hallo...
ich bin jetzt in der 36woche schwanger und getrennt vom vater. da er mich verlassen hat und sich nicht mehr meldet, muss ich die vaterschaft vor gericht einklagen. ich weiss aber absolut nicht was auf mich zu kommt. wer zahlt die kosten dafür und wie lange dauert sowas??? ich befinde mich noch in der ausbildung.
kennt sich jemand damit aus?
lg steffi
danke
vaterschaftsanerkennung vor gericht?
Hallo,
Du kannst eine Vaterschaftsklage entweder über das Jugendamt, durch das Einrichten einer Beistandschaft (die kannst Du auch schon vor der Geburt einrichten), oder über einen Anwalt einreichen.
Es liegen dann nur unterschiedliche Rechtsverhältnisse vor. Das Jugendamt vertritt Dein Kind, ein Anwalt Dich.
Erfahrungsgemäß geht es über einen Anwalt schneller, da das Jugendamt gerne endlose wiederholte Fristen setzt, sich zu melden, die Vaterschaft freiwillig anzuerkennen, freiwillig einen Test zu machen etc.
Bei mir hat das Jugendamt ewig rumgemuckelt, bis mal die Klage eingereicht werden sollte ... ich habe es dann aus verschiedenen Gründen meiner Anwältin gegeben und es lagen zwischen aufsetzen der Klageschrift, Anordnung eines Abstammungsgutachten durch das Gericht und Testergebnis ca. acht Wochen.
Kosten kommen keine auf Dich zu.
Die Beistandschaft ist kostenlos und für einen Anwalt bekämst Du Prozesskostenhilfe.
Der KV, wenn er sich dann als Vater herausstellt, hat alle Kosten zu tragen.
Gruß,
Julia
Hallo Julia,
das ist bei mir aber anders.
Ich versteh zwar noch immer net warum,
ABER ich muss ca 3.500 (mtl 30,-) ans Gericht zahlen wegen der gleichen Sache *kotz*( die Beitandschaft hab ich bzw mein Kind und es geht auch net um Unterhalt fü mich, will ich gar net haben)
Und die doofe Tante vom JA is dauer krank *heul*
Liebe Grüße
Anni
Hallo,
verdienst Du denn, bzw bekommst Du Elterngeld als Lohnersatzleistung?
Ich beziehe derzeit komplett Alg II (auch weil der Betreuungsunterhalt noch nicht geklärt ist).
Mein Unterhaltsanspruch ist auf die ARGE übergegangen, damit habe ich also gar nichts zu tun.
Und für die Vaterschaftsfeststellungsklage (einschließlich Unterhaltsklage den Kindsunterhalt betreffend, hat meine Anwältin gleich miteingereicht) habe ich Prozesskostenhilfe erhalten.
Da der KV sich als Vater herausgestellt hat, muss er eh sämtliche Kosten, Gutachtenkosten, Gerichts- und Anwaltskosten, tragen.
Für die Durchsetzung der Unterhaltsansprüche, bzw des Titels, habe ich jetzt wieder eine Beistandschaft eingerichtet, die sich hoffentlich um alles weitere kümmern ... und vor allem mal in die Hufe kommen.
Ich kann Dir also nicht sagen, warum das Ganze mit solchen Kosten für die verbunden war, zumal ja der Verlierer vor Gericht die Kosten zu tragen hat.
Gruß,
Julia