ich werde mich trennen / Fragen weg. Unterhalt etc.

Hallo,
ích werde mich von meinem Freund trennen. Ich hatte neulich dazu schon mal ein Posting in einem anderen Forum. Wie schaffen es nicht, eine gemeinsame Lösung zu finden. Also Fazit ist jedenfalls, das es so nicht mehr geht.
Und damit fangen die Fragen an....
Ich bin noch in der Elternzeit. Die geht jetzt noch bis Ende 2009. Eher anfangen kann ich nicht, da keine Stellen frei sind.
Daher werde ich, so blöd ich es auch finde, von anderen abhängig zu sein, auf finanzielle Unterstützung angewiesen sein.
Soweit ich weiß, müßte dies eigentlich von meinem Freund gezahlt werden, oder? Geld verdient er ganz ordentlich.
Nur eins ist klar, von ihm werde ich auf freiwilliger Basis keinen Pfenning sehen, weder für die Kinder noch für mich. Das hat er mehr als einmal durchblicken lasse. Und ich kenne ihn auch gut genug, daß ich weiß, das das keine leeren Drohungen sind. Der verkauft eher seinen ganzen Betrieb und verschachert das Geld sonstwohin. Aber das Amt ird ja auch nichts zahlen, denn theoretisch hat er ja genug.Und auf gerichtlichen Wege, daß kann ja Monate dauern.
Und für eine Wohnung wollen sie immer Einkommensbescheinigungen haben, die habe ich ja eben auch nicht. Ich hatte mir jetzt eine Wohnung angeschaut, da hätte man nur einen Mietvertrag bekommen, wenn man das detailliert vorlegen konnte. Die Wohnung war ohnehin ziemlich blöd, aber wenn sie gut gewesen wäre, hätte ich sie ja trotzdem nicht bekommen.
Irgendwie weiß ich gar nicht, wie und wo ich überhaupt anfangen soll.
Grüße
olegre

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Hallo!! Also ich glaub wenn du nicht verheiratet bist, hast du für dich keinen Anspruch. Ich habe mich vom Kindsvater auch getrennt, waren nicht verheiratet und mir stand nur Unterhalt fürs Kind zu.
LG Melanie#blume

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das kommt drauaf an, auf jden Fall stimmt das so nicht. wie alt ist denn das Kind?

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Hallo,

das ist doch Blödsinn ... wenn man keine Ahnung hat oder sicher mit einer Info unsicher ist, bitte mal die Finger still halten. Solche Fehlinfos helfen doch niemanden weiter, gerade wenn es um so existenzielle Dinge geht. Sorry, aber das musste mal raus.

So ...

Der Kindsvater ist der Kindsmutter gegenüber IMMER unterhaltspflichtig, das nennt sich Betreuungsunterhalt. Das hat rein gar nichts damit zu tun, ob die Eltern mit einander verheiratet waren, selbst wenn ein Kind durch einen One-Night-Stand entsteht ist dem so.
Hier die gesetzliche Grundlage:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1615l.html

Diese Unterhaltspflicht besteht mindestens bis zum dritten Lebensjahr des Kindes, wenn die Mutter wegen der Kinderbetreuung gar nicht oder nur eingeschränkt arbeiten kann.
Vor einigen Wochen wurde allerdings per Grundsatzurteil entschieden, dass Alleinerziehenden kein Vollzeitjob zuzumuten ist, so dass es in Einzelfällen durchaus möglich sein kann, dass der Kindsvater auch über das 3. Lebensjahr hinaus Unterhalt zahlen muss, um den Verdienstausfall auszugleichen.

Wenn Dir angeblich nur Unterhalt für´s Kind zustand, bist Du falsch und schlecht beraten worden.

Gruß,
Julia

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<<Nur eins ist klar, von ihm werde ich auf freiwilliger Basis keinen Pfenning sehen, weder für die Kinder noch für mich>>>

er MUSS zahlen, ihm bleibt gar nix anderes übrig, von wegen er will nicht, gibts nicht. geh zum JA und lass eine Beistandschaft eirnichten, recht bald...die kümmern sich darum-.

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Hallo,

also um genau zu wissen wo und wieviel Geld Du bekommst, musst Du zum Arge und zum JA. Beim JA wird Dir ausgerechnet wieviel Unterhalt er für die Kinder zahlen muss und da Dein jüngstes Kind noch nicht drei ist muss er auch für Dich zahlen. Es gibt nämlich seit 2008 ein neues Unterhaltsgesetz und darin steht, dass auch unverheiratete Ex-Freundinnen (Mutter) Unterhalt vom Kindsvater zu steht. Die Summe erfährst Du wie gesagt vom JA. Dazu solltest Du ungefähr wissen wieviel Dein Ex verdient.

