Hallo,
meine freundin hat durch einen one night stand sozusagen einen Kind bekommen wo die Vaterschaftsanerkennung nicht möglich war da sie nichts wirkliches von dem erzeuger wusste.
Durch zufall hat dieser jenige Sie (nach einem Jahr auf der Strasse wieder erkannt und meine freundin hat natürlich sofort ihr Kind ihm vorgestellt das bei ihr war.
So zur frage jetzt.
Meine freundin arbeitet vollzeit.Der "Papa"von der kleinen möchte sich kümmern und will auch die Vaterschaft anerkennen.
Das Problem:Er ist Verheiratet.Die Frau soll nichts wissen.
Ist das möglich?
Das er sich um die kleine kümmert auch finanziell??
Und was passiert mit den geldern die meine freundin bekommen hat?unterhaltsvorschuss von mnl.125 Euro.Die soll ja eigentlich der erzeuger bezahlen.Kann meine freundin schriftlich darauf verzichten?
Sie vertraut dem Mann und möchte ihn entgegenkommen,er wusste nichts vom Kind bisher will aber wie gesagt ab jetzt dafür da sein.
unterhalt/Vaterschaft
Hallo,
wenn er die Vaterschaft anerkennt ist auch er, soweit es ihm möglich, für den Unterhalt den Kindes zuständig. Sprich er muss den Unterhalt zahlen. Auch die Mutter kann daruf nicht verzichten, da der Unterhalt dem Kind zusteht und nicht ihr.
Das er in diesem Fall den Unterhaltsvorschuss zurückzahlen muss denke ich nicht.
Und ob die Ehefrau des Vaters die sache mit dem Kind mitbekommt liegt wohl am Vater. Aber wenn er Unterhalt zahlen muss und sich kümmen will ist das denke ich mal ausgeschlossen sowas zu verheimlichen.
LG Melli
Huhu Melli,
danke dir für die nette antwort.Der Mann arbeitet Vollzeit,kann er in dem Fall nicht das Geld meiner freundin geben?muss das jg im Spiel sein?
Den Unterhalt muss er dan die Mutter zahlen. Wenn er dein Unterhaltsvorschuss zurückzahlen müsste dann muss er das an die Unterhaltsvorschusskasse/Arge machen. Diese werden dann auf ihn zukommen wenn die Vaterschaft annerkannt wurde.
Hallo Na wenn er nichts wusste und sich nun kümmern möchte,ist der Begriff Erzeuger fehl am Platz .
Erzeuger bedeutet,er kümmert sich nicht und hat kein Intresse am Kind
So mal zur Aufklärung.!!
Also wenn seine Frau nichts mitbekommen soll,muss er wohl ein anderes Postfach nehmen,oder eins bei der Post anlegen.
Insofern er die Vaterschaft
anerkennt,wird das JA an ihn herantreten,zwecks Unterhalt .
L.G Tina
Hi!
Da sie den Erzeuger jetzt ausfindig gemacht hat, sollte sie meiner Ansicht nach auch den richtigen Weg gehen. Mit Vaterschaftsanerkennung und allem was dazu gehört.
Dazu gehört eben auch, dass er ggf. den Unterhaltsvorschuss zurück zahlt, sollte das hier notwendig sein.
"unterhaltsvorschuss von mnl.125 Euro.Die soll ja eigentlich der erzeuger bezahlen.Kann meine freundin schriftlich darauf verzichten? "
Sicherlich kann Deine Freundin darauf verzichten, wenn sie das Geld an die Unterhaltsvorschusskasse zurück zahlen kann. Sie hat schließlich staatliche Leistungen erhalten. Ich weiß nicht, wie es gehandhabt wird, wenn der Vater unbekannt war. Grundsätzlich würde ich aber schon sagen, dass er den Unterhaltsvorschuss zurück zahlen muss. Diese Frage kann aber letztendlich nur das Jugendamt beantworten.
Verena