kann man das Umgangsrecht nur übers Jugenamt klären oder geht das auc?

Hallo ihr Lieben

Ich stecke zur Zeit in einer echt scheiß Situation es ist momentan so das meine Tochter 18 Monate alt in den ferien jetzt jeden zweiten Tag bei ihrem Vater war. Jetzt ist es aber so das ich heute erfahren habe das er unsere Tochter bei wildfremden Leuten alleine gelassen hat die sie garnicht kennt und mit so ner Perle spaß hatte. Ich bin total sauer das er sowas macht. Wenn er die kleine schon abholt dann soll er sich auch selber um sie kümmern. Heute hat es richtig geknallt zwischen uns beiden bisher hatten wir ein Freundschafliches Verhältnis. Meine Frage ist jetzt ob ich das Umgangsrecht jetzt nur über das Jugenamt klären lassen kann oder kann ich auch mienen Anwalt einschalten. Wiel um ehrlich zu sein hat das Jugendamt mir beim letzten mal nicht wirklich geholfen die haben zu mir gesagt das einen einigung getroffen werden muss aber wie die aussieht das sollten wir unter uns aus machen. ich möchte mit ihm nichts mehr ausmachen ich will was schriftliches in er Hand haben wieder Umgang geregelt ist. Alle 14 tage am Wochenende ist mir zuwenig. Ich wünsche mir das meine Tochter mehr von ihrem vater hat. Sie kann leider nicht bei ihm schlafen weil er die möglichkeit nicht hat.

ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Liebe Grüße Bina

1

Was soll das denn bringen?
Das hat doch überhaupt nichts mit deinem aktuellen Problem zu tun, dass er das Kind bei anderen Leuten parkt..

Verstehe ich jetzt nicht so ganz #kratz

3

Was soll ich den deiner Meinung nach tun damit ich das unterbinden kann das er unsere Tochter bei fremden leuten lässt?

5

Ja aber das hat doch damit überhaupt nichts zu tun.. Umgangsrecht regelt doch die Tage/Termine und das klappt doch bei euch..

2

>>>ich möchte mit ihm nichts mehr ausmachen ich will was schriftliches in er Hand haben<<<

Warum kannst du den Umgang nicht mit ihm absprechen?
Schriftlich festgelegt wird das nur, wenn sich die Eltern nicht einigen können.
Ich verstehe nicht, wie man so erpicht darauf sein kann, alles über einen Anwalt laufen zu lassen, wenn es auch ohne geht..
Ein Anwalt ist sinnvoll, wenn man selbst nicht miteinander reden kann..

Ihr könnt auch selbst schriftlich festhalten, wie der Umgang geregelt werden soll..

4

weil ich mit ihm nicht mehr sprechen kann. Weil wir einen mächtigen streit hatten weil ich es für absolut indiskutabel halte das er unsere Tochter bei leuten lässt die sie garnicht kennt.

6

das ja hat nur eine grosse schnauze in sachen umgang aber kein spruchrecht.

7

Hallo!

<< Alle 14 Tage am Wochenende ist mir zu wenig >>

Du kannst den KV nicht dazu verdonnern, eure Tochter mehr zu nehmen (auch wenn bei einem kleinen Kind häufigerer aber dafür kürzerer Umgang sinnvoll ist). Wenn er nicht will, dann will er nicht. Wenn Du es mit "Gewalt" durchsetzt gehst Du die Gefahr ein, das er euer Kind bei anderen abgibt um sich zu vergnügen (wie passiert). Was nützt einem Kind Umgang mit dem Vater wenn dieser eigentlich gar nicht will und es nur macht, weil er "muß".

LG janamausi

8

Hallo Bina!

Du kannst deinen Anwalt ruhig fragen er gibt dir mit Sicherheit Auskunft.
Hatte eine ähnliche Situation aber meine jüngste ist erst 8 Monate und er wollte beide haben einmal die Woche, wo ich mich gesträubt habe. hatte auch mit meiner Anwältin ein Gespräch und sie sagte mir das ich die kleine gar nicht hin geben muss.
Das schriftliche hingegen regelt dann das JA.

hoffe dir einbißchen geholfen zu haben

lg