Hallo alle zusammen....
hab mal ne frage evtl. kennt sich ja jemand aus....
Hab aus meiner frühern Beziehung eine Tochter die Unterhalt bekommt.
Bin aber mittlerweile verheiratet und wir freuen uns total auf unseren kleinen Krümel.
Jetzt würd mich mal interessieren ob der Unterhalt sich ändert für das erste Kind? da es ja ausserhalb der Ehe ist..
Hoffe da kennt sich jemand aus????
lg Charly
erstes Kind unehelich, zweites ehelich Unterhalt??
hallo charly,
ob unehelich oder ehelich: alle kinder sind im unterhalt gleich gestellt.
das jugendamt kann bei der berechnung von unterhalt helfen. oder ein blick in die düsseldorfer tabelle. die sätze dort beziehen sich übrigens genau auf den fall, dass du 2 kinder hast! (ist aber immer noch der zu zahlende unterhalt je kind)
nur für den fall, dass du nicht für beide kinder in ausreichendem maße aufkommen kannst würde der unterhalt (für beide kinder) gekürzt werden.
grüße,
amely
Hallo
Nein. Der Unterhalt, den er zahlen muss, wird auf beide Kinder dem Alter endsprechend aufgeteilt.
Bianca
wieso auf beide?
Hallo
Weil bbeide Kinder den gleichen Anspruch auf Unterhalt haben.
Bianca
Hallo Charly,
für die Unterhaltsberechnung ist es egal ob es sich um eheliche Kinder handelt oder nicht.
Es könnte aber sein das sich in deinem Fall etwas bei der Unterhaltsberechnung ändert, da du ab der Geburt des zweiten Kindes für zwei Kinder unterhaltspflichtig bist. Es kann auch sein das ein Unterhaltsanspruch deiner Frau mit berücksichtigt wird.
Ich denke es wird gut sein wenn du deinen Unterhaltssatz von einem Anwalt prüfen lässt, da ich davon ausgehe das du wenn du zahlungspflichtig bist keine Auskunft beim Jugendamt bekommst.
Fg blaue -rose
die Frau ist aber beiden Kinder im Rang nachgestellt - der Unterhalt für die Kinder würde also nicht zugunsten der Frau gekürzt werden...
(zumindest wurde das dem Vater meiner Tochter damals vom Jugendamt so erklärt)
Hallo amely
ich denke es ist im Grunde genommen auch richtig, ich weiß aber nicht wie es mit dem sogenannten Betreuungsunterhalt aussieht.
So wie ich es kenne hat die Mutter in den ersten drei Lebensjahren der Kindes sogar einen Unterhaltsanspruch auch wenn beide nicht verheiratet waren.