Danach kannst Du zur ARGE (Hartz IV-Stelle) gehen, um zu sehen ob Dein Einkommen (Unterhalt, Kindergeld) zum Leben für Dich und Deine Kinder reicht. Wenn nicht, bekommst Du Zuschüsse in Form von Hartz IV und/oder Wohngeld. Du brauchst dann auch keine Einkommensbescheinigung für eine neue Wohnung, sondern erklärst einfach wieviel Geld Du bekommst. Im Zweifel ein kurzes Schreiben vom JA und ARGE.

So, ich hoffe ich konnte Dir ein wenig helfen. Ich mag diese unkonstruktiven Einträge von meinen Vorrednerinnen überhaupt nicht.

Wünsche Dir für die Zukunft viel Glück.

Bis dann

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Hallo,

"Es gibt nämlich seit 2008 ein neues Unterhaltsgesetz und darin steht, dass auch unverheiratete Ex-Freundinnen (Mutter) Unterhalt vom Kindsvater zu steht."

Dieses Gesetz gibt es NICHT erst seit 2008, sondern schon ewig:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1615l.html

Die Gesetzesänderung, die Du meinst, bezieht sich darauf, dass unverheiratete und verheiratete Mütter insofern gleichgestellt worden sind, dass nun auch verheiratete Mütter nur noch Unterhalt bis zum 3. Lebensjahr bekommen und mehr in die Eigenverantwortung genommen werden sollen (vorher konnten sich eheliche Mütter sehr viel länger auf den nachehelichen Betreuungsunterhalt verlassen). Allerdings ist die Zumutbarkeit nach wie vor im Einzelfall zu entscheiden und ein Grundsatzurteil vor ein paar Wochen sagt, dass Alleinerziehenden per se kein Vollzeitjob zugemutet werden kann. Insofern relativiert sich das neue Gleichstellungsgesetz schon wieder.

Gruß,
Julia

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Hallo!

Das Jugendamt berät und vertritt Dich auf Wunsch kostenlos in den Unterhaltsfragen.

Mir hat die Dame das im Zusammenhang mit ALG II so erklärt:

Wenn Du einen Antrag auf ALG II stellst, wird das Amt sehr hinterher sein, dass der Vater Unterhalt zahlt, da dieser mit als Einkommen zählt.

Sie fordern selbst den Vater zur Auskunftserteilung auf und berechnen auch.

Mich haben sie aufgefordert, solange kein Kindesunterhalt gezahlt wird, UVG beim Jugendamt zu beantragen.

Die nette Frau vom JA hat mir wortwörtlich mitgeteilt: "Das JobCenter hat eigene Abteilungen zur Unterhaltsberechnung. Wenn die das selbst in die Hand nehmen wollen, warum soll das Jugendamt noch als zweite Stelle mit einsteigen?"

Das ist bei mir auch so eingetroffen.

Kopf hoch, das wird schon. :-)

#blume

LG
Ina



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Hallo,

wenn die Gefahr besteht, dass der Kindsvater Gelder verschwinden lassen möchte oder Du jetzt schon weißt, dass es massive Probleme gibt, solltest Du Dir umgehend einen Anwalt nehmen, der diese Unterhaltsangelegenheiten für Dich klärt.
Die Ämter sind da einfach zu langsam und auch zu lasch.

Bis die Angelegenheiten geklärt sind, kannst Du Alg II bei der ARGE und Unterhaltsvorschuß beim Jugendamt beantragen (es gibt zum Hauptantrag eine Anlage "Unterhaltsansprüche gegenüber Dritter", in der Du angibst, dass Du Dich um diese Angelegenheit kümmerst).
Der Anwalt kann den Kindsunterhalt mitmachen, den kannst Du aber auch über eine Beistandschaft beim Jugendamt beiholen. Und in der Zwischenzeit, wie gesagt, Unterhaltsvorschuß beantragen.

Da Du eher mittellos bist, bekommst Du für die anwaltliche Tätigkeit mit Sicherheit Prozesskostenhilfe.

Laß Dich nicht einschüchtern und verarschen ... und hör Dich mal um, ob jemand einen Anwalt kennt, der als harter Hund gilt;-)

Gruß,
Julia

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Ganz langsam!

Du brauchst umgehend eine gute Anwältin, die für PKH gute Arbeit leistet. Die örtlichen Frauenorganisationen können Dir eine nennen.

Wenn Du keine Einkünfte hast, erhälst Du selbstverständlich ALG2. Entscheidend ist, dass Du versuchst! und zwar ernsthaft den Unterhalt für Dich und das Kind beizutreiben und das auch nachweisen kannst.

Wende Dich außerdem an eine soziale Beratungstelle wegen der Wohnungsfrage.

Im übrigen kann Dein Freund sich auf eine Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung freuen, sollte er sich so verhalten, wie Du vermutest. Sag ihm das. Das ist eine Straftat und bei einer Verurteilung wäre er vorbestraft.

Solltest Du Zugang zu seinen Unterlagen haben, dann würde ich Dir empfehlen, alles zu kopieren und bei Deinen Eltern zu deponieren!

Gruß

Manavgat