Ersatztermin Umgang

Hallo,

ich habe mal eine Frage. Meine Tochter ist zur Zeit krank und konnte deshalb am Samstag nicht zu ihrem Vater. Er holte deshalb nur unseren Sohn ab und sagte zu mir: "Na dann müssen wir nochmal wegen einem Ersatztermin reden für die Kleine!"

Erst mal fand ich es einfach nur traurig das er nur den Tag so wichtig findet und nicht die Gesundheit der Kleinen. Muß ich denn einen Ersatztermin überhaupt anbieten? Bin ich dazu verpflichtet? Ich hatte doch auch keinen Vorteil das sie zu Hause war! Sie lag mit 39,8 im Bett und hat nur gejammert.
Ich sehe nicht ein, dass ich die Kinder in der Krankheit aufpeppel und wenn sie schon mal fit sind kann ich nichts mit ihr unternehmen weil ich dann den Ersatztermin beachten muß.

Kann mich jemand aufklären? Kleine Kinder sind nun mal krank, vor allem bei dieser Witterung!

Danke für eure antworten.


Rita

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So ein Blödsinn.

Kind ist krank. Dann gibts den Umgang am nächsten regulären Termin.

Es sei denn, Dein Kind seht sich so nach ihm. Dann überlegst Du Dir halt was.

Gruß

Manavgat

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Hallo Rita,

bei uns steht im Gerichtsbeschluss dass wenn das Kind an dem Termin krank ist, dass die Mutter das nächste "Arbeitsfreie" Wochenende von dem Vater als Ersatztermin gewähren muss.
Ich muss aber dazusagen dass wir eine 4-wöchige Umgangsregelung haben!

Viele Grüße

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Hallo!

Mein Ex sieht unsere Tochter jeden Dienstag und alle zwei Wochenenden von Samstag Nachmittag bis Sonntag Abend. Ist unsere Tochter am Wochenende krank, kriegt mein Ex immer das darauffolgende Wochenende als Ersatztermin. Wenn unsere Tochter am Dienstag krank ist, dann kommt es darauf an, wie lange sie krank ist. Wenn sie die ganze Woche krank ist, fällt der Termin aus, wenn sie nur Dienstag o.ä. krank ist, nimmt mein Ex sie am Mittwoch, Donnerstag oder Freitag.

Ich finde es komisch, das Du dich so sträubst wegen einem Ersatztermin. Sei froh, das dein Ex den Termin nachholen will, weil wenn nicht, würden deine Kinder ja ihren Papa manchmal Wochenlang nicht sehen, weil sie immer wieder krank sind.

Sicherlich bleibt die "Arbeit" an dir hängen, aber es geht ja nicht darum, sondern vor allem, dass die Kinder regelmäßig Umgang mit dem Vater haben.

LG janamausi

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Hallo bei meinen LG ist im Umgang auch bei Krankheit Ausgleich festgelegt worden.
Aber im Nachhinein,da die Mutter bei Krankheit keinen kurzen Besuch erlaubte und das Kind bei den Umgängen eigentlich nur Krank war.

L.G Tina

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Ich stäube mich doch nicht. Er hat ja immer einen Ersatztermin bekommen. Ich wollte einfach mal wissen ob das Gesetz ist. Denn es ist schon blöd, dass wenn das Kind krank ist, ist es bei mir. Das WE drauf (welches ja eigentlich meine ist) ist es wieder gesund und ich kann das WE nicht mit meinem gesunden Kind verbringen da ich einen Ersatz geben mußte. So und das darauffolgende WE ist das Kind wieder beim Vater und erst danach bin ich wieder dran.

TOLLE WURST!

Rita