca
Hallo Bianca,
danke für Deine Antwort. Leider wurde bereits vor der Geburt des Kindes gemeinsames Sorgerecht vereinbart...
Dass er raus muss und keine Rechte bzgl. der Wohnung hat, ist klar... die Frage ist nur: wie. Ich schätze ihn so ein, dass er ggf. die Türen eintreten würde, wenn einfach nur die Schlösser ausgewechselt werden. Der Typ hat Angst vor Kontrollverlust und reagiert dann eher irrational. Einen Anwalt einzuschalten ist vermutlich richtig - aber dauert das nicht einfach (zu?) lange?
Die Herausforderung liegt auch darin, dass das Kind natürlich möglichst wenig mitbekommen soll.
lg,
helga
Hallo,
ein Anwalt wird bei Unverheirateten leider nicht viel helfen können. Wenn es einen Mietvertrag gibt, sollte deine Freundin diesen klar kündigen und eine Abmeldebestätigung vom Kindsvater einfordern.
Wenn sie dann die Schlösser auswechselt und der Kindsvater die Türen eintritt, ist sie auf der sicheren Seite...
Sollte sie einen Anwalt einschalten, sollte sie sich vorher erkundigen, ob die Kosten dafür übernommen werden oder ob sie diese selber übernehmen soll.
Für das Kind sollte sie zum Jugendamt gehen und eine Beistandsschaft festlegen.
So einfach kann das Kind jemanden nicht weggenommen werden!
Das Kind sollte aber schon informiert werden und ihm sollte gesagt werden, dass Papa jetzt woanders wohnt.
Hoffentlich übernimmt der Vater seine Verantwortung.
grüße kraxy
Oh .. wie gut ich das kenne!!!
Mein Ex wollte auch nicht ausziehen .. hat ein halbes Jahr gedauert bis er endlich draußen war!!!
Es war allerdings ne Mietwohnung und unser Vermieter hatte ihm letztendlich die Kündigung geschrieben ... das hat gezogen!
Habt ihr gemeinsames Sorgerecht??
Egal .. selbst wenn, kann er Dir das Kind nicht wegnehmen!!!!!
Schreibe ihm eine Art KÜndigung für die Wohnung (zahlt er Dir Miete???)
Ansonsten geh mal zum Anwalt ....
LG
Desty
Im ERziehungsurlaub ist man ja ... verdient man nicht (oder nicht viel).
So kann man auf dem Amtsgericht einen Beratungsschein bekommen (so fallen die Kosten für den Anwalt aus!)
Meine Anwältin hatte meinem Ex (in anderer Sache) innerhalb von 4 Tagen ein Schreiben geschickt .... dauert also garnicht lange!!!
Hallo Desty,
danke für Deine Antwort. Nein, er zahlt keine Miete. Ein halbes Jahr... Das ist doch auch für das Kind furchtbar, oder?
lg,
helga
M.W. musst du bzgl der Wohnung den "normalen" Kündigungsweg gehen...sprich 3 Monate KüFri...auch wenn kein schriftlicher Vertrag zwischen euch existiert.
Wenn er aber nach wirksamer Kündigung(szeit) immer noch nicht auszieht, weiß ich es auch nicht...ich würde mich da zumindest mal anwaltlich beraten lassen.
Das Kind kann er dir nicht so einfach "wegnehmen"...lass dich nicht verunsichern.
Hallo Sandra,
danke für Deine Antwort. Das Problem sehe ich im gemeinsamen Sorgerecht. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht haben somit doch beide. Nimmt er das Kind jetzt einfach mit, was kann sie dann (schnell) tun? Wird sich die Polizei heraushalten, solange das Aufenthaltsbestimmungsrecht bei beiden liegt?
lg,
helga
So erging es mir auch vor 8 Jahren.
Nach 2 1/2 Jahren klappte es weniger als gut.
Ich wollte die Trennung schon nach 2 Jahren,
aber mein Ex wollte nicht gehen,
auch er drohte mir.
Weil ich nicht wußte,was ich dagegen tun sollte,wartete ich ab.
Es lief nichts mehr ab,ich befasste mich auch nicht mehr groß mit ihm und versuchte jeden Streit zu vermeiden,
wegen dem Kleinen.
Ein knappes halbes später Jahr trennten wir uns dann endlich.
Er hatte da auch schon ne Andere.
Was mir natürlich alles etwas einfacher machte.
Heute kommen wir bestens klar und es war die Beste Entscheidung für alle.
Heute würde ich mir sowas nicht bieten lassen
und eine einstweilige Verfügung per Gericht holen
oder mit Bekannten zusammen seine Sachen vor die Türe stellen und ein Neues Schloss einbauen lassen.
Er hat die Wohnung zu verlassen und fertig ist der Lack.
Sollte er Stress machen,
dann würde ich schauen ob ich ihm vorübergehend das Umgangsrecht entziehen lassen würde
oder zumindest so einschränken,dass er merkt was er da tut.
Da muss man ja Angst ums Kind haben
und das kann nicht zum Wohle des Kindes sein.
Traurig dass es manchmal soweit kommen muss.
Ich hoffe dass ich nie wieder in so eine Lage kommen werde.
zitat
dann würde ich schauen ob ich ihm vorübergehend das Umgangsrecht entziehen lassen würde
oder zumindest so einschränken,dass er merkt was er da tut.
