Sparbuch bei Großeltern - kann KM einfordern?

Hallo,

bitte helft mir mal bei folgendem "Fall":

Ein Ehepaar läßt ein Sparbuch für ihr neugeborenes Kind ausstellen und händigt es der Großmutter (Mutter des Kindsvaters) aus.

Nach zwei Jahren trennen sich die Eltern und beide gehen neue Ehen ein.

Kind ist mittlerweile 13 Jahre alt und möchte gerne Geld für den Mopedführerschein und ein Moped. Oma verweigert die Herausgabe des Sparbuches, da alle Enkelkinder ihre Sparbücher (die alle auf die Namen der Enkelkinder laufen) mit 18 Jahren ausgehändigt bekommen.

Nun meine Frage:
Kann die Mutter, da das Kind bei ihr lebt, von der Oma das Sparbuch im Namen ihres Kindes verlangen?

Wer kennt sich aus?

LG
Birgit

PS: Bevor wieder Wertungen abgegeben werden: NEIN, ich bin nicht die Mutter und NEIN, ich bin nicht die Oma.
Es interessiert mich einfach, weil ich so einen Fall kenne und neugierig bin, wer im "Recht" ist.

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Hallo

Wenn die Eltern es abgeschlossen haben, können die Eltern es auch verlangen, das die Oma es rausgibt. Auch wenn es auf den Namen des Enkelkindes läuft.
Ihr seid die Erziehnugsberechtigten

Bianca

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Eltern müssen das Sparbuch abschließen, da nur Erziehungsberechtigte für Minderjährige Sparbücher einrichten können. So würde mir das bei der Ausstellung der Sparbücher meiner Kinder bei der Bank gesagt.

Der Vater ist gegen die Herausgabe an die Mutter. Somit stehen die Eltern auch noch gegeneinander. Aber da die Mutter das Kind bei sich wohnen hat, ist sie ja sozusagen die "Vermögensverwalterin".;-)

LG
Birgit

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Könntest Du diese Auskunft auch mit den notwendigen Quellen belegen.

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Hallo,

ich denke mal, dass es immer darauf ankommt, auf welchen Namen das Sparbuch läuft bzw. wer die Vollmacht dafür hat. Hat die Mutter das Sparbuch eingerichtet und es den Großeltern nur zur Aufbewahrung überlassen, müssen die Großeltern das Sparbuch wieder herausgeben.

Wenn ich in dieser Situation wäre (also die Mutter) würde ich zu der zuständigen Bank gehen und mich dort erkundigen.

LG,
Steffi

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Das Sparbuch wurde von Vater und Mutter für das gemeinsame Kind angelegt, damit die Oma in den ersten 18 Jahren für das Kind Geld sparen kann.

Das Sparbuch läuft auf den Namen des Kindes.

Erziehungsberechtigt seind beide Elternteile, auch wenn das Kind bei der Mutter lebt. Der KV will nicht, dass das Sparbuch ausgehändigt wird.

Im Prinzip heißt es ja, wer das Sparbuch hat, kann auch über das Geld verfügen. Es sei denn, im Sparbuch ist ein Vermerk, dass Abhebungen nur mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten erfolgen kann. (So habe ich z.B. die Sparbücher meiner Söhne abgeschlossen).
Also rein Theoretisch könnte die Oma das Sparbuch leer machen, bevor sie es der KM aushändigt... Und das Geld dann anderweitig anlegen, bis das Kind 18 Jahre alt ist.

Mal sehen, ob noch Antworten kommen, die es genau wissen.

Danke für deine Antwort!

LG
Birgit

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"Im Prinzip heißt es ja, wer das Sparbuch hat, kann auch über das Geld verfügen. Es sei denn, im Sparbuch ist ein Vermerk, dass Abhebungen nur mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten erfolgen kann."

