Unterhaltstitel - Kennt sich jemand aus?

Hallo,

ich weiß nicht, ob ich hier richtig bin, aber ich versuch´s einfach mal:

Mein Mann hat 2 Kinder (3 und 6 Jahre) mit seiner Exfrau. Bisher gab es keine Probleme mit dem Unterhalt, bei der Scheidung haben beide Anwälte den gleichen Betrag ausgerechnet und den hat er bisher auch immer so bezahlt, ohne das das Jugendamt irgendwas damit zu tun hatte. Der Kontakt zwischen uns allen ist eigentlich echt gut, nur sobald es um Geld geht, können mein Mann und seine Ex nicht wirklich normal miteinander sprechen (da sind sicher beide dran Schuld).

So, nun wollte sie sich (angeblich?) vor kurzem nur mal erkundigen, ob sich am Unterhalt was ändert, weil der Großen seinen 6. Geburtstag hatte und sie wohl mit der Düsseldorfer Tabelle nicht klar kommt...
Es kam ein Einschreiben vom Jugendamt und wir müssen jetzt tatsächlich 80 € mehr bezahlen. Das ist nicht das Problem, das Geld steht den Kindern ja zu und sie sollen es auch bekommen, aber nun soll sich mein Mann beim Amt melden und einen Titel unterschreiben, dass der Betrag bei Bedarf gepfändet werden kann.

Meine Frage: Wie ist das denn, wenn er arbeitslos wird oder aus sonst irgendeinem Grund weniger verdient (bei ihm in der Firma werden grad Leute entlassen)? Bleibt der Betrag dann fest???

Sorry, ist ein bisschen lang geworden!

Liebe Grüsse
Anke

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Ja, sobald ein Titel unterschrieben ist, hat ein Mann keine Chance mehr. Auch wenn er arbeitslos wird, bleibt dieser Titel bestehen. Das Geld, welches er dann zahlen müsste, wird dann meist "angesammelt" und sobald er wieder Arbeit hat, darf er das alles zurückzahlen!

An eurer Stelle würde ich euch raten, den Titel nicht zu unterschreiben (auch wenn ich jetzt gleich hier bombardiert werde!)

Dein Mann schneidet sich selbst ins Fleisch. Der Titel wird nur geändert, wenn dein Mann mehr verdienen sollte. Das heißt, wenn er mal aus irgendwelchen Gründen weniger Geld verdienen sollte, dann muss er trotzdem den Betrag des Titels bezahlen, weil er nunmal festgelegt ist.

Ich spreche aus Erfahrung, da es bei uns so ist. Wir werden nächstes Jahr vor Gericht gehen müssen um den Titel abändern zu lassen!!!

Die KM kann sobald dein Mann mal nicht zahlt, sofort pfänden lassen! Also Vorsicht!

Vielleicht lasst ihr euch nochmal ausführlich beraten von einem Familienanwalt!

LG

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Vielen Dank für Deine Antwort!

Weißt Du zufällig, ob es jetzt noch eine Möglichkeit gibt, dass mein Mann den Titel nicht unterschreiben muss?

Er zahlt ja den "richtigen" Betrag!

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Er muss ihn nicht unterschreiben. Dazu hat das Jugendamt keine Handhabe. Nur über ein Gerichtsverfahren kann die Kindsmutter einen Titel erhalten, wenn er nicht unterschreibt.

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Hallo Anke,

wenn dein Mann weniger verdient, oder arbeitlos wird, dann muss er das seinem Anwalt melden und dann wird der Unterhalt neu berechnet. Er hat ja einen Selbstbehalt und das was drüber geht, steht nunmal seinen Kindern zu. Aber ich denke, darum gehts dir nicht, so wie du das schreibst.

Ich habe einen Unterhaltstitel bei meinem Ex unterschreiben lassen, er hat es auch gemacht, weil er sehr weit wegzog, ich nicht wusste, wie der Kontakt (der anfangs sehr schlecht war) sich weiterhin gestalten wird und ich eben wollte, dass, wenn er nicht zahlt, ich nicht erst monatelang auf mein Geld warten muss.

Denn die meisten Mütter sind auf das Geld angewiesen. Es ist schwierig als Mama mit mehreren Kindern so viel zu verdienen, dass er Unterhalt eigentlich nur ein "Zubrot" ist und nicht benötigt wird im Sinne von benötigt für den Alltag...

D.h. wenn dein Mann keinen Unterhaltstitel unterschreibt und nicht zahlen sollte, dann geht das alles vor Gericht, das dauert länger und ich bin mir nicht sicher, aber ich glaube, die Gerichtskosten könnten dann noch zusätzlich auf ihn abgewälzt werden. Das weiss ich aber nicht. An das Geld kommen die Kinder auf jeden Fall ran, nur mit dem Titel geht es eben unkomplizierter.
D.h. es ist im fall von nicht zahlen des KU ohne den Titel für die Mutter mehr Gerenne und es dauert länger, bis die Kinder Geld sehen.

Was sagt dein Mann eigentlich zu all dem? Oder bist du die Bevollmächtigte in Sachen Kinder mit seiner Ex?

friendly

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Hallo friendly,

erstmal danke für Deine Antwort!