Da muss man ja Angst ums Kind haben
und das kann nicht zum Wohle des Kindes sein.
schön wäre das... sagt einem zumindest der gesunde menschenverstand. sieht aber leider alles anders aus. wie äussert sich das gericht immer in solchen fällen: die gewalt galt ja der mutter nicht dem kind!!! (auch, wenn das kind dazwischen hing)
finde ich auch sehr unverschämt! da will man als mutter gucken, dass das kind nichts mitbekommt und dann hängt es immer dazwischen, da der vater auch wenn er kein sorgerecht ätte, umgangsrecht hat! das würde ja dem kindeswohl dienen! der sozialpsychologe erklärt es dann so: der vater hasst, also fühlt er etwas. somit ist es wieder der aaaaaaaarme vater.
ich finde, hier erklärt es sich, warum in letzter zeit so viele schlimme dinge mit den kindern passieren!! verantwortliche schauen weg. und irgendwann kommt dann der übergriff, wenn der vater sich nicht mehr unter kontrolle hat. vielleicht werden unsere gerichte bald wieder wach.. und der blödsinn: väterinnot hat bald ein ende!!
Hallo Nine,
danke für Deine Antwort. Wirklich traurig, dass es soweit kommen muss.
Ich glaube aber nicht, dass es so einfach bzgl. des Umgangsrechtes ist. Sie haben gemeinsames Sorgerecht, damit haben sie meines Erachtens auch beide das Aufenthaltsbestimmungsrecht, oder? Anderseits.... je länger ich darüber nachdenke, so müssten sie sich aber darüber einig sein und der eine kann nicht einfach gegen den Willen des anderen handeln... hmmmm... aber es handelt jeder gegen den Willen des anderen - egal wie herum man es dreht.
Ohje, ich weiss auch nicht...
lg,
helga
Sie sollte bei Gericht einen Antrag auf Zuweisung der Wohnung zur alleinigen Nutzung stellen.
Sollte der Mann rumtoben oder gar gewalttätig werden, sofort Polizei rufen, die ihn dann der Wohnung verweist, für 14 Tage. In dieser Zeit vorgehen wie oben beschrieben.
Grundsätzlich würde ich mir sofort eine Anwältin nehmen, in der gemeinsamen Wohnung das Getrenntleben durchziehen und Unterhalt verlangen.
Gruß
Manavgat
Hallo Manavgat,
jetzt auch Dir nochmal: Danke für Deine Antwort (heute Mittag kam mein Sohn dazwischen). Ich denke, ein Antrag auf Zuweisung der Wohnung ist nur für den Fall gedacht, dass beide verheiratet sind? Ich habe ein wenig gegoogelt und zumindest nur Fälle von Ehepaaren gefunden.
Vermutlich ist es tatsächlich der beste Weg, eine Anwältin aufzusuchen. Auch wenn hier nicht mit Kanonen auf Spatzen geschossen werden soll.
lg,
helga
Hm, rechtlich hat sie ALLES auf ihrer Seite, was natürlich nicht heißt, dass sie gleich mit der Keule draufschlagen soll.
Aber: Es ist ihre Wohnung (und ich gehe mal davon aus dass es keinen schriftlichen Mietvertrag gibt?).
Dann könnte sie ihm theoretisch, wenn sie ganz gemein sein wollte, von heute auf morgen die Klamotten vor die Türe stellen und die Schlösser auswechseln. Klar gilt ein Mietvertrag auch mündlich, ist aber für ihn nicht beweisbar.
Wenn nicht ausdrücklich nach der Geburt vor dem Jugendamt das gemeinsame Sorgerecht vereinbart wurde, hat sie das alleinige Sorgerecht. Aber auch wenn das nicht so ist kann er ihr das Kind nicht "wegnehmen". Wie stellt er sich das vor???
Sie sollte ihn in einem ruhigen Gespräch nochmals (mit einer angemessenen Frist) auffordern, sich eine neue Wohnung zu suchen. Sollte er seine Drohungen wiederholen, würde ich ihn auf die rechtliche Lage aufmerksam machen und gegebenenfalls einen Anwalt einschalten.
Hallo Trillian,
danke für Deine Antwort. Nein, es existiert weder ein mündlicher noch ein schriftlicher Mietvertrag (dann hätte er ja auch Miete zahlen müssen?). Sie will auch nicht gleich "mit der Keule draufschlagen". Es ist nur schön, wenn die "Fronten" geklärt sind und weder Auszug noch Kindesentzug weiter als Druckmittel benutzt werden können.
Sie hat schon mehrfach versucht, ein ruhiges Gespräch mit ihm zu führen mit dem Ergebnis, dass er sie jedes Mal ausgelacht hat und erklärt hat, dass er ein solches Gespräch nur führen würde, wenn es _ihm_ passt und nicht, wenn sie ihn darum bittet... Tja.... danach war sie (leider?) nicht mehr ruhig und hat ihn aufgefordert bis Ende diesen Monats auszuziehen.
Bzgl. d. Wegnehmens des Kindes: Er stellt sich das so vor, dass er das Kind einfach mitnimmt. Sie haben gemeinsames Sorgerecht, ich schätze also auch gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrecht?
lg,
helga