So ganz richtig ist das nicht. Nicht jeder, der das Sparbuch hat, kann dort einfach Geld abheben. Dazu muss man bei der Bank eine Vollmacht einrichten. Wir haben für unsere Kinder auch Sparbücher. Ich habe sie abgeschlossen und das Sorgerecht, somit bin ich automatisch berechtigt, dort Geld abzuheben. Die Sparbücher laufen auf die Namen meiner Kinder. Jedoch habe ich sie so einrichten lassen, dass sie nicht vor dem 16. Lebensjahr selbst Geld abheben dürfen. Meinem Lebensgefährten und Vater der Kinder habe ich eine Vollmacht für die Sparbücher erteilen lassen, somit darf auch er Geld abheben.

Unser Sparbuch für die Mietkaution habe ich auf meinen Namen, bei meiner Bank eingerichtet. Das Sparbuch ist zwar jetzt im Besitz des Vermieters, aber er hat nicht die Befugnis dieses Sparbuch einfach leer zu räumen, da ich ihm keine Vollmacht dafür erteilt habe.

Sparbücher sind nicht automatisch so angelegt, dass jeder, der es in die Finger bekommt, dort auch Geld abheben kann. Spezielle Regelungen muss man vertraglich festlegen. Automatisch berechtigt sind, speziell bei Sparbücher der Kinder, die Eltern, die das Sorgerecht haben und das Kind auf das das Sparbuch läuft.

LG,
Steffi

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Hallo Birgit,

also soviel ich weiss ist es so:

Wenn die KM das Sparbuch angelegt hat, zwar auf den Namen des Sohnes aber dazu berechtigt ist, von dem Sparbuch abhebungen zu machen, müsste die Oma das Sparbuch eigentlich raus geben, da es ja nur zur Verwahrung gegeben wurde, die KM aber zugriff darauf hat. Diese musste ja schliesslich unterschreiben, und der Name der Oma ist ja für gewöhnlich nicht im Buch vermerkt, auch wenn sie die Einzahlungen gemacht hat.

Da es ein Dokument ist, braucht die KM es, um drauf zugreifen zu können, ohne geht es nicht, ausser diese ist Ihrer Bank seit Jahren bekannt, und "verspricht" es nachzureichen, wenns wieder aufgefunden wird.....naja, weisst schon was ich meine.

LG Jenny und Tyler

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Das Sparbuch wurde von beiden Elternteilen beantragt. Der Vater will nicht, dass die Oma das Sparbuch rausgibt, die Mutter will es, die Oma will es nicht.

Also eine Patt-Situation.
Da das Kind aber bei der Mutter wohnt, ist sie ja so was wie eine "Vermögensverwalterin" des Kindes.

Mal sehen, ob sich hier jemand ganz genau damit auskennt.

Danke für deine Antwort!

LG
Birgit

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So...

Es gibt zwei Seiten:

Die theoretische:

Wenn der Vater erziehungsberechtigt ist und nicht zustimmt, zahlt die Bank nicht aus- ob mit oder ohne Sparbuch.
Zumal sie erst einen Verwendungsnachweiß benötigt. Es muss sichergestellt werden, dass das geld für das Kind augegeben wird.

An meine Vorschreiberin: Eine Auszahlung, "weil man sich schon lange kennt" ist grob fahrlässsig.!!!


Praktisch:

Kommt es auf die Form des Sparbuchs an.
Wenn die Oma es nicht herausgibt, kannst du versuchen, eine Verlustanzeige zu machen. Dann dauert es drei Monate, danach könnte es ausgezahlt werden. Das kommt aber SEHR auf euren bearbeiter an!

LG

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Ich bin nur Beobachter, kein Beteiligter.

Ich habe aber soeben im Internet folgende Zeilen gefunden:


"Ein Ehepaar eröffnete auf den Namen ihres Enkelsohnes ein Sparbuch, auf das es regelmässig Einzahlungen vornahm. Für kurze Zeit händigte es das Sparbuch ihrer Tochter aus, damit die Zinsen nachgetragen werden konnten. Später erhielten sie das Sparbuch auf Verlangen wieder zurück, um das Guthaben in einen Sparbrief umzuwandeln.

Damit war der Enkelsohn nicht einverstanden und verklagte seine Grosseltern auf Auszahlung des Guthabens von circa 14.000 DM.

