Ich bin allein erziehend und möchte anfang nächstes Jahr mit meinem Freund (er ist nicht der Vater meines Sohnes) zusammen ziehen.
ch bekomme Alg2 er verdient sehr gut als Fernfahrer. Ab wann unterscheidet man von einer Bedarfsgemeinschaft und einer eheähnlichen Gemeinschaft?
Über ein paar Antworten wäre ich euch dankbar!!!
lg
Eheähnliche Gemeinschaft???
Hallöchen
Das wird egal sein. Wenn ihr zusammenzieht, seid ihr eine BG. Heisst, sein Einkommen wird bis auf Freibaträge angerechnet. Es kann dann sein, das du evl kein AlG II mehr bekommst, wenn er genug verdient für euch 3.
Bianca
Und wenn man eine Hausgemeinschaft ist? Wird da sein Gehalt auch angerechnet? Und wenn er soviel verdient das ich kein Alg2 mehr bekomme, kann ich denn dann trotzdem noch die Umschulung von der Arge machen, die ich im August anfangen will?
Hallo
Soald du mit jemanden zusammenwohnst bist du eine BG. Ist egal, wer es ist. Dein Alleinerziehendenzuschlag fällt ja auch weg.
Denke aber schon, das du die Umschulung machen kannst
Bianca
Ich würde das bleiben lassen. Nach einem Jahr seid ihr eine Bedarfsgemeinschaft und er darf voll für Euch aufkommen. Wer zahlt dann die Krankenversicherung für Dich und Dein Kind? und! es wird Dich niemand mehr fördern zwecks Arbeitsaufnahme.
Gruß
Manavgat
Wegen ASrbeit brauch ich mir ja keine Gedanken machen, da hab ich ja im August was....und wenn ich dann arbeiten gehen, bekomme ich eh mehr als wie jetzt Alg2.
Ich wollte das mit der eheähnlichen Gemeinschaft nur wissen, weil mir eine Freundin gesagt hat das man erst nach einem Jahr eine eheähnliche Gemeinschaft ist. Aber beim googlen hab ich nicht wirklich was gefunden.
mit Kind im Haushalt werden sie ab sofort als BG eingestuft.
Gruß,
W
Hallo.
Ich habe das gleiche auch durch. Habe im Mai 08 meine Whg aufgegeben, weil das Amt sagte sie sei zu teuer. Daraufhin bin ich mit meinem Sohn zu meinem Freund gezogen (mietfrei), weil es auch schwierig war, eine angemessene günstige Whg zu finden und außerdem war er komplett 9 Monate zuvor bei mir. Ich dachte eigentlich, dass es auch in seiner Whg mit uns funktioniert.
Da mein Freund dem Amt per Anwalt (!) erklärt hat, dass wir zwar zusammen wohnen, er aber nicht für mich und meinen Sohn aufkommen wird,und er auch an der Erziehung des Kindes nicht teilnimmt, hat das Amt mir mtl 300Euro (Sozialgeld) überwiesen.
Allerdings wurde der Mehrbedarf für Alleinerziehende ( ca 150Euro), den ich in meiner eigenen Whg bekommen habe, gestrichen, weil unterstellt wird, dass ich nicht mehr alleine bin.
D.h. ich hatte definitiv weniger Geld zur Verfügung.
Meine Beziehung ist die reinste Katastrophe, finanziell bekomme ich keine Hilfe von meinem Freund, (er kauft Lebensmittel, wenn wir mal keinen Streß haben, ansonsten mache ich selbst den Geldbeutel auf)
Ich habe ledigl mehr Arbeit im Haushalt, weniger Geld und er ist die meiste Zeit geschäftlich unterwegs.
Nun dachte ich ich gehe auf 400 Euro Basis arbeiten und hab dies beim Amt gemeldet. Dann kam die böse Überraschung, für den halben November habe ich 220 Euro verdient, das Amt hat mir 90 davon gelassen, den Rest haben sie mir abgezogen. Sauerei!!!! Ich war 35 Stunden arbeiten und bekomme dafür 90 Euro????!!!! Ich könnt kotzen!!!! Wie soll man da sein Leben wieder in Griff bekommen? Da kann ich auch zuhause bleiben.
Dazu muß ich sagen, dass ich noch keinen Kiga Platz für meinen Sohn habe und ihn zum Babysitter gebracht habe, wenn ich arbeiten war, den ich natürlich auch bezahlen mußte. Das ist mehr als unbefriedigend.
Im Februar werde ich mit meinem Sohn ausziehen in eine eigene Wohnung. Das ist nicht einfach, weil ich dem Amt nun schriftlich erklären muß, warum ich eine neue Whg brauche (als ob es nicht schon schmerzhaft genug ist, dass die Beziehung kaputt ist), es gibt unzählige Einschränkungen für mich, darf nichts unternehmen ohne mit dem Amt vorher abzusprechen, ansonsten stellen sie die Lebensunterhaltzahlung ein, muß vom neuen Vermieter Zettel ausfüllen lassen, die das Amt dann prüft und ggf. anerkennt, oder ablehnt. Es ist die Hölle.
Als ob man alleine mit einem 3jährigen Kind nicht genügend andere Sorgen hat.
Wenn Eure Beziehung harmonisch ist und ihr glücklich seid, dann zieht zusammen.
Wenn du dir aber unsicher bist, ob es funktioniert, dann lass es lieber bleiben. Ich bereue es sehr, dass ich zu meinem gezogen bin
Sorry für die vielen Worte, aber vielleicht hilft es dir bei deiner Entscheidung......wenn du etwas über die Konsequenzen weißt, die es mit sich bringt.
das tut mir leid für dich...das du so viel ärger hast.
wir sind uns ja sicher das wir es wollen...weil er eine enge bindung zu meinem soh hat und wir uns mit getrennten wohnungen kaum sehen würden.
hoffe dein nächstes jahr wieder um einiges ruhiger und stressfrei
Moment mal!
Du schreibst hier, du findest es eine Sauerei.
ABer die "Allgemeinheit" darf für dich aufkommen?
Dann arbeitest du 35h/Monate (das reiss ich locker in 5 Tagen ab! wobei es meist viel mehr sind) und erwartest, dass das Geld nicht angerechnet wird. Ich kann deinen Frust verstehen, aber dein Kind ist drei Jahre, da könntest du locker Vollzeit oder 3/4 arbeiten.
Zu deiner Beziehung:
Was sollte das für eine Beziehung sein udn du hast noch mit diesem Mann einen Kinderwunsch.
Ich bin schockiert
hallo,
ich habe das gleiche problem jetzt, ich bekomme fast kein AG 2 weil mein freund arbeiten geht und wir sogesagt in einer gemeinsamen wohnung wohnen und sie alles mit anrechnen.....
LG Sandra und Larissa-Marie
Sagt mal, lebe ich in ner falschen Welt oder ist das nicht Sinn und zweck einer Beziehung????
Warum zum teufel seid Ihr lieber von Stütze und der Allgemeinheit abhängig als von demjenigen, dem Ihr die Socken hinterher tragt und der Sex von Euch bekommt?
Ich kann und will das nicht nachvollziehen....
Du siehst es als Problem, dass ihr fast kein Alg II bekommt??? Sei froh, dass es solche Sozialleistungen in unserem Land überhaupt gibt, denn in anderen Ländern müssten Alg II-Empfänger unter der Brücke schlafen, weil es dort solch eine staatliche, finanzielle Unterstützung nämlich nicht gibt!
LG