KV wegen Unterhalt anschreiben oder lieber vom Anwalt machen lassen?

Hallo,

kann/soll ich den KV erst einmal persönlich wegen Unterhalt anschreiben (es besteht z.Zt. kein Kontakt) und wenn ja, wie könnte ich das am Besten formulieren oder sollte ich so ein Schreiben doch besser direkt vom Anwalt aufsetzen lassen?

Danke im Voraus.

LG

Carina

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Ich wuerde es von einem auf Familienrecht spezialisierten Anwalt machen lassen. Dann bist Du sicher, keine Formfehler zu machen.

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Hallo!

Ich finde das kann man pauschal nicht sagen und kommt drauf an, wie Du dich bisher mit deinem Ex verstanden hast und wie Du ihn einschätzt, ob er Dir freiwillig Auskunft über sein Gehalt gibt etc.

Wenn Du denkst, er wird sich querstellen, würde ich schon einen Anwalt (oder Jugendamt) einschalten, aber wenn Du ein bißchen Hoffnung hast, dass er gut gesonnen ist, würde ich es erstmal ohne Anwalt probieren.

LG janamausi

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Wie kann ich das über´s Jugendamt machen lassen? Haben ja eine zuständige Sachbearbeiterin wegen des Umgangs-/ und Sorgerechts. Soll ich sie drauf ansprechen und sie würde ihn dann anschreiben?!

LG

Carina

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Sie fordert alle unterhaltsrelevanten daten von ihm und auch deine ein. sobald alles vorliegt, kann sie eine berechnung erstellen. der dann ausgerechnete unterhaltsanspruch wird ihm dann mitgeteilt.

ob der sachbearbeiter wegen umgang und sorgerecht auch dafür zuständig ist, kann ich dir nicht sagen - das kommt auch auf das JA und dessen größe und arbeitsverteilung an. ruf einfach dort an und frag nach.

lg
brujita

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ich würds erst selber versuchen. der brief des anwaltes kostet nur - der beratungsschein gilt nicht für briefe des anwaltes und prozesskostenhilfe gibt es erst für prozess und nicht für briefe.

noch viel besser wäre es, du würdest ihn anrufen, dann hast du sofort eine reaktion. fruchtet das nicht, kannst du immer noch einen anwalt dafür bezahlen.

gruß, lollo

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@lollo

wieso sollte der Beratungsschein nicht für Briefe gelten? #kratz Das ist doch absoluter Quatsch!

Folgender Satz steht auf dem Beratungsschein: "Dem Rechtsuchenden wir rechtliche Beratung und - soweit erforderlich - Vertretung durch einen Rechtsanwalt ..... bewilligt!

Dazu gehören nun mal Anschreiben des RA auch und ich könnte mich nicht daran erinnern, dass ich jemals für einen Brief, trotz Beratungsschein, hätte etwas zahlen müssen. OK, der 10,-- Euro Eigenanteil fällt je nach Anwalt an, aber das war´s dann auch schon!

Ich würde immer wieder zum Anwalt gegen wg. Unterhaltsforderungen etc., da hast du wenigstens immer einen (glaubhaften) Nachweis!

Nun ja, das JA hat mal im Auftrag der ARGE für meine Tochter den UH berechnen sollen, was ziemlich im Sand verlief. Das Beste: Ich wusste davon gar nix!

VG

Anja



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meine anwältin hat mir mit dem schein genau einen termin bewilligt. für briefe zur unterhaltsberechung hat sie mir über 500 euro in rechnung gestellt. nicht mehr, als es zum prozess deswegen gekommen ist und sie die sache über pkh berechnen konnte.

kann mich nur auf meine erfahrung berufen.

gruß, lollo

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ich würds nicht selbst machen - man weis selbst zu wenig, was man alles anfordern muss und vor allem spart es zeit und ärger, wenn es ein anwalt macht.
als alternative kannst du auch zum JA gehen - die machen auch die berechnungen für die KM.
ich habs damals von nem anwalt machen lassen - und das war wirklich auch gut so.
allerdings hab ich den KV darüber informiert, dass er post bekommt, somit war der schreck für ihn nicht so groß.

lg
brujita

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Hi,

ich würde die Beistandschaft beim Jugendamt beantragen, die machen das dann alles kostenfrei für Dich.

LG
funny#sonne