Mir geht es wie gesagt nicht darum, dass die Kinder das Geld nicht bekommen sollen. Ich denke, alles in allem bekommen sie sogar mehr, als wenn die Eltern noch zusammen leben würden, aber das ist okay so.

Es ist nur so, dass wir mittlerweile auch eine gemeinsame Tochter haben, die eben auch "versorgt" werden muss. Sollte mein Mann nun plötzlich weniger verdienen oder arbeitslos werden, denke ich, sollte das dann verbleibende Geld zwischen den 3 Kindern verteilt werden und zwar soviel, wie dann eben da ist. Wie ich das jetzt aber verstanden hab, steht mit dem Titel ein Betrag fest und das würden wir gern umgehen, nur für o.g. Fälle.

Natürlich bin ich nicht bevollmächtigt, aber die Vergangenheit hat gezeigt, dass es besser ist, wenn seine Ex und ich solche Dinge miteinander besprechen, da die beiden sich gern missverstehen.
Mein Mann sieht die Sache enauso wie ich.

Grüsse
Anke

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Ich würde nen Anwalt befragen, denn so wie ich das verstanden habe, braucht die Ex nur vor Gericht zu gehen... Da ist es besser, ihr seid wenigstens informiert.
Ich verstehe nicht, wie man Kinder miteinander kriegen kann, und dann nach ner Trennung nicht normal über das fast wichtigste, nämlich Geld reden kann...
Das ist echt traurig aber leider oft Realität.

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Hallo,

wurde bei der Scheidung der Unterhalt mit festgelegt und ins Scheidungsurteil mit aufgenommen? Wenn ja, hat seine Ex einen Titel, der erst gerichtlich abgeändert werden muss. Wenn nein kann ihn das Jugendamt nicht zwingen, seine Ex aber ein gerichtliches Urteil erzwingen. Dabei fallen natürlich Kosten an. Wenn er doch unterschreibt sollte er zumindest darauf achten, dass der Titel mit dem 18. Geburtstag erlöscht, sonst kann unbegrenzt weiter gepfändet werden.
Leider ist es so, dass bei Arbeitslosigkeit mindestens ein halbes Jahr in vollem Umfang weitergezahlt werden muss. Danach kann der Unterhalt abgeändert werden, wenn dem Gericht der Umfang der Bewerbungen ausreichen. Sonst wird der Titel nicht abgeändert. Im Extremfall muss er erst wenn er ALG II bezieht (und du nicht indirekt für den Unterhalt herangezogen werden kannst) nicht mehr zahlen.

LG bluehorse

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Hallo Bluehorse,

danke für Deine Antwort!
Bei der Scheidung wurde festgelegt, dass sich der Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle richtet und somit hätte sich der Unterhalt ja so oder so geändert. Eigentlich wäre es nicht nötig gewesen, irgendein Amt einzuschalten, denke ich zumindest.

Weißt Du, ob diese Halb-Jahresregelung auch dann gilt, wenn es keinen Titel gibt?

Grüsse
Anke

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Hallo,

ich habe gerade gelesen, ihr habt auch ein Kind. Habt ihr denn unter dem Gesichtspunkt den Unterhalt neu berechnen lassen? Die Kinder sind alle gleichgestellt und dadurch würde sich der Unterhalt für die anderen Kinder dementprechend mindern.
Die Regelung bei Arbeitslosigkeit ist nicht festgelegt, wird aber im Allgemeinen so gehandhabt. Kommt immer auf den zuständigen Richter an (leider). Wenn kein Titel existiert kann dein Mann den Unterhalt bei Arbeitslosigkeit entsprechend "anpassen". Die Ex kann dann vor Gericht einen Titel erwirken. Allerdings hängt es dann auch wieder vom Richter ab, welches Einkommen er als Grundlage nimmt. Ich habe inzwischen gelernt, dass Richter ihre eigenen Gesetzesauslegungen verwenden und man kann nichts machen.

LG bluehorse

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Wenn die Mutter wirklich darauf besteht sollte er den Titel über das Jugendamt abgeben.

Dein Mann sollte aber darauf achten, dass der Titel bis zum 18. Geb. befristet wird.

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Hallo,

danke für Deine Antwort. Ihr geht es (wie sie sagt) nicht um den Titel, sondern sie wollte sich nur mal erkundigen. Jetzt ist das JA dummerseise schon eingeschalten.
Weißt Du, ob es jetzt noch eine Möglichkeit gibt, auf den Titel zu verzichten? Oder ist mein Mann jetzt verpflichtet dazu?

Grüsse
Anke

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Wenn die Mutter nicht darauf besteht sehe ich keine Verpflichtung, ansonsten schon.

Das Jugendamt hat meines Erachtens kein eigenes Antragsrecht um vor Gericht einen Titel zu Gunsten der Mutter zu erwirken. Dies müsste die Mutter normalerweise selbst in Gang setzen.

Sicher bin ich mir allerdings nicht, da Unterhaltsrecht nicht meine Stärke ist. Ich gehe hier nur nach allgemeinen prozeßrechtlichen Grundsätzen vor. Die genauen Stellung und Rechte des Jugendamtes sind mir unbekannt.

Wenn die Mutter auf den Titel nicht besteht würde ich jedenfalls den Titel beim Jugendamt nicht abgeben.

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