Mich beschäftigt seit der Schwangerschaft, das Thema " Was passiert mit Enya, wenn ich sterbe?".
Ich möchte gern, dass sie in diesem Fall zu meinen Eltern kommt bzw. zu meinem neuen LG, falls wir später ein gemeinsames Kind haben. Zu dem KV hab ich kaum kontakt, er hat bis jetzt sein Kind auch noch nicht sehen wollen.
Ist es sinnvoll, diesen wunsch irgendwo schriftlich festzuhalten???und wenn ja, wird mein Wille berücksichtigt???
LG Sylvia
Schriftstück falls Tod der Mutter???
Hi!
Das Ganze muss schon offiziell laufen.
Schau mal hier:
http://www.umstaendehalber.com/recht/mediation.asp
Dort sind eigentlich alle wichtigen Infos zu finden.
Verena
Vielen lieben Dank...ist sehr hilfreich...!
Eine Frage hätte ich noch. vielleicht stand es da,aber ich habe es überlesen, muß ich dieses Testament notariell beglaubigen lassen??? Hab da überhaupt keine Ahnung, wie das abläuft
Ja, musst Du. Genau das ist ja der Knackpunkt!
Hallo,
also ich will jetzt nichts falsches sagen, aber so weit ich weiß muss dieses Testament nicht durch einen Notar beglaubigt sein. Es genügt ein handschriftliches Testament, in dem man seine Wünsche äußert. Das wird zwar nach bestimmten Regeln geschrieben, aber beglaubigen lassen muss man es nicht. Ich war deswegen auch bei einem Anwalt und habe eine dementsprechende Auskunft bekommen. Man kann das Testament bei Notar hinterlegen, als Verwahrung sozusagen.
LG
Hi,
ich war bei einer Anwältin, die auf so etwas spezialisiert ist und sie hat mir gesagt, dass es reicht, wenn ich meinen Wunsch z.B. in einer Patientenverfügung fest halte und regelmäßig aktualisiere.
In meinem Fall geht es darum, dass ich auf keinen Fall will, dass die Kinder zu meinen Eltern kommen sondern zu ihrem leiblichen Vater, der die Vaterschaft auch anerkannt hat, jedoch kein Sorgerecht hat.
Die Wünsche der Person (auch hinsichtlich weiterer Vorgehensweisen im Falle einer medizinischen Betreuung) werden wohl berücksichtigt, sollten jedoch begründet sein und an einem Ort hinterlegt sein, wo sie auch gefunden werden.
Ich habe z.B. Entscheidungen, wenn mir was passieren sollte auf meine Freundinnen übertragen, da ich auch nicht möchte, dass meine Eltern dies übernehmen.
In deinem Fall würde ich schreiben, dass du begrüßen würdest, wenn der Vater von seinem Umgangsrecht gebrauch macht, du aber aus diesen und jenden Gründen möchtest, dass das Kind zur Person X kommt (Bindung, Umfeld, Verhalten des Kv bisher, etc.)
Eine notarielle Beglaubigung ist meines Wissens nicht notwendig, zumindest was meine Beratungen vor 8 Jahren, sowie vor zwei Monaten ergeben haben.
Alles Gute
Ein Testament, das beim Notar hinterlegt wird, wird aber z.B. erst geöffnet, wenn du tot bist.
Aber was wäre, wenn z.B. du und dein Lebensgefährte "nur" so schwer verletzt seit, dass ihr für eine Weile nicht euren Willen kund tun könntet? Gerade diesen Fall fand ich sehr schwierig, daher auch meine Entscheidung für eine Patientenverfügung.
Den Vordruck hatte ich vom Anwalt. Die Familienanwältin hat mir nun gesagt ich solle alles was mir noch wichtig ist handschriftlich ergänzen und alle zwei Jahre erneut unterschreiben.
Alles Gute.
Ich habe auch ein Testament beim Notar aufgesetzt und die Hinterlegungsnummer mehreren Leuten mitgeteilt. Ich musste noch eine zweite Person als "Ersatz" angeben.
Die Sache mit der Patientenverfügung muss ich unbedingt auch in Angriff nehmen, gut dass Ihr mich dran erinnert!