Das OLG Köln bestätigte die in derartigen Fällen einheitliche Rechtssprechung, wonach derjenige, auf dessen Namen das Sparbuch lautet, nicht Berechtigter ist, solange der das Sparbuch Errichtende dieses in Besitz hat oder sich den Besitz vorbehält. Bis dahin steht dem Enkelsohn kein Auszahlungsanspruch zu.

Urteil des OLG Köln vom 24.04.1995
16 U 120/94

NJW-RR 1996, 236"

Eine Verlustanzeige wird sicherlich nicht möglich sein, weil die Oma in der Bank persönlich bekannt ist (hat mal dort gearbeitet...) und das Sparbuch regelmäßig auffüllt. Hingegen ist die KM dort nicht bekannt.

Danke für deine Antwort!
LG
Birgit

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Hi,

möglich, dass dieses Urteil gesprochen wurde.

Es ist aber so fern ab jeder tatsächlichen Handlungsweise, dass ich nur den Kopf schütteln kann.

ich frage mich, welche bank den Großeltern erlaubt, ein Sparkonto umzuändern, dass nicht auf ihren namen lautet????

In so einem Fall würde ich schon die Terminvereinbarung ablehnen, weil die Großeltern gar nichts ändern können!

LG

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Ich gehe davon aus, dass solange die Großmutter das Sparbuch in der Hand hat sie die eingezahlten Beträge nicht dem Enkel zuwenden will.

Die Einzahlung erfolgt m.E. als Schenkung die unter einer Bedingung erfolgt (erst ab 18).

Insofern müsste die Oma vermutlich das Sparbuch herausgeben könnte aber vorher das Geld abheben.

Sicher bin ich mir aber nicht.

Selbst wenn es aber einen Anspruch gäbe, halte ich es nicht für klug auf eine Herausgabe zu bestehen, wenn die Oma dann die zukünftigen Zahlungen (für ca. sechs weitere Jahre) einstellt. Dies ist unterm Strich doch unökonomisch.

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Hallo,

ich danke euch allen für eure Antworten.

Wie schon geschrieben, bin ich nur Beobachter, derhalb ist dieser Fall für mich einfach nur interessant, aber nicht relevant.

Mal sehen, wie es weitergeht. Oder ob die Mutter einfach die Füße still hällt...

LG
Birgit

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Hi

ich finde eigentlich, dass das im Vorfeld blöd gelaufen ist.

Judith hat ein Sparbuch - Felix bekommt noch eins. Das Sparbuch / die Sparbücher liegen hier bei mir. Die bleiben auch hier bei mir. Auf Anfrage geb ich die Kontonummer aber gerne raus - das reicht ja.

Allerdings ist auch für alle beteiligten klar - die Sparbücher sind nicht zum Ansparen für Reichtümer gedacht - sondern für die kleinen größeren Dinge, die die Kinder mal brauchen. Als Beispiel: Güter des täglichen Bedarfs bezahle ich sicher so - also für Windeln oder so plünder ich das Sparbuch NICHT. Aber wenn ne größere Anschaffung ansteht - wenn Judith zB irgendwann ihr Gitterbett doof findet - und ein schickes Hochbett haben will - dann wird so was von dem Sparbuch bezahlt. Verfügungsberechtigt sind hier mein Mann und ich - wobei natürlich klar ist, dass das Geld für die Kinder ausgegeben wird.

Darüber hinaus haben meine Eltern einen Sparvertrag für die Kinder. Da geht monatlich eine gewisse Summe Geld auf ein Sparbuch. Das Sparbuch ist zwar für die Kinder bestimmt - läuft aber auf den Namen meiner Eltern. Sprich- es ist ganz klar, dass ich da gar keine Rechte hätte - mein Mann auch nicht - und Oma und Opa das Geld schenken können, wenn sie es für richtig halten. Ob das zur Kommunion, zum 18. Geburtstag oder zum Führerschein sein wird, weiß ich nicht. Aber meine Eltern werden da schon die richtige Entscheidung treffen.

Aber so ist dann wenigstens alles klar geregelt - und jeder weiß, woran er ist. Ich halte das für wichtig!

LG
Frauke mit JUdith (*24.04.07) und Felix (*13.10.08)